Vorsicht vor Versicherungsvermittlern !?

Hi

…ja, ist so , denn es ist ja bekannt, aber , das neuerdings wiederum der Bund der Versicherten massiv wird, hat Gruende, siehe hier:

Hart ins Gericht geht der Bund der Versicherten u. a. mit den Versicherungsvermittlern.

Auf der Homepage http://www.bundderverischerten.de heisst es woertlich:

Wenn Sie mit Versicherungsvermittlern zu tun haben, müssen Sie folgendes wissen:

In den 80er Jahren errechneten Capital und das manager magazin übereinstimmend: Wer als Aktionär bei der Allianz Leben 10.000 Mark einlegte, machte daraus in dreizehn Jahren einen Gewinn von fast 270.000 Mark, was einer jährlichen Rendite von etwa dreißig Prozent, in den letzten Jahren sogar von vierzig Prozent entsprach.

Lebensversicherte erzielten dagegen nur um die fünf Prozent Rendite mit ihrem Lebensversicherungssparen.

DER SPIEGEL bezeichnete im März 1998 unter der Überschrift „Legaler Betrug?“ die Lebensversicherung als „Renditegrab“ und ermittelte, daß ein Kunde der Allianz nach 25 Jahren aus seiner Lebensversicherung 137.326 DM erhalten hat, während er beim Kauf von Allianz-Aktien 752.220 Mark, also fast das Fünffache erhalten hätte.

Die Allianz hat z. B. Zigmilliarden Mark an stillen Reserven beiseite geschafft, die die Kurswerte der Aktien allein in den letzten Jahren verdoppelt haben.

Den Versicherten wird vorgelogen, man brauche stille Reserven zum Ausgleich von Niedrigzinsphasen am Kapitalmarkt.

Tatsächlich haben fast alle Unternehmen in den letzten Jahren die Überschußbeteiligung der Lebensversicherten gekürzt (mit der Begründung der niedrigen Kapitalmarktzinsen).

Sie haben also nicht die stillen Reserven aufgelöst, sondern sie noch kräftig erhöht.

Das Absahnen ist noch nicht einmal das Schlimmste.

Das Schlimmste ist, daß die Gesellschaften ihren Vertretern und ihren Drückerkolonnen gerade für die falschen Versicherungen die höchsten Provisionen zahlen, so daß bei Versicherungsabschlüssen nicht der Bedarf des Kunden, sondern das Gewinninteresse der Unternehmen und das Provisionsinteresse des Vermittlers im Vordergrund stehen.

Skrupellos nehmen Unternehmensvorstände und Vermittler hin, daß nach dieser Strategie fast alle Bundesbürger im Bereich der Familien- und Berufsunfähigkeitsvorsorge katastrophal unterversichert sind.

Haben Sie zu Versicherungen jemals eine eigene Entscheidung getroffen, nachdem Sie sich umfassend und neutral informiert hatten ? - Oder sind Sie - wie fast alle Bundesbürger - uninformiert den Empfehlungen eines Vermittlers, eines Vertreters oder eines guten Bekannten gefolgt ?

So der Bund der Versicherten, den Sie unter folgender Adresse erreichen können:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 1153, 24547 Henstedt-Ulzburg, Tel. 04193 / 94222 - Fax 94221, Infos per Fax-Abruf vom BdV-Fax 04193 / 990444 oder

[email protected], http://www.bundderversicherten.de

======== soweit der Bund ========

Fragen:

Stimmt deren Aufrechnung so, ist es wirklich derart schlimm?

Warum wurde die Ueberschussbeteiligung tatsaechlich gekuerzt?

Sind Vermittler allgemein vertrauenswuerdig, wenn JA, WARUM !

Bitte mit excater Begruendung.

Gruss
jan

Kurzes Statemant
Hallo Jan…

der BdV brüstet sich nun wegen einem Urteil, was er gegen die Allianz gewonnen hat. Wir haben darüber kürzlich debattiert.
Dies ist verständlich, wer feiert nicht Erfolge?

Kannst diesbezüglich ja mal weiter unten oder im Archiv nachschauen, aber man sollte z.B. auch zwischen den „Drückerkolonnen“ und den normalen Außendienstlern unterscheiden.

Die Allianz wird im Leben-Bereich z.B. meines Wissens nach nicht von Drückerkolonnen angeboten.

Und zu der Rendite: Die Aktie bietet dir keinerlei Sicherheiten. sie kann nach oben und nach unten gehen, daher kann man in meinen Augen nicht beides miteinander vergleichen. Wer mehr riskiert kann auch mehr gewinnen… aber auch mehr verlieren, denn der Schuss hätte auch nach hinten losgehen können.

Zum Thema Rückstellungen: Die Allianz ist eine AG und daher auch dem Shareholder-Value unterlegen. Der Aktionär wiederum will, dass seine Aktie steigt und warum soll die Allianz deutlich mehr Überschuss geben, als der Markt?

Sie führt die Rückstellungen somit als Sicherungen ihrem EK zu.

Marco

Hi Marco

Thanks erstmal fuer offene Worte.

Hallo Jan…

der BdV brüstet sich nun wegen einem Urteil, was er gegen die
Allianz gewonnen hat.

Der Bundesverband der Verbraucher braucht sich nicht zu bruesten, sondern er HAT zu kontrollieren was jene Industrie mit dem Verbraucher so treibt.

Wir haben darüber kürzlich debattiert.

Dies ist verständlich, wer feiert nicht Erfolge?

Wenn schon BEIDE, aber nicht zu Lasten der Verbraucher, sorry, die Du als abhaengiger Versicherungsmann, oder oae. wohl kaum objektiv beurteilen kannst, denn im Urteil heissts ja , dass der Verbraucher ueber den Tisch gezogen wird, und , sorry , wenn Du und noch ein paar andere Vertreter HIER als Arbeitgeber quasie auftreten, dann muessen Du und alle anderen begreifen , dass es auch hier eine andere Stimme zu geben hat: BdV! Aber sicher.

Das dies hier bei www. nun schwieriger geworden ist, ist sonnenklar , aehnlich wie bei fast allen Plattformen die wohlgefaellig der Industrie gegenueber zu sein haben.

Kannst diesbezüglich ja mal weiter unten oder im Archiv
nachschauen, aber man sollte z.B. auch zwischen den
„Drückerkolonnen“ und den normalen Außendienstlern
unterscheiden.

Thanks kenne ich , aber nicht als Versicherungsmann.

Ich halte mich an BdV, da hochkompetente Verbraucher-Instanz.

Die Allianz wird im Leben-Bereich z.B. meines Wissens nach
nicht von Drückerkolonnen angeboten.

Naja, ich bezeichene die Menschen auch nicht gerne so,kenne jedoch viele die so sind; und MEIN nun selbst. Vers.-Fachexperte mit 6 Jahre Studium WAR dabei!

Sorry, er spricht wahrlich nicht die Sprache des BdV, aber er weiss auch verdammt genau was einige so treiben: Exact so wie das Urteil sagt, so er!

Und zu der Rendite: Die Aktie bietet dir keinerlei
Sicherheiten. sie kann nach oben und nach unten gehen, daher
kann man in meinen Augen nicht beides miteinander vergleichen.
Wer mehr riskiert kann auch mehr gewinnen… aber auch mehr
verlieren, denn der Schuss hätte auch nach hinten losgehen
können.

Bitte drueck dich klarer aus und lies mal selbst nochmal was Du DA rausgelassen hast…*sehr verwundert*

Zum Thema Rückstellungen: Die Allianz ist eine AG und daher
auch dem Shareholder-Value unterlegen. Der Aktionär wiederum
will, dass seine Aktie steigt und warum soll die Allianz
deutlich mehr Überschuss geben, als der Markt?

Ja du liebe Guete, warum denn nicht, wer am Verbraucher verdient-und zwar klotzig- der kann/sollte mehr zahlen!

Sie führt die Rückstellungen somit als Sicherungen ihrem EK
zu.

Aha, und das soll einer glauben ?

