rehi,
Vielen Danke für die Nachricht. Die Mutter verdient
durchschnittlich 1700-1800 DM Brutto im Monat. Wo kommt denn
die 8800 EUR Grenze her? Jemand anderes hat mir gemailt, dass
das Gehalt unter 30.000 DM liegen muss. Gibt es im Internet,
Gesetztestexte zur Anwendung, dieses etwas kompliziert
beschriebenen Paragraphen? Danke
also, der §§ lautet:
"(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen bis zu 7.188 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden. Voraussetzung ist, daß weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.
Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge, im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 und 4 so vermindert sich der Betrag von 7.188 Euro um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen, sowie um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse.
Ist die unterhaltene Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, so können die Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind, höchstens jedoch der Betrag, der sich nach den Sätzen 1 bis 4 ergibt; ob der Steuerpflichtige zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen. Werden die Aufwendungen für eine unterhaltene Person von mehreren Steuerpflichtigen getragen, so wird bei jedem der Teil des sich hiernach ergebenden Betrags abgezogen, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Leistungen entspricht."
habe das ganze mal in absaetze untergliedert, das es dich nicht erschlägt, denn es ist eigentlich nur ein absatz eines §.
also, verfahrensweise ist folgende:
einnahmen aus arbeitslohn = (895 * 12) 10.740 €
werbungskosten (hier pauschb.) = 1.044 €
einkünfte der mutter = 9.696
es übersteigen die 624 € = 9.072 €
grenzbetrag = grundfreibetrag = 7.188 €
ergo: die mutter hat 1.884 € zuviel verdiehnt. ggf. können auch noch mehr werbungskosten angesetzt werden. ggf. hat die mama auch noch andere einkünfte oder bezüge (eigentlich steuerfreie einnahmen), welche auch angerechnet werden.
fakt: jeden € den sie unter den 7.188 € ist, kannst du als unterhalt geltend machen, wenn du der einzige unterhaltende bist.
bsp. berechnung w.o., jedoch übersteigen die 624 € karenzbetrag nur 3.000 €, die differenz ist nun (7.188 - 3.000) = 4.188 €. wenn du zahlungen für 4.188 € nachweisen könntest, könnten diese als aussergew. belastung geltend gemacht werden.
weiterer pferdefuss: es gibt eine sogen. opfergrenze. d.h. du kanns nicht 90% deines nettoeinkommens als unterhalt verballern. hierzu gibt es kompl. berechnungen, da je nach haushalt und einkommen der % vom netto sich ändert.
ich empfehle dir den kauf einer steuersoftware wie taxman, wiso etc. oder den rat eines steuerlichen beraters. die rechnen dir alles konkret aus…
soweit einen gruss
vom showbee