Es geht um eine Vollmacht die mir ein Freund(50) der Familie seit fast 5 Jahren ausgestellt hat.(vor dem Notar, mit Urkunde). Der Vollmachtgeber hat hier alle Dinge der Behördengänge und finanzielle Angelegenheiten, sowie der Gesundheitsfragen in die Vollmacht mit eingeschlossen.Der Vollmachtgeber ist vor der Vollmacht von einer FA für Psychologie untersucht worden (Attest liegt vor)und es wurde Bestätigt das er „Herr seiner Lage“ ist und lediglich Hilfe in einigen Fällen braucht.Durch den Tod seiner Mutter und allen Umständen, war ein Umzug Notwendig und alles was dazu gehört.Der Freund bezieht eine Rente(340,-E) und kann sein Leben auf Grund von Ersparnissen selbst ganz gut meistern und wird immer Selbständiger.Da die Rente nicht ausreicht und er auf Grund der Ersparnisse keinen Anspruch auf „StÜtze“ hat schwindet natürlich auch sein Erspartes.Jetzt haben wir beschlossen die Bank zu wechseln und eine Bank mit mehr Zinsen und anderen Möglichkeiten zu suchen. Nun hat die Bankberaterin dies verweigert, mit der Begründung der „Fürsorgepflicht“ und eine Anzeige beim Betreuungsgericht gestellt, weil sie meint der Freund hätte zu viel verbraucht und ich wäre nun der „Böse“ der ihn falsch berät.Das Geld hat sie „Eingefrohren“ bis zur Klärung meint sie und sie könne das… Ist soetwas möglich? und kann sie das? ist das nicht eine Willkür und Behauptung der Beraterin und wie kann und sollte ich mich mit den Anschuldigungen nun verhalten?
Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen! Vielleicht fragst du mal bei einer Verbraucherzentrale nach!
Gruß mel
Hallo,
konkrete Rechtsberatung in einem bestimmten Fall:
das geht nicht. Das widerspricht den Richtlinien in Wer-weiss-was.
Verstehen Sie, dass Rechtsanwälte von ihrem Rechtsrat - in meinem Fall: nach 7 Jahren Ausbildung und 35 Jahren Praxis – leben müssen, und ihre Familie evtl. auch?
Aber Sie wussten evtl. nicht, dass ich RA bin.
RA Harth, 73614 Schorndorf
Hallo!
Es ist tatsächlich so, dass jemand, der den Verdacht hat, dass du deinen zu betreuenden falsch berätst, dies gegenüber dem Vorsorgegericht anzeigen kann. Dies ist zum Schutz jedes Betreuten so vorgesehen, damit sich ein Betreuer nicht an dem Vermögen des zu betreuenden bereichern kann. Schlimmstenfalls könnte dir die Betreuung im Bereich Finanzen genommen werden. Dann könntet ihr prüfen lassen, ob dein Freund in diesem Bereich tatsächlich noch eine Hilfe braucht. Ist das der Fall, dann kann von deinem Freund jemand vorgeschlagen werden, dem er vertraut. Ansonsten würde ein Berufsbetreuer eingesetzt werden.
Danke für die Antwort, aber ich bin kein Betreuer und habe nur eine Vorsorgevollmacht, somit auch nicht Belegpflichtig und Nachweispflichtig, da alles der Freund selbst unterschreibt und einreicht und verfügt.
Aber ich habe mir nichts vor zu werfen und werde nun einfach abwarten was passiert, ist schon schlimm wenn Banken nur zu ihren gunsten denken und so über das Geld anderer verfügen und Willkür ausüben.