Glaubten schon die Richter nicht, die sprachen von Mogelpackung.

Der BdV spricht von ‚gelogen‘, und der koennte das nie oeffentlich behaupten wenn es nicht stimmen, bzw. durch Urteil gedeckt waere; also ists wohl doch gelogen, oder ?

Marco

Gruss
jan

hallo, Jan,
ich weiss nicht warum Du so agressiv gegen (allgemein gesprochen) Versicherungen und Versicherungsvermittler bist.
Ohne die Vermittler (ob Makler, Mehrfachagenten, Ausschließlichkeitsvermittler) würde unsere Wirtschaft zusammenbrechen. Du wärst nicht einmal mit dem Mindestschutz abgesichert oder hättest schon die Finger heben müssen.
Dass Du den BdV vorziehst ist ja in Ordnung. Jeder muss dem Vermittler vertrauen, den er wählt. Du halt dem BdV.
Es ist auch richtig, dass es bei den Vermittlern schwarze Schafe gibt…ja, und? Gibt es die in Deinem Beruf nicht?
Es gibt z.B. korrupte Richter, Beamte, Angestellte, Unternehmer… Doch sind deswegen alle korrupt?
Ich begreife nícht, warum hier in Deutschland immer nur nach dem negativen gesucht wird.
Zum Thema Rendite: wenn Dir die 5% Kapitallebensversicherung (die von den Maklern fast gar nicht mehr angeboten werden: nur Dein geliebter Meier reitet so gerne darauf herum. Na, ja, er hatte ja schließlich auch mal einen Erfolg damit) nicht zusagt, dann gibt es massig andere Möglichkeiten: um nur 3 hervorragende zu nennen: die SALI, die Clerical Medical, die Scottish Mutual, Die Nürnberger (erst kürzlich als hervorragend ausgezeichnet). Werden alle von den Maklern angeboten und werden auch von den Fachblättern Kapitalmarkt intern und Versicherungsmarkt intern hochgelobt.
Also was soll diese Schreierei? Ich habe seit mindestens 10 Jahren keine Kapitallebensversicherung mehr verkauft.
Dass es Drückerkolonnen gibt ist nicht schön. Aber auch nicht vermeidbar. Wenn sie keine LV drücken, dann halt Staubsauger, Zahnbürsten…
Ich habe halt bei diesen Diskussionen immer den Eindruck, dass es weniger um das Produkt geht oder den Vertrieb, sondern dass jemand für seine Arbeit Geld bekommt. Das ist das Problem: jeder will alles kostenlos haben… aber selbst möglichst viel kassieren.
Was ist denn am Honorieren einer geleisteten Arbeit so ehrenrühriges?
Grüße
Raimund

Hallo Jan,

eine weitere Äußerung außer diesen möchte ich mir zum Thema BdV ersparen, daher abschließend für mich eine Aussage.

Der Bundesverband der Verbraucher braucht sich nicht zu
bruesten, sondern er HAT zu kontrollieren was jene Industrie
mit dem Verbraucher so treibt.

BdV heißt nicht Bundesverband der Verbraucher, sondern Bund der Versicherten.
Dies ist ein gewaltiger Unterschied, denn der BdV ist seines Zeichen selber ein Wirtschaftsunternehmen. Es verdient Provisionen und bekommt Sonderkonditionen. Soweit wie ich weiß, wollte die Allianz diese dem BdV aber nicht einräumen, daher auch der Gang auf die Barrikaden.
Der Chef des „Vereins“, denn er wirtschaftet ja profitabel, ist ein Mitarbeiter, der früher selber bei der Allianz war. Das nur am Rande.

Wenn schon BEIDE, aber nicht zu Lasten der Verbraucher, sorry,
die Du als abhaengiger Versicherungsmann, oder oae. wohl kaum
objektiv beurteilen kannst, denn im Urteil heissts ja , dass
der Verbraucher ueber den Tisch gezogen wird, und , sorry ,
wenn Du und noch ein paar andere Vertreter HIER als
Arbeitgeber quasie auftreten, dann muessen Du und alle anderen
begreifen , dass es auch hier eine andere Stimme zu geben hat:
BdV! Aber sicher.

Der BdV hat sicherlich keine ungewichtige Stimme, dennoch ist dieses Urteil eher nur von maginaler Größe. Es wird nicht großartig irgendwelche Einflüsse haben.
Wenn einer gegen den anderen klagt, kann es nur einen Gewinner geben und somit kann auch nur einer sich im Klageerfolg sonnen. Es geht nicht anders vor Gericht.
Da ich keinen Versicherungsarbeitgeber habe, brauche ich mich auch keinen Bestimmungen zu unterwerfen. Das zum einen. Zum anderen wäre es mir selbst dann egal, denn man sollte eine persönliche Einstellung zu diesem ganzen Thema haben.

Das dies hier bei www. nun schwieriger geworden ist, ist
sonnenklar , aehnlich wie bei fast allen Plattformen die
wohlgefaellig der Industrie gegenueber zu sein haben.

www hat niemandem gegenüber „willig“ zu sein. Wäre dem so, hätte dein Artikel auch rausfliegen können. Es ist aber meine innere Einstellung und Überzeugung. :smile:

Ich halte mich an BdV, da hochkompetente Verbraucher-Instanz.

Wie schon gesagt, ein Verbraucherverein ist dies nicht. Er spielt sich in meinen Augen eigentlich nur zwecks PR auf. Jemand der in der Presse ist, wird beachtet und ein Wirtschaftsunternehmen braucht Beachtung, denn auch Neukunden.

Naja, ich bezeichene die Menschen auch nicht gerne so,kenne
jedoch viele die so sind; und MEIN nun selbst.
Vers.-Fachexperte mit 6 Jahre Studium WAR dabei!

Viele waren dabei. Das ist das eigentlich schlimme für die Branche, dass es diese Kolonnen gibt.

Sorry, er spricht wahrlich nicht die Sprache des BdV, aber er
weiss auch verdammt genau was einige so treiben: Exact so wie
das Urteil sagt, so er!

Leider eben ist dieses Urteil in keinster Weise auf ein Treiben ausgelegt.
In dem Urteil heißt es lediglich, dass gewisse Passagen der AGB des Versicherers nicht eindeutig aufgeschlüsselt sind und somit für den Kunden schleierhaft sein können. Das ein Urteil des BdV auch abgewiesen wurde, schreibt er natürlich nicht. Aber auch in diesem Zusammenhang.

Ich schaue gerade mal nach, was da drin stand.
Da habe ich die Pressemitteilung:

  1. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unwirksam erklärt, mit der das beklagte
    Versicherungsunternehmen die Folgen einer Kündigung des Vertrags durch den
    Versicherungsnehmer regelt. Auch enthält diese Klausel Regelungen für den Fall, daß der
    Versicherungsnehmer die Versicherung zwar aufrechterhalten, aber keine weiteren Beiträge
    mehr zahlen möchte.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Klausel für den Versicherungsnehmer nicht
hinreichend durchschaubar ist. Darin liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot und
somit eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers i.S. des § 9 AGBG.
Der Bundesgerichtshof hat beanstandet, daß der Versicherungsnehmer der Klausel nicht
ausreichend die wirtschaftlichen Nachteile entnehmen kann, die er bei einer Kündigung des
Versicherungsvertrages oder einer Beitragsfreistellung in Kauf nehmen muß. Zwar hätte der
Versicherungsnehmer einer ihm zur Verfügung gestellten Tabelle mit Schwierigkeiten
entnehmen können, daß er z.B. bei einer Kündigung in den ersten beiden Jahren nichts
ausgezahlt bekommt, seine Beiträge also in vollem Umfang verloren sind. Dies genügt aber
den Anforderungen nicht, die an die Klarheit Allgemeiner Versicherungsbedingungen zu
stellen sind.

