Vorsorgevertrag

Hallo
Wie ist es eigentlich bei einem vor geraumer Zeit abgeschlossen Vorsorgevertrag für eine Bestattung.
Kriegt man die derzeit „eingekauften“ Leistungen noch oder muß die Differenz der Kosten der damaligen Leistung zur heutigen bezahlt werden, denn alles ist ja merklich teurer geworden.
Aber
Vertrag ist doch Vertrag - oder?
Würde mich sehr interessieren.
Viele Grüße
Evelyn

Hallo Evelyn,

maßgeblich ist hier in erster Linie die Regelung im Vertrag.
In fast allen Vorsorgeverträgen steht etwas zu dieser Frage.

Manchmal wird kein konkreter Betrag genannt, sondern
auf die „jeweils gültigen Gebühren“ hingewiesen.
Andere Vorsorgeverträge sind mit einer Versicherung verknüpft,
bei dem das Inflationsrisiko durch die Zinsgewinne abgedeckt werden.

Gruß, Trobi