Vorsicht vor Versicherungsvermittlern !?

Hallo Jan,

Wieso setzt dann der Bund diese Schreiben zur Kuendigung ins
Netz, das kann doch nicht die ganze ‚Wahrheit‘ sein: Du so,
der Bund sagt: Kuendige und setzt den Wortlaut ins Netz.

Ohne Rechtsabstimmung tut der Bund es sicher nicht!

Ich habe keine Ahnung… und Vermutungen möchte ich hier nicht
äußern.

Hi Marco,

…auch nicht wenn ich dich darum herzlich Bitte ? (ich werde unabhaengig davon beim Bund eh’ anfragen )!

Wo steht das bitte, dass er verloren hat?

  1. Eine weitere Klausel hat der gerichtlichen Kontrolle
    standgehalten. Diese befaßt sich mit
    der Überschußermittlung und -beteiligung. Der klagende
    Verbraucherverein hielt diese
    Regelungen für unwirksam, weil sie keinen Aufschluß darüber
    gäben, wie der
    verteilungsfähige Überschuß zu ermitteln sei, welchen Anteil
    am Überschuß das
    Versicherungsunternehmen an die Versicherungsnehmer
    auszuschütten habe und in welcher
    Höhe der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf
    Überschußbeteiligung geltend machen
    könne. Daß der Überschuß nach den Vorschriften des
    Versicherungsaufsichtsgesetzes, des
    Handelsgesetzbuches und den dazu erlassenen
    Rechtsverordnungen ermittelt werde, worauf
    das Unternehmen in der Klausel hinweist, sage dem
    Versicherungsnehmer nichts.

Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber darauf abgehoben, daß
das
Versicherungsunternehmen in der Klausel die Quellen
aufzeigt, aus denen Überschüsse
erzielt werden können. Darüber hinaus ist in der Klausel
hinreichend deutlich darauf
hingewiesen, daß der künftig zu erzielende Überschuß
unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Zu weiteren Erläuterungen ist das Unternehmen nicht
verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat
darauf hingewiesen, daß einem durchschnittlichen
Versicherungsnehmer die vom Gesetz
vorgegebenen Bilanzierungsregeln einschließlich der in ihnen
liegenden Spielräume nicht
verdeutlicht werden können. Insgesamt liegt in der Klausel
keine unangemessene
Benachteiligung des Versicherungsnehmers, so daß sie
nicht gegen § 9 AGBG verstößt.

Marco

Grossen Dank, leuchtet ein.

Gruss
jan

Hallo Jan,

ich sehe in der Unwirksamkeit dieser Klausel lediglich das Problem dann, wenn seit 1995 *da war KLagebeginn glaube ich* ein Vertrag gekündigt wurde.

Die Versicherer hatten damals und bis zu diesem Urteil die Möglichkeit, einfach eine pauschale Summe festzulegen, die ihm als Kosten entstanden sind und um diesen Betrag konnte er die eingezahlten Beiträge kürzen.

Die Höhe war so pauschal auch wiederum nicht, aber in ihrer Struktur deutlich nicht dem Versicherungsnehmer durchschaubar.

Ebenso, dass die Abschlusskosten zunächst dem Vertrag belastet wurden.

Es gibt übrigens auch genug andere Versicherer, die dieses von jeher nie gemacht haben. Als Stichwort möchte ich hier nur die „Zillmerung“ nennen, die von denen nicht angewandt wurde.

Der BGH sieht nun in seiner Rechtsprechung vor, dass dies nicht sein könne, da darin der Versicherungsnehmer erheblich benachteiligt würde. Soweit ist dies auch nachvollziehbar.

Da gleichzeitig der Versicherungsnehmer aber die Höhe kannte, die ihm abgezogen wird, war ihm schon von Anfang an bewusst, dass er in den ersten Jahren ein negatives Kapital hat. Er hat diese AGB also derartig akzeptiert. Nur er wusste nicht, wie sich die Kostenpositionen innerhalb dieses Abzuges aufspalten und hätte nie dagegen Einspruch einlegen können, falls er die Höhe nicht gerechtfertigt angesehen hätte.

Zukünftig muss dies nun aufgelegt werden und der VN kann dies somit nachvollziehen und vor allem leichter nachvollziehen.