  1. Dieselben Erwägungen gelten bei der Beurteilung einer Klausel, die sich mit der Frage
    befaßt, wie die Kosten für den Abschluß des Vertrages, z.B. auch eine etwaige Provision des
    Agenten, erhoben und ausgeglichen werden. Auch diese Klausel hat der Bundesgerichtshof
    für unwirksam erklärt, weil der Versicherungsnehmer die ihn treffenden wirtschaftlichen
    Nachteile nicht hinreichend erkennen konnte.

  2. Eine weitere Klausel hat der gerichtlichen Kontrolle standgehalten. Diese befaßt sich mit
    der Überschußermittlung und -beteiligung. Der klagende Verbraucherverein hielt diese
    Regelungen für unwirksam, weil sie keinen Aufschluß darüber gäben, wie der
    verteilungsfähige Überschuß zu ermitteln sei, welchen Anteil am Überschuß das
    Versicherungsunternehmen an die Versicherungsnehmer auszuschütten habe und in welcher
    Höhe der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Überschußbeteiligung geltend machen
    könne. Daß der Überschuß nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des
    Handelsgesetzbuches und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt werde, worauf
    das Unternehmen in der Klausel hinweist, sage dem Versicherungsnehmer nichts.

Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber darauf abgehoben, daß das
Versicherungsunternehmen in der Klausel die Quellen aufzeigt, aus denen Überschüsse
erzielt werden können. Darüber hinaus ist in der Klausel hinreichend deutlich darauf
hingewiesen, daß der künftig zu erzielende Überschuß unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Zu weiteren Erläuterungen ist das Unternehmen nicht verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat
darauf hingewiesen, daß einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer die vom Gesetz
vorgegebenen Bilanzierungsregeln einschließlich der in ihnen liegenden Spielräume nicht
verdeutlicht werden können. Insgesamt liegt in der Klausel keine unangemessene
Benachteiligung des Versicherungsnehmers, so daß sie nicht gegen § 9 AGBG verstößt.

  1. Mit einer weiteren Entscheidung vom gleichen Tage (IV ZR 138/99) hat der
    Bundesgerichtshof eine Klausel ebenfalls über die Kündigung und Beitragsfreistellung in
    Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen eines anderen Unternehmens für unwirksam
    erklärt. Diese Klausel unterscheidet sich im Wortlaut etwas von der oben erwähnten Klausel
    des anderen Falles. Sie ist aber ebenfalls intransparent und deshalb nach § 9 AGBG
    unwirksam.

Und wie du siehst… der BdV hat auch nur seine Klage in Bezug auf die Kündigungen gewonnen… der Rest ging mal sang und klanglos verloren. Also hat der BGH dem Versicherer Recht gegeben.

Bitte drueck dich klarer aus und lies mal selbst nochmal was
Du DA rausgelassen hast…*sehr verwundert*

Es ist absolut richtig gewesen. Der Versicherer ist eine Aktiengesellschaft und als diese unterliegt sie dem Aktionärsansatz. Dieser wiederum besagt, dass der Aktionär das bestmöglichste für seine Aktienentwicklung fordert und da der Aktionär der Eigenkapitalgeber der Unternehmung ist, hält sich das Unternehmen auch an diesen Wunsch.
Du hättest allerdings anstatt 5 mal soviel auch 20 mal weniger als die LV haben können, wenn nämlich die Aktien in den Keller gefallen wären. Dann hätte keiner auf die Kapitalversicherung geschimpft.

Ja du liebe Guete, warum denn nicht, wer am Verbraucher
verdient-und zwar klotzig- der kann/sollte mehr zahlen!

Wer am Verbraucher verdient, soll mehr zahlen? Wieso sollen das Versicherungen machen. Kein anderes Unternehmen macht dies.

Oder wem zahlt VW seine Überschüsse? Den Autokäufern oder den Aktionären? Wem zahlt SAP seine Überschüsse? Und wem die anderen Firmen? Dem Aktionär oder dem Konsumenten?

Aha, und das soll einer glauben ?

Wirst du glauben müssen, denn Rückstellungen sind in der Bilanz eine Position des Eigenkapitals. Es bleibt also alles im Unternehmen und stille Reserven erhöhen auch die Bonitätsstufe und somit auch die Möglichkeit sich Geld am Kapitalmarkt zu besorgen und wiederum anzulegen.

Glaubten schon die Richter nicht, die sprachen von
Mogelpackung.

Falsch. Sie haben es, wie du oben lesen kannst, in keinster Weise für richtig empfunden. Sie haben diese Klage sogar abgewiesen.

Marco

Hallo Jan,

was will jemand, der eine Kapital-Lebensversicherung abschließt? Will er seine Hinterbliebenen im Falle seines Ablebens sichern? Gut, dann braucht er z. B. eine Risiko-Lebensversicherung. Oder geht es um Kapitalbildung, Geld also, daß man irgendwann selbst nutzen möchte? In diesem Fall muß man sich eben am Geldmarkt umsehen, aber doch bitte dafür keine Versicherung abschließen!

Das Grundübel scheint mir zu sein, daß sich viele Leute zu wenig Gedanken über ihre eigenen Ziele machen. Wenn man das Ziel definiert, kommt man von selbst darauf, nur einzukaufen und abzuschließen, was unmittelbar zielführend ist. Also keine Versicherung kaufen, wenn ich keine Versicherung will, sondern Kapital bilden möchte. Ich halte das für eine Plattheit, die aber offenkundig so kompliziert ist, daß es immer noch Leute gibt, die Kapital-Lebensversicherungen abschließen und sich dabei einer völlig undurchsichtigen Kalkulation anheim geben. Viele Menschen sind so hirnlos wild auf dieses merkwürdige Produkt, daß sie sich nicht einmal von den in den Anfangsjahren der Laufzeit gegen Null gehenden Rückkaufswerten abschrecken lassen. Das ist nur noch mit völliger Gedankenlosigkeit erklärbar.

Den Versicherungsgesellschaften kann man eigentlich keinen Vorwurf machen. Sie tun, was alle Firmen tun, die nicht gemeinnützig sind, sondern Gewinn erwirtschaften wollen.

Gruß
Wolfgang

Hi Marco!

Willst’ mal schaun’ wie der Bundesgerichtshof - die hoechste deutsche Instanz - die Interessen des BdV woertlich nennt- siehe dein Posting - ‚Versicherungsnehmer‘, also Verbraucher allgemein, wie Du und ich.

Ausserdem geht es um ZWEI Prozesse vorm dem Bundesgerichtshof, die beide fuer die Versicherungsnehmer entscheidende Vorteile bieten.

Hier ist das Urteil des Bundesgerichtshofes und ein anderer

wichtiger aktueller Hinweis zur Broschüre des BdV:

„Schnell wieder raus aus unsinnigen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen“:

Der Bundesgerichtshof hat am 9. Mai dieses Jahres in zwei vom Bund der Versicherten geführten Prozessen entschieden,

dass drei Klauseln in den Versicherungsbedingungen, die alle deutschen Lebensversicherer - nahezu wortgleich - für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen verwendet haben,

intransparent und unwirksam sind.

Anm. Sie sind unwirksam! Bist Du dir dieser Tatsache bewusst?

Dabei handelt es sich um die Berechnung der Rückkaufswerte, der Versicherungssummen bei Beitragsfreistellung und der Abschlusskosten.

Da alle Lebensversicherer in ihren „Verbraucherinformationen“ auf diese unwirksamen Klauseln verwiesen haben, ist es jetzt sehr einfach nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für einen Widerspruch nach § 5a des Versicherungsvertragsgesetzes erfüllt sind (siehe Seiten 9 und 13 der Broschüre):

Die Verbraucherinformationen aller Unternehmen waren falsch bzw. unvollständig !!!

Wenn der erste Versicherungsbeitrag in den letzten 12 Monaten gezahlt wurde, können die Versicherten alle gezahlten Beiträge plus 7 % Zinsen zurückfordern. Der auf Seite 9 der Broschüre abgedruckte Text für einen Musterbrief an die Versicherungsgesellschaft sollte entsprechend ergänzt werden:

„Ich widerspreche dem Vertragsabschluss gemäß § 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), weil ihre Verbraucherinformation nicht dem § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) entspricht.

