Vorsorgeberatung steuerlich absetzbar?

Liebe/-r Experte/-in,

zur Fälligkeit einer Lebensversicherungssumme hat sich der Versicherte (Freiberufler) mit verschiedenen Möglichkeiten der Anlage bzw. Verrentung beschäftigt.

Um auch die steuerlichen Aspekte optimal zu klären, hat er einen Steuerberater zu Rate gezogen.

Auf welche Weise kann das Beratungshonorar des Steuerberaters bei der Einkommensteuererklärung des Freiberuflers steuermindern berücksichtigt werden?

Mit freundlichen Grüßen

BodoCuno

Liebe/-r Experte/-in,

zur Fälligkeit einer Lebensversicherungssumme hat sich der
Versicherte (Freiberufler) mit verschiedenen Möglichkeiten der
Anlage bzw. Verrentung beschäftigt.

Auf welche Weise kann das Beratungshonorar des Steuerberaters
bei der Einkommensteuererklärung des Freiberuflers
steuermindern berücksichtigt werden?

Mit freundlichen Grüßen

BodoCuno

Hallo, Herr Cuno, unter der Rubrik „Beratungskosten“ bei den sonstigen Betriebsausgaben sollte der gewinnmindernde Abzug kein Problem sein, das Finanzamt erkennt derartige Kosten in der Regel ohne Schwierigkeiten an.
HG
Jan van Dieken

Hallo,

seit 2006 sind die Beraterkosten nur noch bei den unternehmerischen Einkuftsarten abzugsfähig, Ihre Angelegenheit ist eine rein private und erfüllt damit nicht die Anforderungen, sind somit werder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben, bezogen auf die Altersvorsorge, verwendbar.

Trotzdem sollten Sie diese als Sonderausgaben mit angeben, es stehen noch weitere Verfahren an, welche das Ganze wieder in Zukunft ggfl. möglich machen, das FA wird die Aufwendungen streichen und unter dem Vorbehalt der richterlichen Entscheidung stellen, damit ist dann die Möglichkeit der Abzgsfähig offen, für den Fall, das die Richter im Sinne des Steuerzahlers entscheiden sollten, wovon ich ausgehe, da hier eindeutig die Gleichstellung verletzt wird.

Also anmelden und die Bescheide diesbezüglich offen halten.

Grüße

Al

das ist eine gute frage. ich muss gestehen, dass ich noch keinen fall gesehen habe, in dem vorsorgeberatung als werbungskosten vorkamen.

wenn der freiberufler aufgrund der beratung tatsächlich eine vorsorge abgeschlossen hat, müssten das vorweggenommene Werbungskostne für die späteren sonstigen einkünfte sein. um dies vorm Finanzamt glaubhaft darzustellen, sollten neben den Nachweisen der Beratungskosten auch Unterlagen zum Abschluss der Vorsorge vorliegen, damit der kausalzusammenhang dargelegt ist. Hierbei kann das Finanzamt prüfen, ob die Rente später steuerpflichtig ist. Sofern sie das ist, dürfte dem Werbungkostenabzug nichts entgegen stehen.

Liebe Experten,

drei Antworten, die sich grundsätzlich stark unterscheiden.

Hmm, was soll der bedauernswerte zukünftige Rentner nun wirklich tun?

Auf jeden Fall danke ich schon mal für die Mühe, die Ihr Euch gemacht habt.

Über weitere Antworten zu dem Problem würde ich mich sehr freuen.

Also, vielen Dank!

BodoCuno

Hallo, Herr van Dieken,

ich danke vielmals für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

BodoCuno

Guten Morgen Al,

vielen Dank für die Antwort. Ich habe mehrere Antworten, leider unterschiedlichen Inhalts, bekommen.

Ihre Ausführungen erscheinen mir sehr plausibel, und ich werde es mal so versuchen.

Mit freundlichen Grüßen

BodoCuno

Ist momentan leider mal so, zuviele Sachverhalte, welche zur Entscheidung anstehen, in soweit machen Sie dann nichts verkehrt!

Grüße

Al

Hallo BodoCuno,

seit 2008 ist das ein neues Problem. Seit dieser Zeit müssen die Steuerberaterkosten den einzelnen einkunftsarten zugeordnet werden. Sind bei der Auszahung steuerpflichtige Anteile dabei gewesen, dann kann man die Beraterkosten dort abziehen.

Aber irgendwie ist Ihre Frage komisch…

Da geht ein Freiberufler zum Steuerberater, lässt sich beraten und Sie müssen dann im Internet recherchieren, wie man die Rechnung des Steuerberaters von der Steuer absetzt???

Viele Grüße
Ralf

Guten Abend Ralf,

zunächst vielen Dank für die Antwort.

Um das Komische in meiner Frage aufzuklären:

Im Normalfall ist der Freiberufler Jahre lang ganz gut ohne Steuerberater zurechtgekommen.

Diese einmalige Sonderfrage ist nun nicht jedes Jahr aufgetaucht, sondern nur im Zusammenhang mit dem bald eintretenden Beginn des Rentnerlebens. Also hielt er es für besser, hier mal Rat einzuholen. Diesen musste er dann auch sehr teuer bezahlen.

Um eine weitere hohe Rechnung zu vermeiden, wurden dann die Experten von „Wer-Weiss-Was“ bemüht.

Das finde ich gar nicht komisch.

Nichts für ungut und viele Grüße

BodoCuno

Hallo,
das kann ich gut nachvollziehen…

Sorry :frowning:

Viele Grüße
Ralf

Hallo,

sorry für die späte reaktion - es war nicht eher möglich.

Abzugsfähigkeit sollte gegeben sein - schon auf grund
der sehr komplexen materie.

Evtl. sollten sie den genauen beratungsgegenstand aufführen und erläutern.

mfg ignaz