Liebe/-r Experte/-in,
angenommen, jemand ist im Besitz einer notariell hinterlegten Vorsorgevollmacht für einen nahen Verwandten. Er ist also berechtigt, beispielsweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu tätigen, sollte dieser nicht mehr handlungsfähig sein. Der Bevollmächtigte ist allerdings nicht darüber informiert, bei welchen Banken der Vollmachtgeber Kunde ist. Jetzt ist der Bevollmächtigte der Ansicht, dass er handeln muss, weil der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr alleinverantwortlich handeln kann (der Vollmachtgeber sieht dies allerdings überhaupt nicht so). Kann und darf der Bevollmächtigte dann eigeninitiativ handeln? Das ist die erste Frage.
Zweite Frage: Wie kann der Bevollmächtigte herausfinden, bei welchen Banken, ggf. sogar im Ausland, der Vollmachtgeber Kunde ist? Reicht dazu (zumindest in Deutschland) eine Schufa-Abfrage? Oder muss ein Anwalt eingeschaltet werden? Oder gar ein Privatdetektiv?
Würde mich über schnelle Antworten sehr freuen.
Grüße
Thomas