Das ergibt sich auch aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2001 (IV ZR 138/99 und IV ZR 121/00).

Bitte zahlen Sie alle eingezahlten Beiträge plus 7 % Zinsen zurück, sonst wende ich mich wegen einer Klage an den Bund der Versicherten oder eine Verbraucher-Zentrale.“-

So kann man sich die Entscheidungsfreiheit für den Abschluss der ab Januar 2002 staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge (auch über Fonds) zurückholen!

Das wiederum bedeutet, dass dies eine sehr wohl gewichtige Entscheidungsfreiheit aller Verbraucher darstellt.

Nutzen wir diese auch, Du auch?

Gruss
jan

=============

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Bundesverband der Verbraucher braucht sich nicht zu
bruesten, sondern er HAT zu kontrollieren was jene Industrie
mit dem Verbraucher so treibt.

Ich bilde mich beständig in Schulungen von Anbietern am Kapitalmarkt weiter, nutze aber auch die Website des BdV, um mich zu informieren.
Meiner Auffassung nach vertritt der BdV eine wenig differenzierte Meinung. Eine dem entsprechende Klientel bedient sich dann diesen Aussagen…

Wenn schon BEIDE, aber nicht zu Lasten der Verbraucher, sorry,

Die Frage hier ist, wie sich der Versicherungsvermittler versteht. Sicherlich gibt es Versicherungsvermittler, welche sich in erster Linie als Verkäufer verstehen, andere VM verstehen sich aber in erster Linie als Berater und anschließend als Dr. des verkaufes! Unbestritten ist, dass jeder der Beiden gut verdient. Der eine kürzer, der Andere länger…

Ich halte mich an BdV, da hochkompetente Verbraucher-Instanz.

Ist das nicht ein wenig zu Einseitig? Welchen Anspruch erhebt der BdV selbst im hinblich auf das Geschehen am Kapitalmarkt?

Ich wünsche mir für www eine sachlichere Darstellung von Problemen und emotionslosere Argumentation. Es wird immer Befürworter und Gegner geben und unser aller Ziel kann es nur sein, sich den Problemen des Anderen nicht zu verschließen sondern sich mit ihnen zu befassen um konstruktive Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Das bedarf manchmal einer kleinen Anstrengung um auch mal über seinen eigenen Horizont zu schauen.

Viele Grüße Ralf Weber

Hi Raimund!

hallo, Jan,
ich weiss nicht warum Du so agressiv gegen (allgemein
gesprochen) Versicherungen und Versicherungsvermittler bist.

Sorry, bin ich nicht, sondern gegen jene die sich verfuehren lassen zu Drueckerkolonnen und die Verbarucher dadurch gewaltig nerven.

Ohne die Vermittler (ob Makler, Mehrfachagenten,
Ausschließlichkeitsvermittler) würde unsere Wirtschaft
zusammenbrechen. Du wärst nicht einmal mit dem Mindestschutz
abgesichert oder hättest schon die Finger heben müssen.

Unbetritten, alles OK.

Dass Du den BdV vorziehst ist ja in Ordnung. Jeder muss dem
Vermittler vertrauen, den er wählt. Du halt dem BdV.
Es ist auch richtig, dass es bei den Vermittlern schwarze
Schafe gibt…ja, und? Gibt es die in Deinem Beruf nicht?
Es gibt z.B. korrupte Richter, Beamte, Angestellte,
Unternehmer… Doch sind deswegen alle korrupt?
Ich begreife nícht, warum hier in Deutschland immer nur nach
dem negativen gesucht wird.

Weil selbst der Bundesgerichtshof im Urteil vom 9.Mai - also das hoechste deutsche Gericht - Teile der Versicherungsklauseln fuer unwirksam haelt:

Wichtiger aktueller Hinweis zur Broschüre „Schnell wieder raus aus unsinnigen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen“:

Der Bundesgerichtshof hat am 9. Mai dieses Jahres in zwei vom Bund der Versicherten geführten Prozessen entschieden, dass drei Klauseln in den Versicherungsbedingungen, die alle deutschen Lebensversicherer - nahezu wortgleich - für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen verwendet haben,

intransparent und unwirksam sind.

Dabei handelt es sich um die Berechnung der Rückkaufswerte, der Versicherungssummen bei Beitragsfreistellung und der Abschlusskosten. Da alle Lebensversicherer in ihren „Verbraucherinformationen“ auf diese unwirksamen Klauseln verwiesen haben, ist es jetzt sehr einfach nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für einen Widerspruch nach § 5a des Versicherungsvertragsgesetzes erfüllt sind (siehe Seiten 9 und 13 der Broschüre):

Die Verbraucherinformationen aller Unternehmen waren falsch bzw. unvollständig !!!

Wenn der erste Versicherungsbeitrag in den letzten 12 Monaten gezahlt wurde, können die Versicherten alle gezahlten Beiträge plus 7 % Zinsen zurückfordern.

Der auf Seite 9 der Broschüre abgedruckte Text für einen Musterbrief an die Versicherungsgesellschaft sollte entsprechend ergänzt werden:

„Ich widerspreche dem Vertragsabschluss gemäß § 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), weil ihre Verbraucherinformation nicht dem § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) entspricht. Das ergibt sich auch aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2001 (IV ZR 138/99 und IV ZR 121/00).

Bitte zahlen Sie alle eingezahlten Beiträge plus 7 % Zinsen zurück, sonst wende ich mich wegen einer Klage an den Bund der Versicherten oder eine Verbraucher-Zentrale.“-

So können Sie sich Ihre Entscheidungsfreiheit für den Abschluss der ab Januar 2002 staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge (auch über Fonds) zurückholen!’

DAS ist Fakt , Raimund, also gehts sehr wohl um das Produkt bei denen bestimmte Klauseln ALLER Versicherer schlichtweg falsch sind.

Jeder soll fuer seine Leistung bezahlt werden, aber nicht fuer Mogelpackungen durch Drueckerkolonnen das alle Verbraucher vor gewaltige Probleme stellt, naemlich ueberfordert.

Gruss
jan

=========

Zum Thema Rendite: wenn Dir die 5% Kapitallebensversicherung
(die von den Maklern fast gar nicht mehr angeboten werden: nur
Dein geliebter Meier reitet so gerne darauf herum. Na, ja, er
hatte ja schließlich auch mal einen Erfolg damit) nicht
zusagt, dann gibt es massig andere Möglichkeiten: um nur 3
hervorragende zu nennen: die SALI, die Clerical Medical, die
Scottish Mutual, Die Nürnberger (erst kürzlich als
hervorragend ausgezeichnet). Werden alle von den Maklern
angeboten und werden auch von den Fachblättern Kapitalmarkt
intern und Versicherungsmarkt intern hochgelobt.
Also was soll diese Schreierei? Ich habe seit mindestens 10
Jahren keine Kapitallebensversicherung mehr verkauft.
Dass es Drückerkolonnen gibt ist nicht schön. Aber auch nicht
vermeidbar. Wenn sie keine LV drücken, dann halt Staubsauger,
Zahnbürsten…
Ich habe halt bei diesen Diskussionen immer den Eindruck, dass
es weniger um das Produkt geht oder den Vertrieb, sondern dass
jemand für seine Arbeit Geld bekommt. Das ist das Problem:
jeder will alles kostenlos haben… aber selbst möglichst
viel kassieren.
Was ist denn am Honorieren einer geleisteten Arbeit so
ehrenrühriges?
Grüße
Raimund

Der Bundesverband der Verbraucher braucht sich nicht zu
bruesten, sondern er HAT zu kontrollieren was jene Industrie
mit dem Verbraucher so treibt.

