Wie verhält es sich mit der Vorsorgevollmacht, wenn diese abhanden gekommen ist.
Das Problem ist das sämtliche Kopien inkl. dem Original verschwunden sind, nachdem wir das Krankenhaus wegen schwerer Körperverletzung angezeigt haben.
Es existierte bis zu diesem Vorfall eine Vorsorgevollmacht, nach dem Vorfall liegt nun mein Vater im Wachkoma und alle Kopien und das Original der Vorsorgevollmacht sind verschwunden.
Wie verhält es sich mit einer mündlichen Vorsorgevollmacht ? Gibt es Urteile hierzu ?
Ich bin der Sohn der diese Frage stellt.
Vielen Dank im voraus
Sie sollten sich wegen der Körperverletzung einen medizinrechtlich kompetenten Anwalt nehmen. Eine Rechtsberatung dürfen wir hier nicht durchführen.
Einem Angehörigen bleibt in so einer Situation aber immer noch die Möglichkeit sich beim Betreuungsgericht als Betreuer vorzuschlagen. Dann sollte unter Angehörigen und Freunden versucht werden den mutmaßlich aktuellen Willen ihres Vaters zu ermitteln und sich darauf einzustellen diesen notfalls vor Gericht glaubhaft zu machen.
Hallo,
ich gebe nur begrenzt Antwort: Sie wünschen Rechtsberatung im Einzelfall, das geht nicht, das ist nicht der Sinn des Portals „Wer-weiss-was“.
Sie möchten Geld sparen. Wenn Sie knapp bei Kasse sind, gibt es kostenfreie Beratungshilfe: dazu beim Amtsgericht eine Bewilligung holen.
Kurz und allgemein: Trotz Neuregelung § 1901a ff BGB, sind weiterhin - und verstärkt seit der letzten Rechtsprechung und diesem GEsetz von 2009 – auch Willensäußerungen der Person, die nur mündlich vorliegen und durch Zeugen bestätigt sind, zu beachten.
Wichtig auch, ob Zeugen bestätigen können, dass die Patientenverfügung da war, und welchen Inhalt sie hatte.
Rechtsanwalt Harth, 73614 Schorndorf
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Hallo!
Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass es mir sehr leid tut, dass Ihr Vater im Wachkoma liegt. Es gibt schon die Möglichkeit, sich an das Vormundschaftsgericht zu wenden, um eine Verfügung zu erwirken, in der eine Person des Vertrauens als Betreuer auch für den medizinischen Bereich eingetragen werden kann. Sie werden sich jedoch vermutlich der Frage aussetzen müssen, wie es sein kann, dass alle Kopien auch verschwunden sind. Im Regelfall behält man ja ein Exemplar von wichtigen Unterlagen bei sich.