Vorsicht bei Bewerbungen in Berlin !

Hallo,

eine Bekannte von mir hat sich für eine Ausbildung zum Finanzwirt u.a. auch bei der Finanzbehörde in Berlin beworben.
Heute bekam sie ein Schreiben /Einladung zum Einstellungstest, natürlich mit dem Hinweis der Nichtübernahme der ihr entstehenden Kosten.
Das ist auch okay und zu akzeptieren.
Der Hammer aber kommt noch:

sollte sie jedoch ihre Bewerbunsunterlagen zurückhaben wollen, solle sie einen mit 1,44 € frankierten Freiumschlag übersenden, da es die angespannte Haushaltslage nicht erlauben würde, die Unterlagen kostenfrei zurückzusenden !

Es handelte sich NICHT um eine Blindbewerbung, sondern um eine Stellenausschreibung, mit dem Hinweis die entsprechenden Unterlagen zu übersenden.

Wenn ich persönlich in der Sache involviert wäre, würde ich die kostenfreie Rückgabe der Unterlagen gegebenenfalls beim Verwaltungsgericht in Berlin einklagen,nicht wegen der 1,44€, sondern aus Prinzip, denn das ist schon eine bodenlose Frechheit, was sich die Finanzbehörde da erlaubt.

Da könnte es rein theoretisch ja auch passieren, dass, wenn man eine Einstellung dort findet, man irgendwann die lapidare Mitteilung erhält, auf grund der angespannten Haushaltslage ist eine Gehaltszahlung derzeit nicht möglich.
Gruß
Posy

blödsinn!
willkommen im leben.
mal abgesehen davon, dass ich ja solche verallgemeinerungen „liebe“ und dass es in berlin nicht nur behörden als brötchengeber gibt - es ist heutzutage oft nicht mehr möglich, das porto für die rücksendung manchmal tausender von bewerbungen aufzubringen.

ähnlich sieht es bei den fahrtkosten für die bewerbung aus, wobei ich gerade nicht die rechtgrundlage kenne. allerdings bekommen arbeitslose zu diesem behufe einen zuschuss vom arbeitsamt und wer sich aus ungekündigter stellung verbessern will, darf m.e. auch ruhig mal was investieren.

Da könnte es rein theoretisch ja auch passieren, dass, wenn
man eine Einstellung dort findet, man irgendwann die lapidare
Mitteilung erhält, auf grund der angespannten Haushaltslage
ist eine Gehaltszahlung derzeit nicht möglich.

rein praktisch haben mit diesem risiko beschäftigte vieler branchen in der ganzen republik zu leben. und für viele ist das sogar realität.

freut mich aber, dass in bad oldesloe die welt noch in ordnung ist und speziell in der verwaltung anscheinend noch paradiesische zustände herrschen. im rest der welt ist solches anspruchsdenken wie deins eher einem gesunden pragmatismus gewichen.

gruß
ann

Hallo Posy

Hallo,

eine Bekannte von mir hat sich für eine Ausbildung zum
Finanzwirt u.a. auch bei der Finanzbehörde in Berlin beworben.

Deine Bekannte kann nur hoffen, das sie keine Ausbildung
in einer Behörde in Berlin bekommt.
Was passiert nach der Ausbildung ?
Antwort: Sie wird nicht übernommen.
Einstellungsstop, der Überhang im öffentlichen Dienst muß
erst abgebaut werden.
In der privaten Wirtschaft sich zu bewerben ist
aussichtslos, mit dieser Ausbildung von einer Behörde.
Es wird dankend abgelehnt.

Es handelte sich NICHT um eine Blindbewerbung, sondern um eine
Stellenausschreibung, mit dem Hinweis die entsprechenden
Unterlagen zu übersenden.

Was denn nun ?
Jetzt handelt es sich mit einmal um eine Stellenausschreibung.
Weiter oben, handelt es sich um eine Bewerbung für eine
Ausbildung zum Finanzwirt.
Das sind 2 verschiedene Sachen.
Bei einer Stellenausschreibung in Berlin (öffentlicher Dienst)
ist diese Stelle in der Regel schon besetzt.
Um aber den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen, wird
diese ausgeschrieben.
Genommen wird dann der Mitarbeiter, der vertretungsweise
dieses Aufgabengebiet bisher bearbeitet hat, er kennt sich
ja am besten damit aus.
Er oder Sie hat dann eine feste Stelle.
Sollte diese Stelle, doch frei sein, dann wird sie, wie bereits
oben erwähnt, mit einem Mitarbeiter, aus dem Überhang besetzt.
Freie Stellen gibt es jede Menge, nur da will kein
Sachbearbeiter freiwillig hin, das Sozialamt.

