Vorsorgeaufwendungen

Hallo,

eine Frage zu den Vorsrogeaufwendungen.

Student A schließt eine Krankenzusatzversicherung ab. Weil seine Einkünfte schmal sind, übernehmen die Eltern die Beitragszahlung. Der Vater überweist die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen.

Wer kann die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen ?

Der Student, die Eltern oder gar keiner ?

Vielen Dank für Eure Hinweise

Gruß

Nordlicht

Hallo,

also so ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich denke, dass derjenige die Ausgaben geltend machen kann, der sie auch hat, in dem Fall also Herr A. Denn würde Herr A z.B. eine Ausbildungsversicherung abschliessen, könnte er diese Beiträge auch geltend machen, obwohl er das Guthaben ja nicht für sich selbst anspart.

Hier noch eine Seite, die vielleicht weiterhelfen kann, www.steuertipps-sonderausgaben.de .

Viele Grüße, Yvonne.