Hallo,
angenommen, jemand ohne eigenes Einkommen (also null komma nix) möchte jemanden verklagen, die Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage.
Beim ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt wurden bereits erforderliche Dokumente der RSV vorgelegt, Rechtsanwalt weiß über das nicht existente Einkommen.
Vor/nach(?) Klageeinreichung flattert eine Vorschussrechnung ins Haus.
Was genau ist das? Und warum kommt diese zustande, wenn die RSV Deckungszusage erteilt hat?