Wenn ich persönlich in der Sache involviert wäre, würde ich
die kostenfreie Rückgabe der Unterlagen gegebenenfalls beim
Verwaltungsgericht in Berlin einklagen,nicht wegen der
1,44€, sondern aus Prinzip, denn das ist schon eine
bodenlose Frechheit, was sich die Finanzbehörde da erlaubt.

Wegen 1,44 die Gerichte beschäftigen, alles aus Prinzip.
Meinen Kommentar dazu habe ich vorbeugend selbst gelöscht. :smile:

Da könnte es rein theoretisch ja auch passieren, dass, wenn
man eine Einstellung dort findet, man irgendwann die lapidare
Mitteilung erhält, auf grund der angespannten Haushaltslage
ist eine Gehaltszahlung derzeit nicht möglich.
Gruß
Posy

Das ist nur eine Frage der Zeit, wann das in die Praxis
umgesetzt wird.

Gruß Iwan

Hallo Posy,

na ich meine,da must doch doch Verständnis für haben…*grinz*

wenn der „Arme Herr Frank Gerstner“ noch bis 2007 sein Gehalt von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 11.800 EURO bekommen muss (nachdem er seinen „Spezies“ Millionen EURO „zugeschustert“ hat…)
kann der Bund doch wirklich nicht 1,44 EURO für dich ausgeben…
sowas geht doch nicht…:=)))
oder???..

mfg

Frank

Hallo Posy,

ich kann Ann da nur Recht geben ! Solche Verallgemeinerungen sind (bestenfalls) substanzlos und (schlimmstenfalls) gefährlich.

Ich kenne sowohl Bad Oldesloe (früher meine zweite Heimat) als auch Berlin (wohne ich jetzt seit 6 jahren) sehr gut. Ich würde mich gar nicht dahin begeben wollen zu sagen, dass der eine jetzt „im Paradies“ und der andere „in der Hölle“ ist. Genausowenig möchte ich behaupten, dass einer hinterwäldlerisch und der andere progressiv ist.

Das mit den Gebühren kann ich nachvollziehen. Viele Arbeitgeber (und gerade behörden und auch gerade in Berlin) werden nur so von Bewerbungen „überzogen“. Auch wenn die Bewerbung dieser Bekannten substanziell war, ist der weitaus grössere Teil „Müll“. Dei bewerben sich nur, weil das Arbeitsamt es so will. Da muss man alle gleich behandeln. Was soll man denn Deiner Meinung nach tun ?

  • alle ungefragt zurückschicken ? Ist ein riesiger Kostenblock
  • alle ungefragt kompostieren ? schlecht für die Bewerber
  • alle auf Halde legen und warten, bis jemand schreit ? Riesen-Aufwand

Wenn jemand Rückporto beilegt, zeigt er damit, dass er seine Bewerbung bei Nicht-Erfolg zurückhaben will. Alle anderen erfolglosen Bewerbungen werden vernichtet, und das mit Recht. Bei Deinem Prozess beim Verwaltungsgericht hättest Du keine Chance. Es besteht hierfür keine Aufbewahrungs- oder Rückgabepflicht.

Einen Aspekt kann ich mir nicht verkneifen : Die anderen Bundesländer sonnen sich regelrecht mit Berlin als Hauptstadt. Gerade bei solchen Dingen wie OSZE-Konferenz oder EU-Erweiterung macht sich das sehr repräsentativ. Es würde sich aber kein Land darum reissen, die Hauptstadtfunktion zu übernehmen, denn die Kosten bleiben zum Teil am Land Berlin hängen. (Es gibt zwar einen Ausgleich, aber der deckt längst nicht alle Kosten ab)

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

sag mal geht’s los oder was?
Sie hat sich aber nun mal bei der Behörde beworben und was hat das mit anderen AG in Berlin zu tun?
Und was hat das denn mit Anspruchsdenken zu tun???
Wenn ein Ausbildungsbetrieb per Stellenausschreibung meine
Bewerbungsunterlagen verlangt (!), kann ich ja wohl erwarten, dass mir diese kostenlos zurückgesandt werden!