Wie ich schon gesagt hatte, ist dadurch, zumindest meines Erachtens nach, nicht der ganze Vertrag ungültig, denn laut BGB §119 und §139 BGB hätte der Versicherungsnehmer diesen Vertrag dennoch angenommen.

Somit hat er auch nicht die Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen.

Desweiteren sind mir diese 7% Zinsforderung deutlich überzogen, denn zum einen müsste sich der Versicherer in einem Verzug befinden, das liegt nach meinem Gefühl hier noch nicht vor bei der ersten Mahnung, und zum anderen sieht der Verzugsschaden des Schuldners auch nur eine Entschädigung derartig vor, dass die Höhe entschädigt wird, die dem Gläubiger (VN) entgangen ist.

Ich bezweifele, dass der VN am Kapitalmarkt 7% hätte erlangen können.

Daher ist die Formulierung in meinen Augen sachlich falsch und somit auch unwirksam. Eine Anfechtung wegen Irrtum oder arglistiger Täuschung liegt somit nicht im Bereich des möglichen.

Marco

Hi Marco,

Danke…alle Achtung: sehr qualifiziert ( eigentlich solltest Du mein Vers.-Experte werden, :wink:

Wie gesagt: ich werde deswegen beim BdV nachfragen mit dieser deiner Argumentation die einleuchtet.

Thanks again.

Gruss
jan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo, Ihr beiden,

Desweiteren sind mir diese 7% Zinsforderung deutlich
überzogen, denn zum einen müsste sich der Versicherer in einem
Verzug befinden, das liegt nach meinem Gefühl hier noch nicht
vor bei der ersten Mahnung, und zum anderen sieht der
Verzugsschaden des Schuldners auch nur eine Entschädigung
derartig vor, dass die Höhe entschädigt wird, die dem
Gläubiger (VN) entgangen ist.

Eine Versicherung sagt auch nicht: 2002 werden wir 7% erwirtschaften. Sie wird sagen: am Ende der Laufzeit wird die xxx% jährlichge Durchschnittsrendite vermutlich erreicht sein.
also kann erst am Ende „geklagt“ werden. meiner Meinung war das Ganze eine Schönheitskorrektur.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

das habe ich ja in einem Artikel auch schon versucht so darzustellen, denn wenn diese Reparatur gemacht wurde, passt es ja auch wieder :smile:

Die 7% bezogen sich auf das Schreiben vom… und da bin ich, wie du auch, der Meinung, dass das nicht so möglich ist.

Marco

Hallo Raimund,

außerdem bekommt der Verein Provisionen, wenn ich nicht falsch
informiert bin. Ist ja auch nicht ehrenrührig. Wer was
leistet, soll auch bezahlt werden. Und sag jetzt nicht, dass
ein Verein keine Gewinne erwirtschaften darf. Er darf!

Dazu heisst es unter:
http://www.bundderversicherten.de/BdVIntern.htm
„Der BdV finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen.“

Weiterhin kann man hier lesen:
http://www.bundderversicherten.de/GruppenversBdV.htm
„Die Beiträge der BdV-Rahmenverträge sind so günstig, weil weder der BdV noch sonst jemand Provisionen erhält.“

Ich glaube kaum ,dass der BdV sowas schreiben könnte, wenn es nicht wahr wäre. Denn Allianz und Co sind sicherlich täglich dabei, die Schwachstelle am BdV zu suchen, um von den aktuellen Prozessen abzulenken…

Und
dieses Gewerbe ist auch eines der wenigen, wo man nicht eine
Mindestqualifikation nachweisen muß (im Gegensatz zum
Handwerk, wo man bereits eine Meisterprüfung nachweisen muß,
wenn man irgeendwo eine Rauhfasertapete ranklatschen will).

Das ist absoluter Blödsinn! Es ist nicht anders als bei andern
Berufen.

Leider schon, evtl. vielleicht auch deshalb, weil sich die Qualität der Arbeit meistens erst nach längerer Zeit zeigt (im Gegensatz zum Handwerk, wo auch ein Laie relativ schnell die Qualität überprüfen lässt).

Außerdem, wenn Du so überzeugt bist, dass hier nur
Anlernkräfte beschäftigt sind, also jeder dahergelaufene das
machen kann und damit ein Schweinegeld verdient: warum machst
Du nicht Makler? Ist doch die Gelegenheit in 5 Jahren
Millionär zu werden!

