Hallo
Ein Arbeitnehmer hat schon 2 mal innerhalb dieses Jahres sich einen Vorschuss geben lassen (2 mal 200 Euro).
Geht es vom rechtlichen her das er sich nochmals einen dritten Vorschuss geben lassen kann?Also noch einmal 200 Euro?
Wirft das ein schlechtes Bild auf den Arbeitnehmer?
Freundliche Grüsse vom Zitronenfalter
Geht es vom rechtlichen her das er sich nochmals einen dritten
Vorschuss geben lassen kann?Also noch einmal 200 Euro?
Wieso denn nicht? Es besteht allerdings kein Anspruch darauf, § 614 BGB.
Wirft das ein schlechtes Bild auf den Arbeitnehmer?
Ist das 'ne Rechtsfrage?
Levay
Selbstverständlich geht das. Der AN sollte das Geld aber auch zurück zahlen bzw. es wird ihm von der Gehaltsabrechnung abgezogen.
Ob es ein schlechtes Licht auf den AN wirft, muss der Arbeitgeber entscheiden oder der AN selbst.
Hallo ihr lieben
Dankeschön für eure Antworten
Liebe Grüsse vom Zitronenfalter