Wenn damit zu rechnen ist, dass sich auf eine Anzeige „tausende“ bewerben, muß das Geld eingeplant sein oder es muß explizit in der Ausschreibung darauf hinwiesen werden, dass der Bewerber bitte schön, die Kosten der Rücksendung der Unterlagen selbst zu tragen hat.
Aber heutzutage ist ja wohl schon alles möglich seitens der AG.

Deswegen auch mein ausdrücklicher Hinweis, dass es sich nicht um eine Blindbewerbung handelte !

Aber Hauptsache Berlin leistet sich eine millionenteure Kita für die Kids der Abgeordneten.

Und Irrtum,nein, vom AA gibt es dafür keinerlei Zuschuß, da es sich bei ihr um eine 2.Ausbildung handelt,mit ihrer Erstausbildung zum Betriebswirt BA kriegt sie einfach keinen Job hier im Norden.

Aha, hoffentlich liest dein AG nicht deine Zuschrift, denn dann mußt du aufpassen,dass du demnächst kein Gehalt bekommst. Wenn nicht, du scheinst das ja locker hinzunehmen, Motto: so ist das Leben eben.
Prima, jeder AG dürfte sich um dich reißen und sich die Finger nach dir lecken.

Und bei uns ist die Welt absolut nicht in Ordnung, hier in Schl.-Holst. hat man kaum eine Chance und sie ist eben nicht in ungekündigter Stellung, sondern arbeitslos.

Posy

Hallo Posy,

ich kann Ann da nur Recht geben ! Solche Verallgemeinerungen
sind (bestenfalls) substanzlos und (schlimmstenfalls)
gefährlich.

Ich weiß, dass ich nur verallgemeinere, aber, da du anscheinend so gut Bescheid weißt, kannst du mir dann erklären, warum Berlin es sich leistet Polizisten auszubilden, was richtig Geld kostet, die Rede war von ca. 200T € pro Mann/Frau versteht sich, sie dann aber nicht übernimmt, sondern nur als Angestellte führt,ohne das Recht eine Waffe zu tragen, zu einem lächerlichen Gehalt, quasi für ca. 800 € netto, so dass viele sich um einen Zweitjob bemühen müssen und die jetzt alle nach HH abgewandert sind, worüber HH sich natürlich freut, denn die Hansestadt hat sich die Ausbildungskosten gespart.

Das mit den Gebühren kann ich nachvollziehen. Viele
Arbeitgeber (und gerade behörden und auch gerade in Berlin)
werden nur so von Bewerbungen „überzogen“. Auch wenn die
Bewerbung dieser Bekannten substanziell war, ist der weitaus
grössere Teil „Müll“.

Nein, das kam nicht vom Arbeitsamt,von denen kommt überhaupt kein einziges Angebot oder Vorschlag oder so, sie ist jetzt seit 08/03 arbeitslos, ich kenne diese Behörde hier nur zugut, da kommt nichts und da wird auch nichts kommen.
Und zu deiner Information bezüglich Müll, wobei ich dir naürlich Recht geben muß, vieles ist tatsächlich nur Schrott.

Sie hat eine Ausbildung zur Betriebswirtin BA mit Spezialiserung auf Finanzierung und Controlling.

was soll man denn Deiner Meinung nach tun ?

  • alle ungefragt zurückschicken ? Ist ein riesiger Kostenblock
  • alle ungefragt kompostieren ? schlecht für die Bewerber
  • alle auf Halde legen und warten, bis jemand schreit ?

ganz einfach und simpel: sich VORHER überlegen,was man in die Anzeige reinschreibt!
Aber Behörden überlegen ja sowieso erst im Nachhinein.

Bei Deinem Prozess beim Verwaltungsgericht hättest Du keine
Chance. Es besteht hierfür keine Aufbewahrungs- oder
Rückgabepflicht.

Da bist du aber im Irrtum, wenn jemand meine Unterlagen VERLANGT, hat er sie mir auch zurückzuschicken, wenn er mich nicht berücksichtigt und kann sie nicht einfach vernichten, es sei denn, in der Anzeige steht, bei " Nichtberücksichtigung keine kostenfreie Rücksendung ", Überlassung der Unterlagen auf eigenes Risiko.

