Vorsorgeverfügung

Liebe/-r Experte/-in,
man hat mir gesagt,daß man die Patientenverfügung und die Vorsorgeverfügung von einem Notar „abzeichnen“ lassen soll.
Wenn das so ist,welche Kosten kommen da zustande?
Ein anderer Bekannte hat diese beiden Verfügungen
auf dem Amtsgericht beglaubigen lassen.
Geht das?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
W.Schmidt

Hallo W. Schmidt,

„abzeichnen“ ist wohl das falsche Wort. Es besteht die Möglichkeit dass du deine Unterschrift unter der Patientenverfügung beglaubigen lässt.

Bei der Beglaubigung prüft der Notar jedoch nicht den Inhalt deiner Erklärung auf Schlüssigkeit, Widersprüchlichkeit etc. Die Bindungswirkung einer solchen selbstgeschriebenen Erklärung ist daher nicht immer gegeben.

Es ist daher zu raten, solche Erklärungen bei einem Notar nach vorheriger Beratung auch beurkunden zu lassen.

Ein weiterer Vorteil einer beurkundeten Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung besteht darin, im Falle der Notwendigkeit einen Betreuer und wenn gewünscht einen Ersatzbetreuer zu benennen, der sich im Falle der Notwendigkeit um die eigenen Angelegenheiten kümmert, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. Anderenfalls würde man vom zuständigen Amtsgericht einen Betreuer gestellt bekommen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen…

Grüße

Ansich betreffen die Fragen nicht mein Gebiet. Aber folgender Link wird für Sie sicher ganz hilfreich sein:
http://www.bmj.bund.de/files/-/1511/Betreuungsrecht_…

Dort sind weitere Hinweise auf Infomöglichkeiten!!!

Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)

Guten Abend,
vielen Dank für die Info
MfG
W.Schmidt