Vorschussrechnung trotz Deckungszusag RSV?

Hallo,

angenommen, jemand ohne eigenes Einkommen (also null komma nix) möchte jemanden verklagen, die Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage.
Beim ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt wurden bereits erforderliche Dokumente der RSV vorgelegt, Rechtsanwalt weiß über das nicht existente Einkommen.

Vor/nach(?) Klageeinreichung flattert eine Vorschussrechnung ins Haus.
Was genau ist das? Und warum kommt diese zustande, wenn die RSV Deckungszusage erteilt hat?

Hi,

ein Anwalt kann einen Kostenvorschuß verlangen. Üblicherweise werden ja auch die Gerichtskosten vorab bezahlt, hat der Anwalt die ausgelegt, möchte er sie natürlich schnellstmöglich wiederhaben.

Die Vorschußrechnung bei der RSV einreichen und um begleichung bitten, alternativ kann man den Anwalt bitten die Rechnung an die RSV zu stellen. Unser Anwalt rechnet immer direkt mit der RSV ab, sodenn die zuständig ist.

Vielleicht kannst Du bei Deiner RSV tel. nachfragen, ob sie die Rechnung so bezahlen oder eine an sie adressierte benötigen.

Gruß
Tina

Danke für deine fixe Antwort. Zahlen tut es also in jedem Fall die RSV?

… ich hätte nie gedacht, dass sowas so kompliziert ist, da kriegt man ja erst mal einen halben Herzinfarkt bei solchen Briefen :wink:

Ach ja - ist es ein Unterschied, ob die Vorschussrechnung vom Rechtsanwalt oder vom Landgericht kommt?

Also unsere RSV zahlt auch den Vorschuß.

Wenn Du eine Deckungszusage hast, dürfte das kein Problem sein. Bitte doch Deinen Anwalt künftig direkt mit der RSV abzurechnen und übergebe ihm eine Kopie der Deckungszusage.

Gruß
Tina

Ach ja - ist es ein Unterschied, ob die Vorschussrechnung vom
Rechtsanwalt oder vom Landgericht kommt?

Also verlangt nicht der Anwalt einen Vorschuß, sondern das Gericht einen Gerichtskostenvorschuß? Dieser wird üblicherweise mit Klageeinreichung fällig.

Wie gesagt, RSV anrufen und ihnen den Bescheid zukommen lassen.

Gruß
Tina

also wenn eine vorschussrechnung vom landgericht kommt, handelt es sich hierbei lediglich um eine gerichtskostenrechnung. nach zahlung dieser rechnung wird die klage dem beklagten zugestellt. ich würde die rechnung der rsv weiterleiten. sofern diese deckungszusage erteilt hat, wird sie die rechnung auch anstandslos bezahlen.

das gleiche würde ich mit der rechnung des anwaltes machen. aber ich denke dieser weiss, dass die rechnung direkt an die rechtsschutzversicherung muss.