In dem ich einem AG meine Unterlagen auf SEIN Verlangen überlasse hab ich nicht automatisch das Eigentum daran aufgegeben !
Den Prozess, den ich ja leider nicht führen kann, da ich nicht Betroffene bin, würde ich aber gewinnen, ich habe da so meine Erfahrungen im VwR.
Das gleiche ist, wenn ich mich um eine Stelle bewerbe, zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde und in der Einladung steht nicht, dass keine Fahrtkosten übernommen werden, hat man mir diese zu erstatten,darüber gibt es Gerichtsurteile.

Es würde
sich aber kein Land darum reissen, die Hauptstadtfunktion zu
übernehmen, denn die Kosten bleiben zum Teil am Land Berlin
hängen. (Es gibt zwar einen Ausgleich, aber der deckt längst
nicht alle Kosten ab)

Was soll das? mußte denn Berlin als Hauptstadt wieder her? warum konnte Bonn es nicht bleiben?
Natürlich nicht, weil es ja so schön viel Steuergelder kostet und irgendwo noch der Anklang/Sehnsucht an alte Reichesherrlichkeit …
damit wir wenigstens noch etwas vom ehemaligen Glanz haben.

gruß

Posy

GELBE KARTE
Hallo Posy,

ich zeige DIR die gelbe Karte wenn der MOD es nicht tut. Dein Ton und Dein Stil ist eine Katastrophe und gelinde gesagt unhöflich.

Christian

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Auch hallo,

sag mal geht’s los oder was?

Wieso, im Prinzip hat Ann recht.

Sie hat sich aber nun mal bei der Behörde beworben und was hat
das mit anderen AG in Berlin zu tun?

Guck Dir doch mein Deinen Postingtitel an. Wo steht da was von ÖD? Mit „Bewerbungen in Berlin“ verallgemeinerst Du das nun mal auf alle AG in Berlin.

Und was hat das denn mit Anspruchsdenken zu tun???

Na, Du schreibst doch von Ansprüchen.

Wenn ein Ausbildungsbetrieb per Stellenausschreibung meine
Bewerbungsunterlagen verlangt (!), kann ich ja wohl erwarten,
dass mir diese kostenlos zurückgesandt werden!

Der Betrieb verlangt eigentlich gar nichts. Er teilt lediglich mit, daß nur Bewerbungen mit Unterlagen berücksichtigt werden. Also schickst Du (oder wer auch immer) die freiwillig dahin. Und wenn Du sie kostenlos zurückbekommst, hast Du Glück gehabt. Einen Anspruch darauf hast Du aber wohl kaum (wobei ich die Rechtslage nicht kenne - sollte ein solcher Anspruch tatsächlich bestehen, wäre das ein weiteres Beispiel für Gesetze, die an der Realität vorbeigehen).

Und Irrtum,nein, vom AA gibt es dafür keinerlei Zuschuß, da es
sich bei ihr um eine 2.Ausbildung handelt,mit ihrer
Erstausbildung zum Betriebswirt BA kriegt sie einfach keinen
Job hier im Norden.

Und wie sieht’s im Süden aus?

Wenn nicht, du scheinst das ja locker hinzunehmen, Motto: so
ist das Leben eben.

So ist das Leben, stimmt. Das heißt allerdings nicht unbedingt, daß man das locker hinnimmt…

Gruß Kubi

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Hi!

Ich glaube nicht, daß das alle Berliner Unternehmen so halten…

Aber um eine weitere Meinung zu äußern: Auch ich kenne das so, das die Bewerbungsunterlagen bis auf das Anschreiben Eigentum des Bewerbers sind und bleiben, wenn nichts anderes vereinbart ist, also in der Anzeige so steht oder eben irgendwie besprochen wurde. Wenn ich also auf eine Stellenanzeige reagiere, in der ich aufgefordert werde, meine kompletten Unterlagen zu schicken, dann hat der potentielle Arbeitgeber mir die Unterlagen zurückzugeben, wenn er mich nicht einstellt.
Anders im Falle der Blindbewerbung, da mich dann ja niemand zur Bewerbung aufgefordert hat.
Und das mit dem unaufgefordert Rückumschlag beilegen hab ich noch nie gehört und bisher bis auf eine Mappe alle Unterlagen zurückbekommen!

