Vorsorgevollmacht

Hallo Zusammen,

habe gerade ein Dokument bzgl. Vorsorgevollacht heruntergeladen. Bei einem Punkt komme ich etwas ins Grübeln. Hier mal der Wortlaut:

  1. Der Bevollmächtigte darf mein Vermögen verwalten und alle erforderlichen Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen sowie Anträge stellen, ändern und zurücknehmen. Dazu zählt ausdrücklich auch, über alle Vermögensgegenstände zu verfügen, Zahlungen und Wertgegenstände entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben
    Könnte da der Bevollmächtigte einfach irgendwelche Schulden machen und ich würde dann im Falle einer Genesung dafür haften?   

Für Eure Antworten im voraus vielen Dank.

Hallo,

Antwort: ja, er kann; ja, Sie würden.

Tipp: Vollmacht einschränken, begrenzen, präzisieren!

RA Harth