Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Hallo,

falls eine Betreuungsvollmacht im Krankenhaus für einen 89-jährigen nicht schnell genug vorgelegt werden konnte und ihm in dieser Zeit ein Herzschrittmacher eingepflanzt wurde, ohne die Angehörigen zu informieren.

Die Vollmacht beinhaltet: „Einwilligung oder Nichteinwilligung sowie Widerruf einer Einwilligung in sämtliche Maßnahmen…und ärztliche Eingriffe und zwar auch dann, wenn der Vollmachtgeber aufgrund der Durchführung, des Unterbleibens oder des Abbruchs sterben könnte. Dies gilt auch für die Einwilligung zur Unterlassung oder Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen.“

Kann mit dieser Vollmacht der Eingriff wieder rückgängig bzw. der Herzschrittmacher/Defillibrator abgestellt werden?

Danke!

Karin

Hallo Karin,

meine Empfehlung: In dem Fall einen Anwalt einschalten, und das so schnell wie möglich.

Getroffene Maßnahmen zur Lebensverlängerung können nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden.

Ein Unterlassen einer solchen Maßnahme ist etwas anderes, als der bewußte „Rückbau“ einer bereits lebensverlängernden Hilfe.

Abstraktes Beispiel: Einen Patienten zu „heilen“ berechtigt niemanden, ihn anschließend wieder zu töten.

Diese Fälle sind sehr komplex und werden sehr häufig gerichtlich unterschiedlich entschieden. Es kommt sehr stark auf den Einzelfall an und die Möglichkeit der behandelnden Ärzte, durch ggf. künfiges Unterlassen dem letzten Patientenwunsch zu entsprechen.

Um hier die Leidenszeit auf ein Minimum zu reduzieren gehört sowas in fachkundige Hände, berate Dich zunächst mit den Ärzten, spreche ggf. mit dem Ober-/Chefarzt.

Sollte dies keine Übereinkunft erbringen, schalte einen Anwalt ein, der die Situation objektiver beurteilen kann.

Viel Erfolg!

Stephan / janus38