Hallo an die Experten,
ihr kennt doch sicher alle das dreieckige Verkehrsschild mit den Kindern drauf, welches meistens in der Nähe von Schulen u. Kindergärten aufgestellt ist. Meine Frage: bedeutet es dann, dass man seine Fahrzeuggesschwindigkeit auf einer Strasse mit diesem Hinweisschild zu jeder Zeit (auch sonntags) auf Tempo 30 reduzieren muss ? Sollte nicht zusätzlich ein Tempo 30 Verkehrschild aufgestellt werden oder ist Tempo 30 unweigerlich mit dem Schild „Vorsicht Kinder“ eingeschlossen ?
Danke im voraus …
Hallo an die Experten,
ihr kennt doch sicher alle das dreieckige Verkehrsschild mit
den Kindern drauf, welches meistens in der Nähe von Schulen u.
Kindergärten aufgestellt ist. Meine Frage: bedeutet es dann,
dass man seine Fahrzeuggesschwindigkeit auf einer Strasse mit
diesem Hinweisschild zu jeder Zeit (auch sonntags) auf Tempo
30 reduzieren muss ?
ihr kennt doch sicher alle das dreieckige Verkehrsschild mit
den Kindern drauf, welches meistens in der Nähe von Schulen u.
Kindergärten aufgestellt ist.
Nicht zwingend. Auch an Kinderspielplätzen oder in Wohngegenden.
Meine Frage: bedeutet es dann,
dass man seine Fahrzeuggesschwindigkeit auf einer Strasse mit
diesem Hinweisschild zu jeder Zeit (auch sonntags) auf Tempo
30 reduzieren muss ?
Nein. Es bedeutet nur, dass in der Nähe Kinder spielen und der Autofahrer damit rechnen muss, dass ein Kind ohne Voranmeldung auf die Straße läuft. Es empfiehlt sich, die Geschwindigkeit anzupassen, z.B. bei parkenden Autos.
Kinder spielen übrigens auch oder insbesondere an Wochenenden, auf irgendwelche Tage ist das nicht bezogen, auch nicht auf Uhrzeiten.
Sollte nicht zusätzlich ein Tempo 30
Verkehrschild aufgestellt werden
Das kommt auf die Gegebenheiten an. Wenn die Straße unübersichtlich ist, wird da ein normaler Autofahrer freiwillig langsamer fahren, denn durch das Zeichen ist er gewarnt und er weiß, dass er im Zweifelsfalle die Schuld bekommt, wenn etwas passiert. Auch dann kann „überhöhte Geschwindigkeit“ gelten.
oder ist Tempo 30
unweigerlich mit dem Schild „Vorsicht Kinder“ eingeschlossen ?
Nein.
Aber das Schild könnte noch mit Zusatzschildern wie z.B. „Schule“ versehen sein. Dann endet die Gefahr hinter der Schule. Ebenso wie evtl. zusätzlich angebrachte Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Danke für die Antwort. Sollte der Betroffene Einspruch erheben, wenn an einem Sonntag auf einer solchen Strasse Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden sind und eine Geschwindigkeit von 44 km/h (Stasse war offensichtlich ruhig u. leer) gemessen wurde und hierauf basierend eine Verwarnung in Höhe von 25 euro ausgestellt wurde ? Oder doch lieber zahlen ?
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Danke für den Link. Auch Dir nochmal die Frage: Sollte der Betroffene Einspruch erheben, wenn an einem Sonntag auf einer solchen Strasse Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden sind und eine Geschwindigkeit von 44 km/h (Stasse war offensichtlich ruhig u. leer) gemessen wurde und hierauf basierend eine Verwarnung in Höhe von 25 euro ausgestellt wurde ? Oder doch lieber zahlen ?
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Sollte der
Betroffene Einspruch erheben, wenn an einem Sonntag auf einer
solchen Strasse Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden
sind und eine Geschwindigkeit von 44 km/h (Stasse war
offensichtlich ruhig u. leer) gemessen wurde und hierauf
basierend eine Verwarnung in Höhe von 25 euro ausgestellt
wurde ? Oder doch lieber zahlen ?
Vielleicht sieht sich der Geblitzte nochmal vor Ort an, ob sich da vor dem ‚Vorsicht Kinder‘ noch ein weiteres Schild befindet. Oder ob er sich dort in einer Tempo-30-Zone aufgehalten hat.
Ein Blick auf die Verwarnung, weshalb überhaupt verwarnt wurde, könnte auch hilfreich sein. Da steht nämlich drauf, gegen was eigentlich verstoßen wurde.
Gruß
loderunner (ianal)
Danke für den Link. Auch Dir nochmal die Frage: Sollte der
Betroffene Einspruch erheben, wenn an einem Sonntag auf einer
solchen Strasse Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden
sind und eine Geschwindigkeit von 44 km/h (Stasse war
offensichtlich ruhig u. leer) gemessen wurde und hierauf
basierend eine Verwarnung in Höhe von 25 euro ausgestellt
wurde ? Oder doch lieber zahlen ?
Hallo, Sicher dass nicht doch irgendwo ein 30-Schild war, evtl 100m oder mehr weiter vorn eine 30Zone (30Schild auf Quadratischen weißen Grund mit „Zone“ drauf), die güldet nämlich auch über Kreuzungen hinweg, bis man sie wieder verlässt (selbiges Schild durchgestrichen).
