Wie kann ein unverheiratetes Paar sicherstellen, dass die Kinder aus 1.Ehe beim neuen Lebenspartner bleiben können, wenn der Mutter etwas zu stößt?
Hi,
die Mutter kann das Sorgerecht freiwillig das Sorgerecht einräumen.
http://www.123recht.net/article.asp?a=4513&ccheck=1
Man kann die Vormundschaft auch über das Testament regeln.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/t…
Zusätzlich sollte der Mann mE die Vaterschaft anerkennen.
Denkbar wäre evtl. auch eine Adoption.
Agnes
gar nicht. kinder sind keine zu vererbende sache
hallo mandy,
siehe überschrift.
schöne grüße
ann
Die Mutter sollte besser weiterleben
Hallo
Zusätzlich sollte der Mann mE die Vaterschaft anerkennen.
Die Kinder sind aus der ersten Ehe der Frau. Da wird es ja wohl einen anerkannten Vater geben.
Denkbar wäre evtl. auch eine Adoption.
Das geht dann auch nur, wenn der leibliche Vater damit einverstanden ist. Wenn der generell mit allem einverstanden ist, wird es keine Probleme geben, aber das ist ja wahrscheinlich nicht der Fall.
Ich würde das Jugendamt fragen. Es ginge ja da nur über das Kindeswohl, aber große Aussichten sehe ich da nicht.
Die beste Lösung wäre, wenn die Mutter einfach nicht stirbt.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
Die Kinder sind aus der ersten Ehe der Frau. Da wird es ja
wohl einen anerkannten Vater geben.
Ja, sorry, hatte ich überlesen.
Agnes
Hallo,
das wird nur dann wasserdicht wenn
a) die beiden heiraten und dann
b) der zweite Ehemann die Kinder adoptiert.
Voraussetzung ist die Einwilligung des leiblichen Vaters der Kinder.
viele Grüße
Susanne
Hallo Mandy,
Wie kann ein unverheiratetes Paar sicherstellen, dass die
Kinder aus 1.Ehe beim neuen Lebenspartner bleiben können, wenn
der Mutter etwas zu stößt?
gar nicht.
Der leibliche Vater ist immer vor.
Es sei denn die beiden heiraten und der neue adoptiert die Kinder, wozu der leibliche Vater aber seine Zustimmung geben muß.
Gandalf
Hi,
hallo mandy,
siehe überschrift.
darum geht es doch nicht!! Die UP machte nicht den Eindruck, dass sie ihre Kids als Sache betrachtet! Ganz im Gegenteil, sie macht sich im Gegensatz zu vielen anderen wenigstens Gedanken, was mit Ihren Kindern nach einem Schicksalsschlag wie einem frühen Tod passiert.
Ich finde das klasse! Statt dies mit herabwürdigenden Bemerkungen zu kommentieren, ohne etwas hilfreiches beizutragen, könnte man sich auch einfach seinen Teil denken, oder selbst mal nachdenken 
Sie wird schon uhre Gründe haben, die Kids lieber ind den Händen des Lebenspartners zu sehen, als beim eigenen Vater!!
Agnes
sorry, aber es geht um die rechtliche möglichkeit
und die ist so, wie sie sich die fragestellerin vorstellt, nicht gegeben. exakt danach wurde gefragt.
Ich finde das klasse! Statt dies mit herabwürdigenden
Bemerkungen zu kommentieren,
wo bitte war meine antwort herablassend? wenn ich mich nicht irre, hast du die (völlig irrelevante) testamentarische lösung ins spiel gebracht.
ohne etwas hilfreiches
beizutragen, könnte man sich auch einfach seinen Teil denken,
und warum denkst du, hilft meine sachliche antwort der fragestellerin nicht weiter?
oder selbst mal nachdenken
ja, das ist natürlich immer hilfreich. hast du es schon mal versucht?
Sie wird schon uhre Gründe haben, die Kids lieber ind den
Händen des Lebenspartners zu sehen, als beim eigenen Vater!!
darum geht es nicht, sondern um die M*Ö*G*L*I*C*H*K*E*I*T*E*N! jetzt kapiert?
rumzuschwafeln, nur um was nettes (dafür aber grundfalsches) zu sagen, hilft nicht weiter.
a.
und die ist so, wie sie sich die fragestellerin vorstellt,
nicht gegeben. exakt danach wurde gefragt.
aber von dir nicht konkret beantwortet.
wo bitte war meine antwort herablassend?
