Hallo,
in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2010 heißt es: „Die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung … werden in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt.“
Heißt das für freiwillig in der gesetzlichen KV versicherte Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmerbeitrag und der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss als Vorsorgeaufwand steuerfrei sind?
Oder ist nur der aus eigener Tasche geleistete Arbeitnehmeranteil des Beitrags steuerfrei?
Dank und Gruß!