Ansonsten kann ich mir die Verwarnung nicht erklären…
Gruß Susanne
Da steht wegen folgender Ordnungswidrigkeit: " +11 km/h in Z30"
Vielleicht stünde ja ein Tempo30 Schild weiter oben - aber was ist wenn der Betroffene über eine Seitenstrasse in die gemessene Strasse einbiegt und somit garnicht das Schild weiter oben nicht sehen konnte ??!
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wenn das Tempo30 Schild über Kreuzungen hinweg gilt - wie sollte es einer sehen, der über eine Seitenstrasse einbiegt und das Tempo30 Schild garnicht sehen konnte ??!!
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Hallo, Sicher dass nicht doch irgendwo ein 30-Schild war, evtl
100m oder mehr weiter vorn eine 30Zone (30Schild auf
Quadratischen weißen Grund mit „Zone“ drauf), die güldet
nämlich auch über Kreuzungen hinweg, bis man sie wieder
verlässt (selbiges Schild durchgestrichen).
Ansonsten kann ich mir die Verwarnung nicht erklären…
Gruß Susanne
wenn das Tempo30 Schild über Kreuzungen hinweg gilt - wie
sollte es einer sehen, der über eine Seitenstrasse einbiegt
und das Tempo30 Schild garnicht sehen konnte ??!!
Ein Tempo-30-Zonen-Schild steht dann an allen Zufahrten zu einer entsprechenden Tempo-30-Zone und gilt bis zum entsprechenden Zonen-Ende-Schild.
Damit wird dann ein ganzes Straßensystem als geschwindigkeitsbegrenzt festgelegt.
Ja, hab ich auch im nachhinein festgestellt. Ich dachte immer, nach jeder Abzweigung müsste das Tempo30 Schild „aufgefrischt“ werden. Tatsächlich gibt es ein Schild mit Tempo30 unmittelbar nachdem Einbiegen in eine solche Zone. Verlässt man die Zone zu einer regulären Tempo50 Strasse, wird das Tempo30 Schild wieder aufgehoben. Alle Seitenstrassen und Abbiegungen inerhalb der Zone werden nicht immer wieder beschildert.
Ich stell mir grad jemanden vor, der bei seinem Wohnungsumzug in eine Tempo30 Zone das entsprechende Schild übersehen hat und seitdem inerhalb dieser Zone fährt, ohne diese zu verlassen )
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Danke für die Antwort. Sollte der Betroffene Einspruch
erheben, wenn an einem Sonntag auf einer solchen Strasse
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden sind und eine
Geschwindigkeit von 44 km/h (Stasse war offensichtlich ruhig
u. leer) gemessen wurde und hierauf basierend eine Verwarnung
in Höhe von 25 euro ausgestellt wurde ?
In meinen Augen: Ja! Wenn nirgendwo eine Geschwindigkeitsbegrenzung, dann gelten eben die innerorts üblichen 50 km/h.
Ich stell mir grad jemanden vor, der bei seinem Wohnungsumzug
in eine Tempo30 Zone das entsprechende Schild übersehen hat
und seitdem inerhalb dieser Zone fährt, ohne diese zu
verlassen )
Wenn man das Schild übersehen hat, gilt es nicht? Und wenn man nicht weiß, was die Schilder eigentlich bedeuten auch nicht?
Seltsame Überlegung. Vielleicht sollte da jemand doch mal ein wenig in einem Lehrbuch blättern.
Gruß
loderunner
Wenn man das Schild übersehen hat, gilt es nicht? Und wenn man
nicht weiß, was die Schilder eigentlich bedeuten auch nicht?
Seltsame Überlegung. Vielleicht sollte da jemand doch mal ein
wenig in einem Lehrbuch blättern.
Es ist tatsächlich so, dass ein Schild gegenüber demjenigen, der es nicht gesehen hat, keine Wirkung entfaltet.
Ein Verkehrsschild ist ein Verwaltungsakt iSd. § 35 VwVfG (bzw. der jeweils wortlautgleichen Ländergesetze). Um wirksman zu werden, muss der Verwaltungsakt gem. § 43 Abs. 1 VwVfG daher dem Adressaten zugehen, da er erst dann gegenüber diesem seine Wirkung entfaltet.
Daher kann man einem Bußgeld oder einer sonstigen Anordnung tatsächlich entgegen setzen, dass man dem Schild nicht unterlag, weil man es nicht gesehen hat.
Aber: In 99% der Fälle ist das eine sehr schlechte Idee. Denn abgesehen von der Frage, ob man das dem Richter überhaupt nachvollziehaber darlegen kann, wird die Straßenvekehrsbehörde, sollte man hier Erfolg haben, zu der Erkenntnis gelangen, dass man nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Denn Verkehrsschilder zu sehen, ist hierfür essentielle Voraussetzung.
Die hier relevanten Fälle sind also tatsächlich zB. diejenigen, in denen Menschen im Urlaub sind und zwischendurch wird etwa die Einbahnstraßenregelung in der Straße vor dem Haus umgekehrt. Fährt man jetzt am nächsten Morgen zu Arbeit unwissend mit dem Auto entgegen der verkehrsrechtlichen Anordnung (das Schild steht ja nicht immer vor dem Haus), so kann kein Ordnungsgeld ergehen, da das Schild keine Wirkung entfaltet hat (das hier ist eine Art Paradefall für dieses Problem in der Ausbildung, deshalb habe ich ihn genannt).