Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe: Bedingung

Hallo zusammen,

soweit ich mitbekommen habe, kann man nun - bis zu einem gewissen Betrag - auch Vorsorgeaufwendungen wie z.B. eine Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitversicherung in der Lohnsteuererklärung geltend machen.

Jetzt habe ich gehört, dass es hierfür gewisse Bedingungen gibt!

Was wird das Finanzamt generell prüfen?

Ich danke Euch

lg Nadine

Das konnte man schon immer.

Die Bedingungen für die LV sind mehrfach geändert worden, da kommt es vor allem auf das Abschlussjahr und die Art der Versicherung an.

BU scheint mir unproblematisch, da gelten aber die allgemeinen Höchstgrenzen, die oft schon durch die Krankenversicherung erreicht werden.

Googel mal Höchstgrenzen Vorsorgeaufwendungen

Gruss

Barmer