Ich bilde mich beständig in Schulungen von Anbietern am
Kapitalmarkt weiter, nutze aber auch die Website des BdV, um
mich zu informieren.
Meiner Auffassung nach vertritt der BdV eine wenig
differenzierte Meinung. Eine dem entsprechende Klientel
bedient sich dann diesen Aussagen…

Wenn schon BEIDE, aber nicht zu Lasten der Verbraucher, sorry,

Die Frage hier ist, wie sich der Versicherungsvermittler
versteht. Sicherlich gibt es Versicherungsvermittler, welche
sich in erster Linie als Verkäufer verstehen, andere VM
verstehen sich aber in erster Linie als Berater und
anschließend als Dr. des verkaufes! Unbestritten ist, dass
jeder der Beiden gut verdient. Der eine kürzer, der Andere
länger…

Ich halte mich an BdV, da hochkompetente Verbraucher-Instanz.

Ist das nicht ein wenig zu Einseitig? Welchen Anspruch erhebt
der BdV selbst im hinblich auf das Geschehen am Kapitalmarkt?

Hi Ralf!

Ist das nicht ein wenig blauaeugig wenn Du die hoechstrichertlichen zwei Urteile vom 9. Mai des Bundesgerichtshofes offensichtlich ignorierst, ich darf dich erinnern und darauf verweisen, das es sehr wohl um sachliche Urteile geht:

Wichtiger aktueller Hinweis zur Broschüre

„Schnell wieder raus aus unsinnigen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen“:

Der Bundesgerichtshof hat am 9. Mai dieses Jahres in zwei vom Bund der Versicherten geführten Prozessen entschieden, dass drei Klauseln in den Versicherungsbedingungen, die alle deutschen Lebensversicherer - nahezu wortgleich - für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen verwendet haben,

intransparent und unwirksam sind.

Dabei handelt es sich um die Berechnung der Rückkaufswerte, der Versicherungssummen bei Beitragsfreistellung und der Abschlusskosten. Da alle Lebensversicherer in ihren „Verbraucherinformationen“ auf diese unwirksamen Klauseln verwiesen haben, ist es jetzt sehr einfach nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für einen Widerspruch nach § 5a des Versicherungsvertragsgesetzes erfüllt sind (siehe Seiten 9 und 13 der Broschüre):

Die Verbraucherinformationen aller Unternehmen waren falsch bzw. unvollständig ! –

Wenn der erste Versicherungsbeitrag in den letzten 12 Monaten gezahlt wurde, können die Versicherten alle gezahlten Beiträge plus 7 % Zinsen zurückfordern. Der auf Seite 9 der Broschüre abgedruckte Text für einen Musterbrief an die Versicherungsgesellschaft sollte entsprechend ergänzt werden:

„Ich widerspreche dem Vertragsabschluss gemäß § 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), weil ihre Verbraucherinformation nicht dem § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) entspricht.

Das ergibt sich auch aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2001 (IV ZR 138/99 und IV ZR 121/00).

Bitte zahlen Sie alle eingezahlten Beiträge plus 7 % Zinsen zurück, sonst wende ich mich wegen einer Klage an den Bund der Versicherten oder eine Verbraucher-Zentrale.“-

So können Sie sich Ihre Entscheidungsfreiheit für den Abschluss der ab Januar 2002 staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge (auch über Fonds) zurückholen!

Ich wünsche mir für www eine sachlichere Darstellung von
Problemen und emotionslosere Argumentation. Es wird immer
Befürworter und Gegner geben und unser aller Ziel kann es nur
sein, sich den Problemen des Anderen nicht zu verschließen
sondern sich mit ihnen zu befassen um konstruktive
Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Das bedarf manchmal einer
kleinen Anstrengung um auch mal über seinen eigenen Horizont
zu schauen.

Hilft bei Versicherungen fast nie, ueberfordert den Verbraucher total, daher die zwei Urteile des Bundesgerichtshofes.

Also Horizont mit mehr Sicherheiten und mehr Mogelpapackungen.

Viele Grüße Ralf Weber

Gruss
jan

Hi Wolfgang!

Thanks fuer dies ueberzeugende Statement, dem ist nur noch hinzuzufuegen:

Verbraucher mache es so!

Gruss
jan

===========

Hallo Jan,

was will jemand, der eine Kapital-Lebensversicherung
abschließt? Will er seine Hinterbliebenen im Falle seines
Ablebens sichern? Gut, dann braucht er z. B. eine
Risiko-Lebensversicherung. Oder geht es um Kapitalbildung,
Geld also, daß man irgendwann selbst nutzen möchte? In diesem
Fall muß man sich eben am Geldmarkt umsehen, aber doch bitte
dafür keine Versicherung abschließen!

Das Grundübel scheint mir zu sein, daß sich viele Leute zu
wenig Gedanken über ihre eigenen Ziele machen. Wenn man das
Ziel definiert, kommt man von selbst darauf, nur einzukaufen
und abzuschließen, was unmittelbar zielführend ist. Also keine
Versicherung kaufen, wenn ich keine Versicherung will, sondern
Kapital bilden möchte. Ich halte das für eine Plattheit, die
aber offenkundig so kompliziert ist, daß es immer noch Leute
gibt, die Kapital-Lebensversicherungen abschließen und sich
dabei einer völlig undurchsichtigen Kalkulation anheim geben.
Viele Menschen sind so hirnlos wild auf dieses merkwürdige
Produkt, daß sie sich nicht einmal von den in den
Anfangsjahren der Laufzeit gegen Null gehenden Rückkaufswerten
abschrecken lassen. Das ist nur noch mit völliger
Gedankenlosigkeit erklärbar.

Den Versicherungsgesellschaften kann man eigentlich keinen
Vorwurf machen. Sie tun, was alle Firmen tun, die nicht
gemeinnützig sind, sondern Gewinn erwirtschaften wollen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Raimond,

Dass Du den BdV vorziehst ist ja in Ordnung. Jeder muss dem
Vermittler vertrauen, den er wählt. Du halt dem BdV.

Leider falsch ! Der BdV ist kein Vermittler, er verhandelt als e.V. lediglich im Auftrag seiner Mitglieder Gruppenverträge mit Versicherern.

Es ist auch richtig, dass es bei den Vermittlern schwarze
Schafe gibt…ja, und? Gibt es die in Deinem Beruf nicht?
Es gibt z.B. korrupte Richter, Beamte, Angestellte,
Unternehmer… Doch sind deswegen alle korrupt?

Nein, natürlich nicht. Aber in kaum einem anderen Gewerbe wird so viel gelogen und betrogen, wie beim Finanzgewerbe. Und dieses Gewerbe ist auch eines der wenigen, wo man nicht eine Mindestqualifikation nachweisen muß (im Gegensatz zum Handwerk, wo man bereits eine Meisterprüfung nachweisen muß, wenn man irgeendwo eine Rauhfasertapete ranklatschen will).

Ausserdem ist bei jedem Gewerbe bekannt, dass der Verkäufer davon leben muß. Nur die Versicherungs-Heinis erzählen immer was von kostenloser Beratung. Hat Dir das schon irgendwann einmal ein Verkäufer bei Aldi und Co erzählt ? (Noch nicht mal im Feinkostenladen…)

Ich begreife nícht, warum hier in Deutschland immer nur nach
dem negativen gesucht wird.

Wie bereits gesagt, die Versicherungsbranche ist nicht ganz unschuldig an der Situation.

Zum Thema Rendite: wenn Dir die 5% Kapitallebensversicherung
(die von den Maklern fast gar nicht mehr angeboten werden:

Da bist Du aber eine rühmliche Ausnahme, viele alteingesessene Makler machen es noch, aktuell aber eher die fondgebundene LV, da sich damit schön das Börsenfieber ausnutzen lässt…

Übrigens kenne ich keinen Versicherungsmenschen, der tatsächlich nur 5% „verspricht“.

nur
Dein geliebter Meier reitet so gerne darauf herum. Na, ja, er
hatte ja schließlich auch mal einen Erfolg damit)

Nicht zu unrecht, denn manchen Leuten hat es endlich die Augen geöffnet.

nicht

zusagt, dann gibt es massig andere Möglichkeiten: um nur 3
hervorragende zu nennen: die SALI, die Clerical Medical, die
Scottish Mutual,

Da gebe ich Dir Recht. Nur von wie vielen Maklern (ganz zu schweigen von Vertretern) werden diese Versicherungen angeboten ?

