Vorsorgevollmacht bei Grundvermögen

Hallo. Ich bitte um Rat/Beratung.
Wir haben in meiner Familie heute das Thema Vorsorgevollmacht erörtert. Für uns als Eltern ( 76 Jahre ) mit mehreren Kindern nicht ganz einfach. Insgesamt haben wir aber eine gute Basis gefunden Nur in einem Punkt konnten wir uns keine abschließende Meinung bilden: Welche rechtlich Qualität hat die zwingend vorgeschriebene Beteiligung eines Notars bei Grundvermögen .
Handelt es sich hier um eine komplette Beurkundung der gesamten Vorsorgevollmacht - mit der Kostenfolge aus dem Gesamtvermögen - oder wird vom Notar lediglich die Unterschrift beglaubigt - mit der Folge einer geringeren Gebühr.Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Anrain

Servus,

nur Übertragung, Erwerb und Belastung durch einen Nießbrauch bedarf bei Grundstücken der notariellen Beurkundung. Wenn im Zusammenhang mit dieser Vollmacht Grundstücke übertragen, erworben oder mit Nießbrauch belastet werden, muss das beurkundet werden; sonst ist eine Beurkundung zwar je nach Wert des Vermögens und Tragweite und Komplexität der Vollmacht zwar wahrscheinlich nützlich und ggf. ein paar Tausender wert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Schöne Grüße

MM

Hallo. Danke für die rasche Antwort.
Die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung
bei Grundstücksgeschäften ist uns schon klar - aber muß
bei einer Vollmachtserteilung diese Mitwirkung des Notars bereits
bei der Erteilung der Vollmacht erfolgen damit z.B. ein Ehepartner
gegebenenfalls ein gemeinsames Grundstück veräußern kann oder
genügt es, dann mit der Vollmacht zum Notar zu gehen und einen
Kaufvertrag beurkunden zu lassen.

LG Anrain