Liebe/-r Experte/-in,
zur Fälligkeit einer Lebensversicherungssumme hat sich der Versicherte (Freiberufler) mit verschiedenen Möglichkeiten der Anlage bzw. Verrentung beschäftigt.
Um auch die steuerlichen Aspekte optimal zu klären, hat er einen Steuerberater zu Rate gezogen.
Auf welche Weise kann das Beratungshonorar des Steuerberaters bei der Einkommensteuererklärung des Freiberuflers steuermindern berücksichtigt werden?
Mit freundlichen Grüßen
BodoCuno