  1. Weil ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren könnte, als Ungelernter den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen
  2. viele Ungelernte (Gott sei Dank) verschwinden recht schnell wieder vom Markt (vor allem Strukis). Aber in ihrer „aktiven“ Zeit werden dann doch einige KLVs o.ä. an den Mann / die Frau gebracht.

Ausserdem ist bei jedem Gewerbe bekannt, dass der Verkäufer
davon leben muß.

So wie Du von Deiner Arbeit

richtig. Ich habe auch gar nichts dagegen.

Nur die Versicherungs-Heinis erzählen immer
was von kostenloser Beratung.

Wird auch gemacht! Denn Du hast ja nach der Beratung die
Möglichkeit zu sagen: danke , das war´s. Kein Interesse.

Das ist so lange i.O. solange der Berater (sorry: Verkäufer) das auch akzeptiert. Nur leider sind die Reaktionen von einigen Versicherungsverkäufern nicht ganz astrein. Und wer „kostenlos“ sagt, muß ein „nein“ akzeptieren können.

Hat Dir das schon irgendwann
einmal ein Verkäufer bei Aldi und Co erzählt ? (Noch nicht mal
im Feinkostenladen…)

Kann er auch nicht! Da fehlt ihm das Wissen und die Erfahrung.
Wenn Du denkst, Makler wird man von heut aus morgen, dann hast
Du 0-Ahnung!

Ich glaube, eine gelernter Mezger-Meister wurde das auch nicht so schnell, verspricht aber nicht, Dich kostenlos (oder vielleicht besser: selbstlos) für Deine nächste Party zu beraten (und das noch 2-3 Stunden lang ausführlich). Es ist klar, dass es beim Mezger um kaufen / verkaufen geht. Ein Versicherungsverkäufer nimmt das Wort „verkaufen“ aber nie in den Mund.

Mag sein, dass hier gesündigt wurde. Aber das wurde in anderen
Berufen genauso. Ich weiß ja nicht, was Du für einen Beruf
hast. Bestimmt könnte ich das gleiche von Deinem Beruf sagen.
Für mich ist mein Beruf ein absolut ehrenwerter Beruf, der
extrem wichtig ist. Und mir so viel Spaß macht, dass ich mit
65 bestimmt nicht aufhöre. :

Der Beruf selbst mag ehrenwert sein, nicht aber viele der Berufsausübenden. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel…

Und, wo liegt das negative an einer fondsgebunden LV? Allein
diese Antwort, die Du gerade gegeben hast, sagt mir, dass Du
von LV, speziell fondsgebundener keine Ahnung hast.

Hohe Gebühren (bitte jetzt nicht erzählen, dass die Fonds ausgabeaufschlag-frei sind, das kriege ich auch bei fast jedem Fond-Discounter), lange Laufzeit, Verluste bei vorzeitiger Kündigung. usw.
Natürlich kann eine FLV auch Sinn machen (Steuerbefreiung usw.) aber die meisten Versicherten bräuchten sie eigentlich gar nicht (Ausserdem ist Altersvorsorge kein Versicherungsproblem - ich will mich ja schließlich nicht dagegen versichern, alt zu werden.). Eine vernünftige Risikoabsicherung ist es auch nicht, da der Versicherungsbeitrag bei ausreichender Deckung nicht mehr tragbar wäre.

Braucht er auch gar nicht bei den fondsgebunden und bei denen,
die ich erwähnt habe. Außerdem, wenn er zum Kunden sagt: „in
der Vergangenheit hat die xy-Versicherung mehr als 8% Rendite
erwirtschaftet“ und dies der Wahrheit entspricht, dann ist es
doch in Ordnung, oder? Wenn es nicht der Wahrheiot entspricht,
läuft er Gefahr, vor den Kadi gezerrt zu werden und die
Differenz zu bezahlen.

Richtig. Aber bei der normalen KLV waren die „Versprechungen“ (sorry: Prognosen) dann doch etwas zu hoch gegriffen. Dazu gibt es mehrere unabhängige Untersuchungen zu den tatsächlichen Ablaufrenditen.

Haftest Du für Deine Auissagen in Deinem Beruf? bestimmt
nicht!

Oh doch. Erstens hafte ich für meine Beteiligung an einer Raumausstattung. Stichwort: VOB und BGB bzgl. Gewährleistung
Zweitens arbeite ich in der KFZ-Zulieferbranche und jede falsche Versprechung kann die Firma Millionen kosten. Und glaub bitte nicht, dass das Spurlos am Angestellten vorbeigeht.