Indem du in Verbindung mit der Frage Kinder nach dem eigenen Tode versorgt zu wissen mit zu verebenden Sachen in Verbindung gebracht hast. Hier ging es aber nicht um Vererbung, sondern um Vorsorge der Fürsorge von Hinterbliebenen, also Menschen!!
Eine Frage nach Vorsorgevorkehrungen für menschliche Wesen mit der Vererbung von Sachen gleichzustellen erachte ich fürwohl als herablassend.
wenn ich mich nicht
irre, hast du die (völlig irrelevante) testamentarische lösung
ins spiel gebracht.
Ach Gottchen. Na und? Da hatte ich halt etwas überlesen, aber rein vom Titel her kann es im Archiv stöbernden evtl trotzdem helfen.
Jedenfalls habe ich mir - wenn auch in die falsche Richtung - etwas mehr Mühe gegeben als du, die ebenfalls keine relevante Lösung gebracht hat. So what? Dein Post war eine reine Meinungsäußerung mit „reinwürgtouch“.
darum geht es nicht, sondern um die M*Ö*G*L*I*C*H*K*E*I*T*E*N!
jetzt kapiert?
Du brauchst nicht zu schreien!!! Und welche Möglichkeiten hast Du ihr genannt??
rumzuschwafeln, nur um was nettes (dafür aber grundfalsches)
zu sagen, hilft nicht weiter.
Hauptsache die Gleichsetzung von Menschen und Sachen bringt die Leute weiter 
Agnes
mit der Einwilligung des Vaters geht es !! Also ist deine Behauptung schlicht falsch!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Agnes
Indem du in Verbindung mit der Frage Kinder nach dem eigenen Tode versorgt zu wissen mit zu verebenden Sachen in Verbindung gebracht hast.
Sie hat doch aber gerade damit deutlich gesagt, dass Kinder eben keine Sachen sind, die man testamentarisch vererben kann. Ich verstehe das Problem nicht.
Und welche Möglichkeiten hast Du ihr genannt??
Sie hat der Fragestellerin deutlich verständlich nahegebracht, dass es keine Möglichkeiten gibt.
Das ist doch hilfreich, wenn man sich dann keine unnötige Mühe mehr gibt.
Eine kurze und knappe Antwort wirkt manchmal etwas schroff, aber das muss nicht so gemeint sein.
Viele Grüße
Hallo Simsy mone,
Sie hat der Fragestellerin deutlich verständlich nahegebracht,
dass es keine Möglichkeiten gibt.
Es gibt aber sogar mehrere Möglichkeiten.
- Einverständnis des Vaters
- Adoption (ebenfalls mit Einverständnis des Vaters)
Das ist doch hilfreich, wenn man sich dann keine unnötige Mühe
mehr gibt.
Nö, dem Fragesteller zu implizieren, dass sein Anliegen mit Sachenrecht bzw. Erbrecht zu tun hat finde ich nicht hilfreich. Und der Touch, der ein Vergleich mir Vorsoge für Hinterbliebene mit Sachen gefällt mir auch nicht.
In einem anderen Thread haben sich Leute aufgeregt, weil Kinder mit Katze und Hund gleichgesetzt wurden, hier geht es sogar noch einen Schritt weiter und keiner regt sich auf. Vermutlich, weil besagte Person zu den angesehenen Stamm we-we-we-lern gehört.
Eine kurze und knappe Antwort wirkt manchmal etwas schroff,
aber das muss nicht so gemeint sein.
Das mag sein, aber man darf sich dann auch nicht konsterniert fühlen, wenn es als schroff aufgefasst wird, wenn es schroff wirkt und dann andere als schwafler titulieren und mit aggressivem Unterton antworten. Man kann dann auch sachlich bleiben.
Agnes
Hallo Mandy,
das solltest du am besten mit einem Anwalt bzw. Notar abklären.
Gruß
Michael
nicht falsch
Hallo,
mit der Einwilligung des Vaters geht es !! Also ist deine
Behauptung schlicht falsch!
Deine Behauptung ist falsch.
Auch die Einwilligung des biologischen Vaters reicht nicht, um die Kinder beim Lebenspartner zu belassen, wenn die biologische Mutter stirbt.
