Hallo,
meine Scheidung steht an.
Nun meine Frage:
Seit ungefähr 10 Jahren arbeitet mein Mann in der Schweiz und wohnt auch unter der Woche dort (kein Grenzgänger).
Ich lebe und arbeite in Deutschland.
Nach deutschem Recht ist der Vorsorgeausgleich geregelt und abgeschlossen (nur für die Jahre in denen er in Deutschland arbeitete).
Das mit dem Vorsorgeausgleich aus der Schweiz verstehe ich nicht richtig und möchte da auch nichts falsch machen, da ich später auf diese Rente angewiesen bin (habe hauptsächlich halbtags gearbeitet).
Soweit ich gelesen habe, muss ich NACH der Scheidung einen Antrag in der Schweiz stellen, damit ich diese Rentenanteile bekomme.
Ist das Richtig?
Muss ich sonst noch etwas tun und wenn ja wo.
Muss ich vor der Schweidung etwas beantragen?
Leider kenne ich keinen der sich da mit dem schweizer Verfahren auskennt und mein Mann, ist nicht bereit mit mir darüber zu sprechen.
Bin für jede Auskunft dankbar, bitte auch Dinge ansprechen, die ich sonst berücksichtigen muss.
Hi wie wäre es mit der Beauftragung eines Schweizer Rechtsanwalts /Familienrecht?
Gruß h.
Knifflige Frage.
Normal wird in der Schweiz jeweils ½ und ½ vom Beitrag unter Ehepartnern verteilt.
Zu deinem Fall kann ich nichts sagen, empfehle dir aber mal diese Seite
Solltest du dort nichts finden, wende dich schriftlich andie AHV.
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100, CH 1211 Genf 2
Tel. +41 58 461 91 11
Fax. +41 58 461 97 05 und 06
E-Mail: [email protected]
Ich möchte dir jedoch raten keine Anfrage per E-Mail oder Fax zu machen.
Bei E-Mail bekommst du zwar eine Empfangsbestätigung, aber das warst. (Eigenen Erfahrungen da ich Kunden bei der AHV bin).
Die AHV reagiert nur auf Briefe. Telefonisch bekommst du eventuell eine Antwort, wenn du die AHV-Nr. von deinem Mann hast, eventuell aber eine Auskunft wie, was gehandhabt wird.
Viel Glück
Claude
PS: Mir scheint, wenn ich das lese
Die finanziellen Sorgen bei einer Scheidung wirklich nicht erkannt werden bei den Schweizer Honorarforderungen. ![]()
Vielen Dank Claude,
habe gleich einen Brief an die Ausgleichskasse mit meinen Fragen geschrieben, mal sehen ob ich Antwort bekomme, schon alleine mit einer Adresse an die ich mich wenden kann, hast du mir einen Schritt weiter geholfen, auch mit dem Hinweis, dass eine schriftliche Anfrage per Post besser ist.
Und ja…leider kann ich das Honorar nicht leisten, sonst wäre das mein erster Weg gewesen.
Rechne mit gut 3 – 4 Wochen, ansonsten einfach mal anrufen.
Ich hatte das Problem mit einer anderen Bank. Reaktion per Fax oder E-Mail = 0.
Brief und Antwort nach ca. 10 Tage , aber das Geld war binnen 2 Tage auf dem Konto bevor der Brief da war.
Könnten Berner gewesen sein die geantwortet haben.
Naja, als Mitglied der AHV Family hat man diese Adresse und die solltest du dir gut
aufbewahren.
Weiterhin alles Gute oder Anfrage per PN
Claude
Hallo,
Hier ist möglicherweise etwas für dich dabei:
Und hier die Hauptseite:
MfG Peter(TOO)