Hallo WWW-ler,
vielleicht könnt Ihr zu folgendem Problem helfen:
Person A hat eine Tochter, die aufgrund einer psychischen Erkrankung schwerbeschädigt und Mutter von 2 Kleinkindern (mit alleinigem Sorgerecht) ist. Diese Tochter lebt mit dem Vater der Kinder zusammen, beide sind jedoch nicht verheiratet.
Auf Wunsch und Veranlassung des Kindesvaters wurde die Medikamentenbehandlung der Lebenspartnerin mit deren Einverständnis geändert, die vorher stabil eingestellte Patientin hat jetzt massive Probleme.
Aufgrund des Krankheitsbildes befürchtet A, dass der Tochter früher oder später etwas zustossen könnte. Der Lebenspartner der Tochter ist nicht gewillt, Veränderungen in der Behandlung seiner Partnerin zu dulden, die Patientin selbst ist sowohl aufgrund der Erkrankung als auch der derzeitigen Medikamente nur eingeschränkt in der Lage, ihre Interessen und die ihrer Kinder durchzusetzen.
Welche Möglichkeiten hat Person A als Mutter bzw. Großmutter, die Interessen ihrer Tochter/Enkelkinder zu vertreten? Der Kindesvater hatte in einem Gespräch angedeutet, dass notfalls die Kinder ins Heim müssten. Das will jedoch A auf keinen Fall.
Als erste Möglichkeit fiel uns spontan eine Vorsorgevollmacht ein, die umfasst jedoch nach ersten Recherchen ausschließlich die Tochter, jedoch nicht deren Kinder.
MfG
BM