Hallo
Wo ist man in folgenden Angelegenheiten besser aufgehoben:
Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Testament/Erbangelegenheiten
Bei einem Anwalt oder einem Notar?
Grüße
Robert
Hallo
Wo ist man in folgenden Angelegenheiten besser aufgehoben:
Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Testament/Erbangelegenheiten
Bei einem Anwalt oder einem Notar?
Grüße
Robert
Hallo Robert,
kommt ein bißchen auf das Bundesland an (denn in den meisten Bundesländern können Anwälte auch Notare sein), aber grundsätzlich würde ich sagen, der Notar ist die „bessere“ Alternative, da er meist für die entsprechenden Fälle Vorlagen zur Verfügung hat, die von den Kammern entwickelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Eine Garantie gibt es aber leider nicht.
Gruß
Ewurscht
Hallo!
Häh, und beim Anwalt ist das etwa nicht so?
Gruß
Tom
Hallo Tom,
beim Anwalt muss das nicht unbedingt so sein. Die „Geschäftsverteilung“ zwischen Anwalt und Notar besteht darin, dass der Notar eher für das „Kautelarwesen“ (Verträge, Beurkundungen, Protokolle) zuständig ist, während der Anwalt eher das konkrete Rechtsproblem bearbeitet. Das bedeutet nicht, dass der Anwalt regelmäßig auch in der Lage ist, Verträge zu entwerfen, der Notar ist eben nur häufiger damit konfrontiert und hat daher meist mehr Erfahrung.
Gruß
Ewurscht
Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Das machen auch die Betreuungsbehörden - um längen Kostengünstiger als jeder Rechtsanwalt oder Notar.
ml.