Die Nürnberger (erst kürzlich als

hervorragend ausgezeichnet).

Soweit ich mich daran erinnern kann, war die Kostenstruktur der Nürnberger nicht gerade „lean“

Werden alle von den Maklern

angeboten und werden auch von den Fachblättern Kapitalmarkt
intern und Versicherungsmarkt intern hochgelobt.

Was erwartet man von einer Branchen-Zeitschrift ? sicherlich nicht unbedingt kritische Stimmen (analog dazu: Fachzeitschriften von Raumausstattern, Malern usw.)

Also was soll diese Schreierei? Ich habe seit mindestens 10
Jahren keine Kapitallebensversicherung mehr verkauft.

Siehe oben => Ausnahme. Aber solange bei LV Provisionen im Bereich 3-5% gezahlt werden (im Gegensatz zu den Sachversicherungen) und es immer noch ein leichtes Spiel ist, irgendeiner alten Oma so ein Ding anzudrehen, sehe ich leider keine Besserung.

Dass es Drückerkolonnen gibt ist nicht schön. Aber auch nicht
vermeidbar. Wenn sie keine LV drücken, dann halt Staubsauger,
Zahnbürsten…

Die kommen aber nicht mit den klassischen Argumenten „kostenlose Beratung“…

Ich habe halt bei diesen Diskussionen immer den Eindruck, dass
es weniger um das Produkt geht oder den Vertrieb, sondern dass
jemand für seine Arbeit Geld bekommt. Das ist das Problem:

  1. Bei den meißten anderen Gewerben ist im Gegensatz zur Finanzbranche bekannt, wie hoch die Provision ist

jeder will alles kostenlos haben… aber selbst möglichst
viel kassieren.

  1. Wer mit kostenloser Beratung wirbt, braucht sich nicht zu wundern…

Was ist denn am Honorieren einer geleisteten Arbeit so
ehrenrühriges?

Nichts, solange man dabei ehrlich bleibt…

Anmerkung zum Schluss:
Auch mir schmeckt manchmal der Ton des BdV nicht so ganz, da er sehr aggressiv ist. Aber scheinbar hat er Recht, denn sonst hätte er ständig Klagen am Hals. Irgendwie kann ich den Ton aber auch wiederum verstehen, denn er ist ein einsamer Rufer in der Wüste…
Zu seiner Vergangenheit als Allianz-Mitarbeiter: warum gönnt man ihm seine Wandlung vom Saulus zum Paulus nicht ???

Und: ich habe von Versicherungs-Vertretern / Maklern / Strukis usw. schon so viele (schlecht oder gar nicht recherchierte) Falschaussagen über den BdV gehört und gelesen (z.B. „BdV ist ein Versicherungs-Vermittler“), dass ich an der Arbeits-Qualität dieser Leute erhebliche Zweifel habe. Recherchieren die bei ihren Aussagen zu Versicherungsthemen ähnlich schlampig ?

Grüsse

Sven

Hallo Jan,

sicherlich mag sich der BdV in Richtung Verbraucher orientieren, aber deswegen ist er kein Verbraucherverband.

Ausserdem geht es um ZWEI Prozesse vorm dem Bundesgerichtshof,
die beide fuer die Versicherungsnehmer entscheidende Vorteile
bieten.

Die Pressemitteilung hatte ich dir dazu mitgegeben. Es war die Mitteilung zu diesen Prozessen.

intransparent und unwirksam sind.

Anm. Sie sind unwirksam! Bist Du dir dieser Tatsache bewusst?

Die Klauseln sind unwirksam. Da das AGBG dann aber vorschreibt, dass deswegen nicht der Vertrag ungültig wird *steht in der Begründung des Urteils* ist es halt auch leider nicht möglich, den Vertrag daraufhin zu kündigen. Ich muss dich also leider enttäuschen :smile:

Dabei handelt es sich um die Berechnung der Rückkaufswerte,
der Versicherungssummen bei Beitragsfreistellung und der
Abschlusskosten.

Eben… und nur darum… nicht um das Thema Überschüsse, die du ja angeprangert hast.

Das wiederum bedeutet, dass dies eine sehr wohl gewichtige
Entscheidungsfreiheit aller Verbraucher darstellt.

Nutzen wir diese auch, Du auch?

Ich nutze sie auf meine Weise.

Und zum Thema Überschüsse, das war ja das Thema, um was es sich eingangs drehte: der BdV hat diesen Rechtstreit verloren.

Marco

Hallo Jan,

intransparent und unwirksam sind.

Und auch nur deshalb, weil die Kosten nicht genau aufgeschlüsselt werden.
Deshalb ist es noch lange keine Mogelpackung, denn die Klausel verstößt nur gegen die nötige Transparenz, aber der Inhalt ist deswegen nicht falsch.

Er ist nur nicht detailliert genug aufgeschrieben. Wird dies gemacht, ist sie wieder gesetzeskonform.

Marco


Hallo Sven,

Leider falsch ! Der BdV ist kein Vermittler, er verhandelt als
e.V. lediglich im Auftrag seiner Mitglieder Gruppenverträge
mit Versicherern.

Dennoch arbeitet er profitabel und das ist eigentlich nicht im Sinne eines e.V.
Weiterhin ist es auch so, dass Vermittler vielleicht nicht ganz richtig war, aber es ist einfach so, dass man ihn im weitesten Sinne als Makler ansehen kann, denn er besorgt die Versicherungen für seinen Mitglieder (Kunden) am Versicherungsmarkt.
Dafür bekommt er auch Provisionen (Courtagen). Und gleichzeitig bekommt er auch Beiträge für den Verein.

Und dieses Gewerbe ist auch eines der wenigen, wo man nicht :eine Mindestqualifikation nachweisen muß

Da gebe ich dir Recht… und leider ist dies so… dadurch ist dieser Zweig ja auch nicht unbedingt der beliebteste im Volk.

Nur die Versicherungs-Heinis erzählen immer
was von kostenloser Beratung.

Hast du schon jemals etwas für die Beratung bezahlt? *wunder*
Dann bist du selber Schuld. Du zahlst einen Beitrag und nach diesem richtet sich der Verdienst des „Versicherungs-Heinis“, aber wenn du keinen Vertrag abschließt, dann verdient er auch nichts. Wenn du einen Vertrag aber abschließt, bekommt er dennoch nicht von dir das Geld, sondern vom Versicherer. Die Beratung bleibt also für dich immer noch kostenfrei. :smile:

Wie bereits gesagt, die Versicherungsbranche ist nicht ganz
unschuldig an der Situation.

Abslout Recht.

und es immer noch ein leichtes Spiel ist,
irgendeiner alten Oma so ein Ding anzudrehen, sehe ich leider
keine Besserung.

Auch da hast du Recht, wenngleich jeder selber unterschreibt. Wer einer Oma allerdings eine teure Versicherung auf die Nase bindet, ist in meinen Augen blind und lässt sich nur vom Geld treiben. Und das ist der falsche Berater. In meinen Augen.

  1. Bei den meißten anderen Gewerben ist im Gegensatz zur
    Finanzbranche bekannt, wie hoch die Provision ist

Wenn sie zwischen 3-5% beträgt, kennst du sie doch :smile:

Gruß
Marco :smile:

Hi Marco.

Thanks fuer die Erlaeuterung, habe nun verstanden wie’s genau laeuft.

Gruss
jan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jan,

sicherlich mag sich der BdV in Richtung Verbraucher
orientieren, aber deswegen ist er kein Verbraucherverband.

Ausserdem geht es um ZWEI Prozesse vorm dem Bundesgerichtshof,
die beide fuer die Versicherungsnehmer entscheidende Vorteile
bieten.

Die Pressemitteilung hatte ich dir dazu mitgegeben. Es war die
Mitteilung zu diesen Prozessen.

intransparent und unwirksam sind.

Anm. Sie sind unwirksam! Bist Du dir dieser Tatsache bewusst?

