Vorsorgeaufwand 2010

Hallo,
in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2010 heißt es: „Die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung … werden in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt.“
Heißt das für freiwillig in der gesetzlichen KV versicherte Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmerbeitrag und der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss als Vorsorgeaufwand steuerfrei sind?
Oder ist nur der aus eigener Tasche geleistete Arbeitnehmeranteil des Beitrags steuerfrei?

Dank und Gruß!

Hallo,

in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2010 heißt es:
„Die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und
gesetzlichen Krankenversicherung … werden in vollem Umfang
steuerlich berücksichtigt.“
Heißt das für freiwillig in der gesetzlichen KV versicherte
Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmerbeitrag und der steuerfreie
Arbeitgeberzuschuss als Vorsorgeaufwand steuerfrei sind?

Nein, dass bedeutet erstmal lediglich, dass es keine Begrenzung, wie in der Vergangenheit mehr gibt.
Natürlich ist der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss steuerfrei, sonst würde er wohl kaum steuerfreier Arbeitgeberzuschuss heißen.

Oder ist nur der aus eigener Tasche geleistete Arbeitnehmeranteil des Beitrags steuerfrei?

Ich denke mal, dass die Frage darauf abzielt, ob nur der Arbeitnehmerbeitrag das steuerpflichtige Einkommen mindert. Dann wäre die Antwort ja. Wenn man sich das Formular ansieht, dann wird das auch deutlich, denn dort ist explizit von Arbeitnehmerbeiträgen die Rede.

Grüße

Danke, ElBuffo!

Laienhaft verstehe ich deinen Beitrag so:
Der vom Arbeitgeber steuerfrei zugeschossene Beitrag zur KV bleibt steuerfrei, taucht also im Einkommensteuerbescheid nicht auf.
Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen KV wird 2010 steuerfrei gestellt, auch wenn er die 1900 Euro Höchstbetrag überschreitet.

Dank und Gruß!

Hallo,

Laienhaft verstehe ich deinen Beitrag so:
Der vom Arbeitgeber steuerfrei zugeschossene Beitrag zur KV bleibt steuerfrei.

Genau. Der steuerfreie Zuschuss erhöht gar nicht erst das steuerpflichtige Einkommen und kann natürlich auch nicht bei den Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden.

Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen KV wird 2010 steuerfrei gestellt, auch wenn er die 1900 Euro Höchstbetrag überschreitet.

Genau, diese Beschränkung gibt es nicht mehr.

Grüße