Nicht zu unrecht, denn manchen Leuten hat es endlich die Augen
geöffnet.

Oder verklebt.

Das machen schon die Versicherungsverkäufer beim Schleim auftragen. Ansonsten: lass uns zum Sachthema zurückkehren.

Von sehr vielen! Natürlich nicht von den
Ausschließlichkeitsvertretern. Die dürfen nicht. Ich habe
sowieso den Eindruck, dass Du diese beiden Arten der
Vermittler dauernd verwechselst.

Nein, eigentlich nicht. Die meisten Makler (zumindest in Stuttgart, Stand 1998) haben dennoch nur KLVs angeboten. Nur wenige haben englische LV im Programm.

War heute gerade bei der Nürnberger wegen der Riester-Rente:
die N. hat von Franke und Bornberg als Beurteilung FFF
bekommen: die höchste Einstufung, die F+B abgibt. Gut, ich
weiß noch bessere Wege, doch das tut der Beurteilung der N
keinen Abbruch. Die Qualität der N ist wesentlich besser in
den letzten Jahren geworden.

War der Ruf so schlecht, dass keine LVs mehr verkauft werden konnten ?

Also was soll diese Schreierei? Ich habe seit mindestens 10
Jahren keine Kapitallebensversicherung mehr verkauft.

Positives Beispiel ! Die Ausnahme zur Regel halt.

Siehe oben => Ausnahme. Aber solange bei LV Provisionen im
Bereich 3-5% gezahlt werden (im Gegensatz zu den
Sachversicherungen) und es immer noch ein leichtes Spiel ist,
irgendeiner alten Oma so ein Ding anzudrehen, sehe ich leider
keine Besserung.

Auch hier sagt mir der Satz, dass Du wenig Ahnung davon hast:
der Durchschnitt der Makler erhält 3,5% Das ist nicht
weltbewegend.

Äh, ich glaube 3,5% liegt irgendwo zwischen den vermuteten 3 - 5%

Das sieht

auch leider niemand: das Risiko, das jeder Selbständige
eingeht. Wenn Du das 17:00 Läuten hörst, fällt Dir der
Bleistift aus der Hand. Da geht es beim Selbständigen erst
richtig los. Frag mal meine Frau, wie oft ich um 23:00 oder
noch später heimkomme! Wie oft ich Sonntags am Computer sitze
und Angebote schreibe. Wann ich jeden Abend ins Bett komme!
Was sind dagegen Deine 35 Stunden? Ich habe einen 80 bis 100
Stundentag! Ist dafür ein Einkommen von 8- oder 9.000 DM
zuviel?

Moment !!! Das ging jetzt unter die Gürtellinie. Ich habe zeitweise neben meinen 40 - 45 Stunden im Büro auch schon 40 Stunden nebenher in der Selbstständigkeit (körperlich) gearbeitet.

Ansonsten kenne ich das sogar als Angestellter: Freitag abends um 23.00 Uhr aus dem Büro gehen…

Ihr Angestellten wisst gar nicht, wir knochenhart
dieser Job ist!

Siehe oben. Ausserdem: Selbstständig = „selbst“ und „ständig“. Das war Dir doch vor der Existenzgründung hoffentlich klar ?

Kein Mensch missgönnt ihm, dass er jetzt sein Geld auf diese
Art und Weise verdient. Das hat er Gerlach abgeschaut. der hat
auch erst die Kunden mit Erwerbermodellen abgesahnt. Bis er
erkannt hat, dass er auf der anderen Seite mehr verdienen
kann. Und das ist vermutlich auch der Grund bei Meier.

Warum machst Du es dann nicht auch so ?

Siehe oben! Er vermittelt zwischen den Verbrauchern und den
Versicherungen. Was also ist er: ein Vermittler. So ist nun
mal die deutsche Sprache. Ich habe ihn nicht als Vertreter
bezeichnet.

Ach Raimund, ich erspar’ es mir jetzt einfach mal, den passenden Link beim BdV zu suchen und verweise in Sachen Recherche einfach mal auf oben (Stichwort: Provisionen).

Wenn der BdV tatsächlich so unehrenhaft sein soll, dann geht doch endlich mal gegen ihn vor. Aber richtig gute Argumente habe ich bisher noch nicht vernommen.

Grüsse

Sven