Die Klauseln sind unwirksam. Da das AGBG dann aber
vorschreibt, dass deswegen nicht der Vertrag ungültig wird
*steht in der Begründung des Urteils* ist es halt auch leider
nicht möglich, den Vertrag daraufhin zu kündigen. Ich muss
dich also leider enttäuschen :smile:

Hi Marco.

Wieso setzt dann der Bund diese Schreiben zur Kuendigung ins Netz, das kann doch nicht die ganze ‚Wahrheit‘ sein: Du so, der Bund sagt: Kuendige und setzt den Wortlaut ins Netz.

Ohne Rechtsabstimmung tut der Bund es sicher nicht!

Dabei handelt es sich um die Berechnung der Rückkaufswerte,
der Versicherungssummen bei Beitragsfreistellung und der
Abschlusskosten.

Eben… und nur darum… nicht um das Thema Überschüsse, die
du ja angeprangert hast.

…und die Ueberschuesse mit 7% verzinst, oder ?

Das wiederum bedeutet, dass dies eine sehr wohl gewichtige
Entscheidungsfreiheit aller Verbraucher darstellt.

Nutzen wir diese auch, Du auch?

Ich nutze sie auf meine Weise.

Und zum Thema Überschüsse, das war ja das Thema, um was es
sich eingangs drehte: der BdV hat diesen Rechtstreit verloren.

Wo steht das bitte, dass er verloren hat?

Marco

Gruss
jan

hallo, Sven:

Dass Du den BdV vorziehst ist ja in Ordnung. Jeder muss dem
Vermittler vertrauen, den er wählt. Du halt dem BdV.

Leider falsch ! Der BdV ist kein Vermittler, er verhandelt als
e.V. lediglich im Auftrag seiner Mitglieder Gruppenverträge
mit Versicherern.

ja, und? Vermittelt er zwischen Verbraucher und Versicherung? Also!
außerdem bekommt der Verein Provisionen, wenn ich nicht falsch informiert bin. Ist ja auch nicht ehrenrührig. Wer was leistet, soll auch bezahlt werden. Und sag jetzt nicht, dass ein Verein keine Gewinne erwirtschaften darf. Er darf!

Es ist auch richtig, dass es bei den Vermittlern schwarze
Schafe gibt…ja, und? Gibt es die in Deinem Beruf nicht?
Es gibt z.B. korrupte Richter, Beamte, Angestellte,
Unternehmer… Doch sind deswegen alle korrupt?

Nein, natürlich nicht. Aber in kaum einem anderen Gewerbe wird
so viel gelogen und betrogen, wie beim Finanzgewerbe. Und
dieses Gewerbe ist auch eines der wenigen, wo man nicht eine
Mindestqualifikation nachweisen muß (im Gegensatz zum
Handwerk, wo man bereits eine Meisterprüfung nachweisen muß,
wenn man irgeendwo eine Rauhfasertapete ranklatschen will).

Das ist absoluter Blödsinn! Es ist nicht anders als bei andern Berufen. Außerdem, wenn Du so überzeugt bist, dass hier nur Anlernkräfte beschäftigt sind, also jeder dahergelaufene das machen kann und damit ein Schweinegeld verdient: warum machst Du nicht Makler? Ist doch die Gelegenheit in 5 Jahren Millionär zu werden!

Ausserdem ist bei jedem Gewerbe bekannt, dass der Verkäufer
davon leben muß.

So wie Du von Deiner Arbeit

Nur die Versicherungs-Heinis erzählen immer
was von kostenloser Beratung.

Wird auch gemacht! Denn Du hast ja nach der Beratung die Möglichkeit zu sagen: danke , das war´s. Kein Interesse.

Hat Dir das schon irgendwann
einmal ein Verkäufer bei Aldi und Co erzählt ? (Noch nicht mal
im Feinkostenladen…)

Kann er auch nicht! Da fehlt ihm das Wissen und die Erfahrung. Wenn Du denkst, Makler wird man von heut aus morgen, dann hast Du 0-Ahnung!

Ich begreife nícht, warum hier in Deutschland immer nur nach
dem negativen gesucht wird.

Wie bereits gesagt, die Versicherungsbranche ist nicht ganz
unschuldig an der Situation.

Mag sein, dass hier gesündigt wurde. Aber das wurde in anderen Berufen genauso. Ich weiß ja nicht, was Du für einen Beruf hast. Bestimmt könnte ich das gleiche von Deinem Beruf sagen.
Für mich ist mein Beruf ein absolut ehrenwerter Beruf, der extrem wichtig ist. Und mir so viel Spaß macht, dass ich mit 65 bestimmt nicht aufhöre. :

Zum Thema Rendite: wenn Dir die 5% Kapitallebensversicherung
(die von den Maklern fast gar nicht mehr angeboten werden:

Da bist Du aber eine rühmliche Ausnahme, viele alteingesessene
Makler machen es noch, aktuell aber eher die fondgebundene LV,
da sich damit schön das Börsenfieber ausnutzen lässt…

Und, wo liegt das negative an einer fondsgebunden LV? Allein diese Antwort, die Du gerade gegeben hast, sagt mir, dass Du von LV, speziell fondsgebundener keine Ahnung hast.

Übrigens kenne ich keinen Versicherungsmenschen, der
tatsächlich nur 5% „verspricht“.

Braucht er auch gar nicht bei den fondsgebunden und bei denen, die ich erwähnt habe. Außerdem, wenn er zum Kunden sagt: „in der Vergangenheit hat die xy-Versicherung mehr als 8% Rendite erwirtschaftet“ und dies der Wahrheit entspricht, dann ist es doch in Ordnung, oder? Wenn es nicht der Wahrheiot entspricht, läuft er Gefahr, vor den Kadi gezerrt zu werden und die Differenz zu bezahlen.
Haftest Du für Deine Auissagen in Deinem Beruf? bestimmt nicht!

nur
Dein geliebter Meier reitet so gerne darauf herum. Na, ja, er
hatte ja schließlich auch mal einen Erfolg damit)

Nicht zu unrecht, denn manchen Leuten hat es endlich die Augen
geöffnet.

Oder verklebt.

nicht

zusagt, dann gibt es massig andere Möglichkeiten: um nur 3
hervorragende zu nennen: die SALI, die Clerical Medical, die
Scottish Mutual,

Da gebe ich Dir Recht. Nur von wie vielen Maklern (ganz zu
schweigen von Vertretern) werden diese Versicherungen
angeboten ?

Von sehr vielen! Natürlich nicht von den Ausschließlichkeitsvertretern. Die dürfen nicht. Ich habe sowieso den Eindruck, dass Du diese beiden Arten der Vermittler dauernd verwechselst.

Die Nürnberger (erst kürzlich als

hervorragend ausgezeichnet).

Soweit ich mich daran erinnern kann, war die Kostenstruktur
der Nürnberger nicht gerade „lean“

War heute gerade bei der Nürnberger wegen der Riester-Rente: die N. hat von Franke und Bornberg als Beurteilung FFF bekommen: die höchste Einstufung, die F+B abgibt. Gut, ich weiß noch bessere Wege, doch das tut der Beurteilung der N keinen Abbruch. Die Qualität der N ist wesentlich besser in den letzten Jahren geworden.
Trotzdem würde ich meinen Kunden etwas anderes anbieten. Er wäre aber nicht schlecht mi der N beraten.

Werden alle von den Maklern

angeboten und werden auch von den Fachblättern Kapitalmarkt
intern und Versicherungsmarkt intern hochgelobt.

Was erwartet man von einer Branchen-Zeitschrift ? sicherlich
nicht unbedingt kritische Stimmen (analog dazu:
Fachzeitschriften von Raumausstattern, Malern usw.)

Da tust Du diesen Blättern mehr als Unrecht. Ich vermute, Du kennst sie nicht einmal. Die gehen ganz schön zur Sache! Da hat so manche Versicherung eine auf die Nase bekommen: vor kurzem die Vereinte.