Kinder können - wenn der biologische Vater einwilligt und auf seine Elternrechte verzichtet - zu Lebzeiten der Mutter vom neuen Partner adoptiert werden, wenn Mutter und Partner heiraten. Der Partner kann die Kinder nicht adoptieren, wenn er nicht mit der Mutter verheiratet ist.
In Deutschland können nur Ehepaare oder eine Einzelperson ein Kind adoptieren (deshalb kann bei einer Adoption durch homosexuelle Partner nur einer der Partner das Kind adoptieren).
Sollte die Mutter sterben und der leibliche Vater stimmt zu, dass die Kinder nach dem Tod der Mutter bei dem neuen Partner verbleiben, kann das Familiengericht noch immer einen Strich durch die Rechnung machen, wenn es der Meinung ist, dass diese Regelung dem Kindeswohl nicht gerecht wird.
Gruß
Elke
Soweit ich es mir denken kann leider nicht.der leibliche Vater wird vorgezogen. aber vielleicht kann man sich mit ihm in Verbindung setzten und es abklären. versuch ist es wert
Hi,
Das ist doch hilfreich, wenn man sich dann keine unnötige Mühe
mehr gibt.Nö, dem Fragesteller zu implizieren, dass sein Anliegen mit
Sachenrecht bzw. Erbrecht zu tun hat finde ich nicht
hilfreich. Und der Touch, der ein Vergleich mir Vorsoge für
Hinterbliebene mit Sachen gefällt mir auch nicht.
Aber genau das wurde doch gerade nicht getan. Mit etwas bösem Willen könnte man der Antworterin höchstens unterstellen, sie würde ihrerseits bei der Fragerin eine solche Denke sehen.
Aber die Antwort sagt genau das: Weil die Mutter über die Kinder nicht wie über ihr Erbe verfügen kann, gibt es keine rechtssichere Möglichkeit der entsprechenden Vorsorge.
In einem anderen Thread haben sich Leute aufgeregt, weil
Kinder mit Katze und Hund gleichgesetzt wurden, hier geht es
sogar noch einen Schritt weiter und keiner regt sich auf.
Vermutlich, weil besagte Person zu den angesehenen Stamm
we-we-we-lern gehört.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Der Fall lag ein wenig anders, hier geht es beim besten Willen nicht um einen „angesehen Stamm“.
Gruß Stefan
Hallo,
kommt darauf an.
Sollte die Kindsmutter noch mit dem Vater aus 1. Ehe das gemeinsame Sorgerecht haben, kommen die Kinder automatisch zum Vater, es erfolgt KEINE Kindeswohlprüfung.
Wurde der Mutter nach der Scheidung die alleinige Elterliche Sorge zugesprochen, bekommt der Vater die Kinder nach einer Überprüfung durch das Familiengericht wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Eine Übertragung des Sorgerechts auf den neuen Lebenspartner ist NICHT möglich.
Einzige Möglichkeit: Adoption der Kinder durch den neuen Lebenspartner
Voraussetzung dazu: Eheschliessung mit dem neuen Lebenspartner und Zustimmung des Vaters zur Adoption.
Dabei ist zu beachten, daß damit auch der Anspruch auf Unterhalt gegen den biologischen Vater verloren geht
Wegen des Adoptionsverfahrens wendet man sich an das Jugendamt
grüße
dragonkidd
[MOD „metoo“] Artikel FAQ 1129 konform bearbeitet.
: Rechtsgrundlage
Hallo,
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1680.html
Zum Nachlesen für die Neugierigen 
Gandalf
[MOD „metoo“] Artikel FAQ 1129 konform bearbeitet.
[MOD] FAQ 1129
Hi,
viele Fragen in letzter Zeit beschäftigen sich mit der Rechtslage bei Trennung, etc, etc. und ich möchte aus gegebenem Anlass noch mal darauf hinweisen, dass diese Fragen besser im Rechtsbrett aufgehoben sind.
Sollte der Elterliche Rat im Vordergrund stehen können die Fragen natürlich auch weiterhin im Brett Eltern und Kinder gestellt werden. Hierfür gilt aber wie im gesamten Bereich von wer-weiss-was die FAQ 1129 (steht ja auch in der Brettbeschreibung).
Da diese Frage eh ein Grenzfall ist, muss ich hier jetzt leider die Notbremse stellen. Sofern jemanden spezielle rechtliche Frage hat, bitte weiter im entsprechenden Brett.
Vielen Dank für euer Verständnis und
viele Grüße
MeToo