Hallo,
man muß korrekterweise unterscheiden zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignung. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen dem Schutz der Beschäftigten und ergeben sich aus der so genannten Gefährdungsbeurteilung. Arbeiten an Bildschirmen kann so eine Gefährdung darstellen, deswegen ist zB die G 37 anzubieten (keine Pflicht zur Teilnahme).
Zur Frage der Eignung gibt es keine konkreten Vorgaben in Gesetzen oder sonstigen Regelwerken. Letzlich entscheidet hier der Arbeitgeber, welchen Eignungsnachweis er benötigt. Eine Untersuchung nach G 25 ist für normales Wachpersonal ohne besondere körperliche Beanspruchungen sicher aussagekräftig; man kann damit damit auch Hinweise darauf bekommen, ob zB der Einsatz in verschiedenen Schichten möglich ist. Wachpersonal mit hohem körperlichen Anforderungen benötigt eventuell auch eine andere Eignung, zB eine höhere Fitness, das muß man dann für die jeweilige Aufgabe festlegen und mit dem untersuchenden Arzt vereinbaren.
Eignungsuntersuchungen sind, da micht gesetzlich oder durch die BG festgelegt, primär nicht duldungspflichtig, aber können natürlich zur Voraussetzung für die Beschäftigung gemacht werden. Dann muß ein (künftiger) Mitarbeiter sich eben entscheiden, ob er den Job möchte und mitmacht, oder ebe nicht. Standarduntersuchungen zB nach G 25 für alle ohne Nachfragen sind bei heutiger Rechtslage nicht mehr erlaubt.
TS