Also was soll diese Schreierei? Ich habe seit mindestens 10
Jahren keine Kapitallebensversicherung mehr verkauft.

Siehe oben => Ausnahme. Aber solange bei LV Provisionen im
Bereich 3-5% gezahlt werden (im Gegensatz zu den
Sachversicherungen) und es immer noch ein leichtes Spiel ist,
irgendeiner alten Oma so ein Ding anzudrehen, sehe ich leider
keine Besserung.

Auch hier sagt mir der Satz, dass Du wenig Ahnung davon hast: der Durchschnitt der Makler erhält 3,5% Das ist nicht weltbewegend. Was Du einfach nicht sehen willst, ist der Aufwand, der nötig ist, um zu einem Abschluss zu kommen. Als ich noch bei einer der großen Versicherungen Ausschließlichkeitsvertreter war, gab es sog. Rennlisten. Ich habe damals, 1978, monatlich etwa 5.000,- DM verdient. Das war damals ein sehr gutes Einkommen. Die meisten meiner Kollegen „krebsten“ mit 1,500,- DM und weniger herum. Und so mancher Makler wäre froh, wenn er monatlich 5.000,- DM netto heute heimbringen würde. Diese gewaltigen Einkommen, die immer wieder herumerzählt werden existieren nicht. Es ist was anderes, wenn Du eine große Strucktur aufgebaut hast. Da kannst Du absahnen… und das volle Risiko tragen! Das sieht auch leider niemand: das Risiko, das jeder Selbständige eingeht. Wenn Du das 17:00 Läuten hörst, fällt Dir der Bleistift aus der Hand. Da geht es beim Selbständigen erst richtig los. Frag mal meine Frau, wie oft ich um 23:00 oder noch später heimkomme! Wie oft ich Sonntags am Computer sitze und Angebote schreibe. Wann ich jeden Abend ins Bett komme! Was sind dagegen Deine 35 Stunden? Ich habe einen 80 bis 100 Stundentag! Ist dafür ein Einkommen von 8- oder 9.000 DM zuviel?

Dass es Drückerkolonnen gibt ist nicht schön. Aber auch nicht
vermeidbar. Wenn sie keine LV drücken, dann halt Staubsauger,
Zahnbürsten…

Die kommen aber nicht mit den klassischen Argumenten
„kostenlose Beratung“…

Na, dann schau Dir mal Vorwerk und ähnlich Vertriebe an. Außerdem: wer bei Drückern kauft, ist selber schuld. Ich kaufe nicht an der Tür! Auch hier wieder: Du verwechselst Makler mit Drückern. Ein Makler geht nicht aus die Klingel! Das hat er nicht nötig.

Ich habe halt bei diesen Diskussionen immer den Eindruck, dass
es weniger um das Produkt geht oder den Vertrieb, sondern dass
jemand für seine Arbeit Geld bekommt. Das ist das Problem:

  1. Bei den meißten anderen Gewerben ist im Gegensatz zur
    Finanzbranche bekannt, wie hoch die Provision ist

Falsch, siehe oben!

jeder will alles kostenlos haben… aber selbst möglichst
viel kassieren.

  1. Wer mit kostenloser Beratung wirbt, braucht sich nicht zu
    wundern…

Eine kostenlose Beratung ist eine Vorleistung. Wenn er die richtig gemacht hat, hat der Kunde einen Vorteil davon. Und hat ihm das gefallen, was er gelernt hat, dann schließt er evtl. (!) auch ab. Erst dann kommt der Vermittler zum verdienen. Ihr Angestellten wisst gar nicht, wir knochenhart dieser Job ist!

Was ist denn am Honorieren einer geleisteten Arbeit so
ehrenrühriges?

Nichts, solange man dabei ehrlich bleibt…

Und das ist sie in 90% aller Fälle.

Anmerkung zum Schluss:
Auch mir schmeckt manchmal der Ton des BdV nicht so ganz, da
er sehr aggressiv ist. Aber scheinbar hat er Recht, denn sonst
hätte er ständig Klagen am Hals. Irgendwie kann ich den Ton
aber auch wiederum verstehen, denn er ist ein einsamer Rufer
in der Wüste…
Zu seiner Vergangenheit als Allianz-Mitarbeiter: warum gönnt
man ihm seine Wandlung vom Saulus zum Paulus nicht ???

Kein Mensch missgönnt ihm, dass er jetzt sein Geld auf diese Art und Weise verdient. Das hat er Gerlach abgeschaut. der hat auch erst die Kunden mit Erwerbermodellen abgesahnt. Bis er erkannt hat, dass er auf der anderen Seite mehr verdienen kann. Und das ist vermutlich auch der Grund bei Meier.

Und: ich habe von Versicherungs-Vertretern / Maklern / Strukis
usw. schon so viele (schlecht oder gar nicht recherchierte)
Falschaussagen über den BdV gehört und gelesen (z.B. „BdV ist
ein Versicherungs-Vermittler“), dass ich an der
Arbeits-Qualität dieser Leute erhebliche Zweifel habe.
Recherchieren die bei ihren Aussagen zu Versicherungsthemen
ähnlich schlampig ?

Siehe oben! Er vermittelt zwischen den Verbrauchern und den Versicherungen. Was also ist er: ein Vermittler. So ist nun mal die deutsche Sprache. Ich habe ihn nicht als Vertreter bezeichnet.
Grüße
Raimund

Hallo Jan,

Wieso setzt dann der Bund diese Schreiben zur Kuendigung ins
Netz, das kann doch nicht die ganze ‚Wahrheit‘ sein: Du so,
der Bund sagt: Kuendige und setzt den Wortlaut ins Netz.

Ohne Rechtsabstimmung tut der Bund es sicher nicht!

Ich habe keine Ahnung… und Vermutungen möchte ich hier nicht äußern.

Wo steht das bitte, dass er verloren hat?

  1. Eine weitere Klausel hat der gerichtlichen Kontrolle standgehalten. Diese befaßt sich mit
    der Überschußermittlung und -beteiligung. Der klagende Verbraucherverein hielt diese
    Regelungen für unwirksam, weil sie keinen Aufschluß darüber gäben, wie der
    verteilungsfähige Überschuß zu ermitteln sei, welchen Anteil am Überschuß das
    Versicherungsunternehmen an die Versicherungsnehmer auszuschütten habe und in welcher
    Höhe der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Überschußbeteiligung geltend machen
    könne. Daß der Überschuß nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des
    Handelsgesetzbuches und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt werde, worauf
    das Unternehmen in der Klausel hinweist, sage dem Versicherungsnehmer nichts.

Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber darauf abgehoben, daß das
Versicherungsunternehmen in der Klausel die Quellen aufzeigt, aus denen Überschüsse
erzielt werden können. Darüber hinaus ist in der Klausel hinreichend deutlich darauf
hingewiesen, daß der künftig zu erzielende Überschuß unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Zu weiteren Erläuterungen ist das Unternehmen nicht verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat
darauf hingewiesen, daß einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer die vom Gesetz
vorgegebenen Bilanzierungsregeln einschließlich der in ihnen liegenden Spielräume nicht
verdeutlicht werden können. Insgesamt liegt in der Klausel keine unangemessene
Benachteiligung des Versicherungsnehmers, so daß sie nicht gegen § 9 AGBG verstößt.

Marco

Hallo Jan,

wenn die Versicherer eben hinschreiben, dass Position x-Kosten verursacht und y-Position jene Kosten, dann entspricht es der besseren Transparenz laut AGBG und dies müsste so sein, daher ist der bestehende Wortlaut ungültig.

Da aber nur der Wortlaut ungültig ist, der Rest aber nachvollziehbar in Tabellen erscheint, kann der Kunde sich schon vorher über Kosten und NAchteile informieren. Er weiß eben nur nicht genau, durch was diese Kosten entstanden sind.

Daher ist es verständlich, dass das Gericht mitteilt, dass diesem Umstand Abhilfe geschaffen werden muss.

Das kann ich nachvollziehen und daher habe ich mit dem Urteil auch kein Problem.

Marco