Hallo zusammen,
die Vorsorgepauschale beträgt 20 % vom Arbeitslohn,
höchstens jedoch
3.068 EUR abzüglich 16 % des Arbeitslohns
zuzüglich bis zu
1.334 EUR, soweit der Teilbetrag gemäß 1. überschritten wird
zuzüglich bis zu
667 EUR, soweit die Teilbeträge gemäß 1. und 2. überschritten werden.
Nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer wie Beamte, Berufssoldaten, Gesellschafter-Geschäftsführer etc. erhalten nur eine Vorsorgepauschale in Höhe von 20 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 1.134 EUR.
Für Verheiratete verdoppeln sich jeweils die Zahlen
Warum wird die Vorsorgepauschale einmal mit 20% angesetzt und warum gibt es dann doch wieder die Höchstbeiträge? Man könnte doch auch nur mit den Höchstbeiträgen rechnen, oder?
THX im Voraus.
Hallo Alex,
ich bins wieder.
Der Grund liegt darin, das es auch AN gibt, die mit 20% nicht den Höchstbetrag erreichen (weil sie halt nicht soviel verdienen)und entsprechend dann andere Beträge anzusetzen sind. Man will eine gleichmäßige Belastung/Entlastung schaffen, die aber nach oben durch den Höchstbetrag nicht ausufern soll.
Gruß
michael
hi,
du musst zwei dinge trennen: 1. höchstbetragsberechnung als gesetzliches IST und 2. vorsorgepauschale als gesetzliches KANN!
die berechnung (höchstbetragsberechnung) gilt für alle mit den beträgen. der vorwegabzug wird nach individuellen gesichtspunkten gekürzt/nicht gekürzt. die pauschalierung der vorsorgepauschale gilt aber nur für arbeitnehmer. sie stellt eine sinnvolle vereinfachung dar, da die pauschale unterstellt, das der arbeitnehmer 20% vom brutto als vorsorgeleistungen aufwendet (entspricht ca. dem AN-anteil am sv-abzug).
insoweit ist die 20% keine unterstellung oder grenze (man kann mehr nachweisen indem man die felder in der steuererklärung ausfüllt), sondern eine vereinfachung = pauschalierung zugunsten der meisten arbeitnehmer, da diese (wegen kürzung vorwegabzug) i.d.R. mit ihrem arbeitnehmeranteil zur SV auch den höchstbetrag der vorsorgeaufwendungen erreichen.
mfg vom
showbee