Vorsicht - bissiger Hund

Hallo,

ich habe Fragen zu folgendem Problem: Eine meiner Hündinnen (Zwergpudel-Mix) beißt gelegentlich. Sie wird außerhalb des Grundstücks nur an der Leine geführt und auch hier im Haus bei Besuch nur unter „besonderen Sicherheitsbestimmungen“ gehalten. Nun haben wir zum Glück ein recht großes, eingezäuntes Grundstück, auf dem die Hunde tagsüber frei laufen dürfen. Es passiert aber (wenn auch selten), daß Leute den Garten betreten, ohne daß ich direkt in der Nähe bin, z.B. der Paketbote, der mich hinten im Garten wähnt oder ein Besucher, der lieber hinten rum geht (und die Hunde nicht kennt). Bin ich verpflichtet, mit einem Schild am Gartentor auf den möglicherweise bissigen Hund aufmerksam zu machen? (Käme mir bei der Größe von grad 25 cm irgendwie komisch vor. *g*) Würde die Hundehaftpflicht bei einem Biss haften, wenn jemand den Garten einfach so betritt, oder bin ich verpflichtet, sie auch im Garten immer anzubinden, um jedes Risiko auszuschließen?

Vielen Dank für eure Antworten sagt
Sams

Hallo !
Das ist zur Zeit neu geregelt.
Betritt eine Person Euer Grundstück, die nicht eingeladen wurde und nicht eine öffentliche Person ist, hat diese selbst für Schaden an sich und dem Grundstück aufzukommen.

Betritt hingegen der Postbote oder eine eingeladene Person Euer Grundstück, seid Ihr als Hundehalter haftbar.

Grüße Max

Hier das Urteil!

Unfälle auf Privatgrundstück

Grundstückseigentümer haften nicht für Unfälle, die ungebetene Besucher ihrer Immobilie erleiden.
Grundstückseigentümer trifft keine so genannte Verkehrsicherungspflicht gegenüber ungebetenen „Gästen“.

OLG Düsseldorf 22 U 143/00.

Bin kein Jurist - schaue aber immer „Streit um Drei“.

Dort war zuletzt ein Fall, in dem ein Hausmädchen in ein Hotelzimmer gegangen ist, in dem ein Hund alleine und mit vorheriger Absprache mit der Hoteleigentümerin untergegracht war.

Die Besitzerin hatte zuvor auch gebeten, daß in Ihrer Abwesenheit Ihr Zimmer nicht zu betreten sei und hatte sogar ein selbst geschriebenes Warnschild an der Tür angebracht.

Trotzdem ist das Hausmädchen in das Zimmer gegangen und wurde gebissen.

Entscheidung des Gerichts: Schmerzensgeld i.H. von 500 EUR.

Begründung: Hunde sind als „Luxus“ anzusehen. Bisse und Verletzungen sind IN JEDEM FALL von dem Hundehalter zu entschädigen, egal ob den Verletzten ein Mitverschulden trifft.

Ich komme gerade nicht auf die Internetseite von „Streit um Drei“, aber dort lassen sich die Urteile ja auch einsehen.

Hallo Sams, du Mithundebesitzer,

also, ich denke mir, dass Du auf jeden Fall auf der sichersten Seite bist, wenn du einfach dieses *zugegebenermaßen lächerliche* Schild ( wenn ich die Hundegröße bedenke ) aufhängst. Aber was ist, wenn sich einer so fürchtet, dass er nen Herzinfarkt erleidet? Soll gerade bei Briefträgern vorkommen
*grinse dabei

Dann betritt jeder auf eigene Gefahr Dein Grundstück oder klingelt und wartet, bis Du öffnest oder reinbittest. Das gehört sich eigentlich eh so, aber einige Personen sehen das bekanntermassen nicht so eng :frowning:

Zusätzlich hast du dann noch eine „Einbrecherabschreckung“. *lach

Das wirkt garantiert :wink:

ob da ne Haftpflichtversicherung eines Hundes zahlt? Gute Frage,
ich denke,wenn die sich blöd stellen, sagen die, der Hund war nicht beaufsichtigt. Und dann zahlen die bestimmt nix :frowning:

Würde mich auch mal interessieren, ob in dem Fall ne Versicherung zahlt.

Wir haben das übrigens so geregelt: Wir haben einen 1,60 Meter hohen Metallzaun rund ums Grundstück ( unsere Hunde dürfen auch frei im Garten laufen, wenn einer von uns oder unsere Mieter zu Hause sind ). Das Gartentor kann jeder von Seiner Wohnung aus mittels Türdrücker und Gegensprechanlage bedienen. Ansonsten kommt nur rein, wer entweder nen Schlüssel vom Gartentor hat, oder sich traut, weit über das Gartentor zu greifen, um das Drehschloss von Innen zu bedienen :smile:.