Wollt ich nur mal sagen…
Grüße
Kari

Aber Hauptsache Berlin leistet sich eine millionenteure Kita
für die Kids der Abgeordneten.

hi posy,

was kann das bundesland berlin dafür, was der bund für seine abgeordneten macht? die berliner finanzämter schicken nicht mal mehr steuererklärungsvordrucke per post zu. der steuerpflichtige ist entweder in der pflicht zur abgabe (dann soll er sich kümmern) oder er will was vom finanzamt (stichwort antragsveranlagung).

in beiden fällen finde ich es korrekt, das hier gespart wird. auch dein beispiel finde ich zutreffend, immerhin will der bewerber was, nämlich arbeit. dass hier eine behörde zufällig einen posten frei hat, kann sie doch nicht verpflichten jede bewerbung zurückzuschicken. wenn es bei euch im norden so ist, dann freu dich. aber an der wirtschaft geht dieses denken vorbei, ich kenne persönlich keinen arbeitgeber der unterlagen auf seine kosten zurückschickt. manche rufen noch nichteinmal an und sagen, man kann es sich wieder abholen…

mfg vom

showbee

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Da bist du aber im Irrtum, wenn jemand meine Unterlagen
VERLANGT, hat er sie mir auch zurückzuschicken, […]

hi,

wenn du der meinung bist, wirst du im ernstfall vor gericht
wohl nur schallendes gelächter ernten! wie bereits gesagt,
eine annonce ist kein verlangen. der jurist sagt, es sei eine
„invitation ad offerndum“ (eine aufforderung ein angebot zu
machen), was dann freilich noch abgelehnt werden kann.

wenn man dein „verlangen“ bejahen wollte, hiesse das im
logischen umkehrschluss, dass auch alle die sich bewerben
dann diese stelle zugewiesen bekommen müssen, wenn sie die
nötigen fachlichen eignungen vorweisen. auch dem ist nicht so!

mfg aus berlin

vom showbee

Hi,

natürlich ist es unstreitig, dass Menschen Fehler machen und in einer Behörde arbeiten auch nur Menschen. Da wird ein Bedarf falsch eingeschätzt, man hat also zuviel ausgebildet. Das kommt überall mal vor. Es gibt zwar sicherlich einige Belege (in ganz Deutschland!) für Deine These „Behörden denken erst im Nachhinein“, aber auch das wäre eine Verallgemeinerung, Behörden mit „Nicht-Denkern“ gleichzusetzen. Ein Beamter hat auch in den oberen Diensträngen auch nicht die Gabe, alles richtig zu machen. Als Sozialarbeiterin hätte ich gedacht, dass Du das auch mal von der Seite siehst, dass eine Behörde auch nur eine Ansammlung von Menschen ist - mit all ihren Fehlern.

Zu der Sache mit der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ hat Dir Showbee ja schon geantwortet.

In die Diskussion „warum musste Berlin denn wieder her?“ will ich jetzt nicht einsteigen. Bonn war ein Provisorium, das war damals bei der Gründung der BRD auch so vorgesehen.

Gruss Hans-Jürgen
***

das wars dann
Hallo,

schade um die Zeit, die ich mir für meine Antwort (weiter oben) genommen habe. Mit diesem Posting hast Du Dich ziemlich disqualifiziert. Für mich ist das Thema zuende, ich antworte lieber Leuten, die sachlich bleiben.

Hans-Jürgen
***

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leider ist das inzwischen gang und gäbe
auch bei anderen Behörden. Die wissen, dass sich immer noch genug Leute bewerben werden. So oder so!
Gruß
Jens

also wo du recht hast…
… sollst du auch recht behalten:

Prima, jeder AG dürfte sich um dich reißen und sich die Finger
nach dir lecken.

woher wußtest du das? so ist es in der tat.
allerdings stehe ich dem arbeitsmarkt in lohn- oder gehaltsabhängiger form nicht mehr zur verfügung, da ich mich als freiberuflerin ausschließlich selbst alimentiere. vielleicht habe ich deshalb gewisse vorbehalte gegen menschen, die sich sträuben, auch nur das geringste lebensrisiko zu tragen. oder 1,44 €.

ein schönes leben noch
ann

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Hallo Showbee,

mal ein paar Anmerkungen…
1.Die Zeiten,wo Du dich mit einem einfachen Telefonat oder Brief
bewerben konntest,sind lange vorbei.