Viel Glück mit Deinem Satansbraten…und lass die Briefträger leben…

Ute

hallo anja,

ich habe mal ein schild gesehen:

Vorsicht vor dem bißchen Hund!

wär das nix für dich?
oder stülp doch einfach n blumentopf über deine kampfratte, wenn du anderweitig beschäftigt bist. (sorry, zwergpudel - namentlich die 2 des tankstellenbesitzers im nachbardorf - gehören zu meinen nicht verarbeiteten jugend-traumata. wenn ich mein mofa da betanken wollte, hingen die beiden je an einem meiner hosenschläge und brachten es dazu noch fertig, zu kläffen!)

herzliche grüße
ann

Hallo,

ich denke unabhängig von der Rechtsfrage wäre ein Schild nicht schlecht. Das Schild „Vorsicht vor dem bißschen Hund“ wäre hier nicht schlecht.
Außerdem ist es eine Frage der Fairness eine funktionierende Außenklingel oder Gegensprechanlage zu haben. Damit entfällt auch jegliche Begründung euer Grundstück ohne Voranmeldung zu betreten.

Gruß
Carlos

Danke an alle!
Hallo, zum Zweiten!

Okay, Schild kommt an die Gartentore. Wobei ich etwas in der Art „Vorsicht vor dem bißchen Hund“ für kontraproduktiv halte - das hält man beim Anblick der zwei Zwerge dann wohl eher für einen Scherz als für eine Warnung. (c: Die Haustür ist erreichbar, ohne daß der Garten betreten werden muß, es besteht also keine wirkliche Notwendigkeit, in den eingezäunten Bereich zu kommen. Wenn ich die Antworten so lese bin ich jedenfalls nicht verpflichtet, den Hund im eingezäunten Bereich zusätzlich anzubinden. (Dass die Hunde nur frei auf dem Grundstück laufen, wenn jemand zu Hause ist, versteht sich!)

Danke und Gruß vom
Sams

Moin, Sams :smile:

Nu war ich ein paar Tage nich hier und hab Dein Posting erst heute gesehen. Hoffentlich hast Du nix dagegen, das ich trotzdem noch antworte :smile:

Bin ich verpflichtet, mit einem Schild am Gartentor
auf den möglicherweise bissigen Hund aufmerksam zu machen?

Eindeutige Antwort: Jein :smile:

In welchem Bundesland bist Du denn zu Hause? Davon hängt das nämlich ab. In vielen Bundesländern ist es so geregelt, das nach dem ersten „Beißunfall“ für Nichtlistenhunde ein derartiges Schild anzubringen ist. Unabhängig davon, ich würde Dir schon empfehlen, ein solches Schild wie von Ann empfohlen irgendwo im Zugangsbereich deutlich sichtbar anzubringen. Das schützt vor späteren Diskussionen :smile:

Würde die Hundehaftpflicht bei einem Biss haften, wenn
jemand den Garten einfach so betritt,

Ja, die Hundehalterhaftpflicht zahlt. Sie haftet allerdings nicht, haften mußt Du alleine :smile:
Du unterliegst als Hundehalter einer sogenannten Gefährdungshaftung. Will heißen, allein aus der Tatsache, das Du einen Hund hast, mußt Du für alle Schäden, die in einen Zusammenhang mit dem Hund gebracht werden können, gleich aus welchem Grund(!) voll und ganz grade stehen. Es werden lediglich dann Ausnahmen gemacht, wenn der Geschädigte den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, was allerdings von Dir bewiesen werden müßte. Da dieser Beweis recht selten gelingt, wirst Du also haften müssen. Es empfiehlt sich also eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die genau für solche Fälle eine Deckung übernimmt. Weitere Fragen dazu beantworte ich Dir gern :smile:

oder bin ich
verpflichtet, sie auch im Garten immer anzubinden, um jedes
Risiko auszuschließen?

Nein, dazu bist Du nicht verpflichtet. Auf Deinem eigenen Grund und Boden kannst Du Deinen Hund frei laufen lassen, sofern das Grundstück ausbruchsicher ist.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich einfach. So ein ganz klein wenig kenne ich mich damit aus :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hallo,
es gibt in Schnick-Schnack-Läden obiges Schild zu kaufen.

Wäre doch ne Alternative :wink:

gruss
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