2.Jede größere Firma und fast alle Behörden arbeiten mittlerweile ja
mit privaten Postdiensten zusammen oder erhalten auch von der
Gelben Post entsprechende Nachlässe.
Von daher sind 70 Cent für einen Maxi-Brief zum Zurücksenden der
Unterlagen ja wohl nicht zuviel verlangt…

3.Wenn die Firma/Behörde wirklich am „Hungertuch“ nagt (was ich
angsichts diverser Bilanzen und Berichte im Bundeshaushalt aber
nicht glaube…*grinz* )
soll sie doch ausdrücklich in der Stellenanzeige eine Kurzbewerbung
fordern…
…so was währe Fair gegenüber den Bewerbern…

mfg

Frank

Hallo!

Mir ist etwas Ähnliches passiert. Allerdings handelt es sich um eine Schule im Westen Deutschlands. Gibt es nun wirklich keine Rückgabepflicht der Bewerbungsunterlagen, wie Hans-Jürgen es behauptet?!
Mappe und Foto sind recht teuer. Hätte ich gewusst, dass die Unterlagen am 7.5. vernichtet werden sollen, hätte ich die Unterlagen zum Beispiel ohne Mappe geschickt. Eine solche Aufforderung, keine Mappe zu schicken, weil die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden können, habe ich auch schon in anderen Anzeigen gesehen. Unüblich scheint es also nicht zu sein.
Sind Juristen unter uns, die die Frage klären können, ob der anwerbende Arbeitgeber zur Rückgabe verpflichtet ist?! Immerhin habe ich ihm meine Unterlagen nicht geschenkt, sondern zur Ansicht überlassen.
Kosten hat er und habe ich. Das ist für mich kein Grund, dass er die Unterlagen nicht zurückschickt.

Ich hoffe auf eure Antworten,
Melanie

Hallo Posy,

Der Hammer aber kommt noch:
Wenn ich persönlich in der Sache involviert wäre, würde ich
die kostenfreie Rückgabe der Unterlagen gegebenenfalls beim
Verwaltungsgericht in Berlin einklagen,nicht wegen der
1,44€, sondern aus Prinzip, denn das ist schon eine
bodenlose Frechheit, was sich die Finanzbehörde da erlaubt.

Jetzt stell Dir mal den Hammer und die bodenlose Frechheit vor, das
alle Steuerzahler die Bewerbung Deiner Bekannten und anderer Bewerber
bezahlen sollen. Wieviel tausende Bewerbungen laufen da bei den
Behörden im Jahr ein?
Wer Unterlagen im Original einsendet, ist ja wohl auch etwas
zurückgeblieben und sollte besser von einer Beschäftigung bei einer
Behörde absehen.
Die Behörden sollten im Interesse aller Steuerzahler antworten
grundsätzlich nir per e-mail senden. Wer keine Adresse hat, geht
besser in den Busch als in einer Industrienation leben zu wollen.
Trotz Deines bodenlosen Abzockversuchs
Gruß
TeeBird

Hallo Satellit,

ich verweise mal zunächst auf meinen Artikel weiter unten…
bezüglich Auschreibungen und Anfordern von Kurzbewerbungen…

Und dann möchte ich dir mal vor Augen halten…
Es gab da vor Kurzem einen Herrn Frank Gerstner…
bei der „Bundesmangelverwaltung“ ähhh ich meine natürlich die
Bundesagentur für Arbeit…:smile:
Dieser gute Herr hat für über 1 Million EURO !!!
eine Berater-Firma beauftragt,ihm doch zu erklären,das man Dienstfahrzeuge auch leasen kann…anstatt zu kaufen…

WAS für eine Erkenntnis!!!

Das hätte eigentlich nur das Porto von 20 normalen Briefen gekostet…
ALSO 11 EURO !!
an alle Automobil-Hersteller in Europa…und der Herr Gerstner hätte
20 Leasing-Angebote auf dem Tisch gehabt…

Von den anderen Berater-Verträgen mal ganz zu schweigen…

BEI SOWAS kriege ich den „Kotzreiz“ was mit meinen Beiträgen für die
Bundesagentur für Arbeit gemacht wird…von meinen „Steuergroschen“
mal ganz zu schweigen…

Wenn es darum geht,arbeitslosen Menschen einen Arbeistplatz zu verschaffen,bin ich gerne bereit,meine Beiträge bzw.Steuergroschen
zu „opfern“…weil das nämlich im Endeffekt mir selber zugute kommt…

mfg

Frank