Ist es möglich bei einer Vorsorgevollmacht eine weitere Person einzusetzen, wenn die erste genannte krank ist oder verstorben ist, oder nicht fähig ist, diese Vollmacht auszuführen?
Ja, das ist durchaus möglich. Sie sollten den Fall, wann die zweite eingetragene Person zuständig sein soll, in der Vorsorgevollmacht so präzise wie möglich festlegen.
Es gibt Vollmachten, da ist das möglich. Die Vollmachten der Bundeszentralstelle Patientenverfügung sehen sogar bis zu drei Personen vor:
http://patientenverfuegung.de/vollmachten-und-formulare
Nicht genutzte Zeilen durchstreichen, damit sich dort nicht später jemand nachträgt.
Die Antwort lautet: ja, es ist wirksam möglich.
Eine Patientenverfügung und/oder eine Vorsorgevollmach kann jederzeit verändert werden. Dabei können eine/mehrere Personen neu oder in anderer Reihenfolge benannt werden. Auch können verschiedene Personen für nur einzelne Bereiche direkt eingesetzt werden.
Bitte möglichst nicht nur eine Vorsorgevollmacht erstellen, sonder auch eine Patientenverfügung. Bei beiden bitte beachten, dass ein Zusatz angefügt wird, der ungeheuer wichtig werden kann: ÜBER DEN TOD HINAUS GÜLTIG! Bei Vollmacht für Finanzen ist es gut, wenn wenigstens eine Kontovollmacht erteilt wird. Auflösung kann dann nur mit Sterbeurkunde erfolgen, da sind Banken sehr zurückhaltend. Bei Patientenverfügung bitte ausführlich den Willen kundtun - nicht allein „Kästchen“ abhaken. Beispiel: Wann möchte ich wiederbelebt werden? In jedem Fall oder nur, wenn ich sicher ohne Behinderung ein normales Leben weiterführen kann? Will ich eine Schmerzpumpe, will ich künstlich ernährt werden - dabei ist wichtig : Ernährung oder nur Trinken…
Sollten noch Fragen sein, bitte bitte auch direkt melden. Tschüs
Generell können mehrere Personen als Vollmachtnehmer in einer Vorsorgevollmacht eingetragen werden. Häufig wird auf der letzten Seite vermerkt…" als weiteren Bevollmächtigten bestimme ich Name, geb. . Es ist dabei nicht sinnvoll, eine Wertigkeit unter den weiteren Personen zu bestimmen. Dies könnte bei notwendigen zeitnahen Handlungen zu Schwierigkeiten führen. Auch ist davon abzuraten, dass erklärt wird, wann die zweite Person die Aufgaben übernehmen soll (z.B. wenn die erste Person erkrankt ist) Auch dies müsste dann gegebenenfalls erst kompliziert nachgewiesen werden.
Hallo,
das kann man machen!! Ich habe einen Vordruck in dem man eine weitere Person eintragen kann!!! Kannst mir gerne deine Email geben oder hast du einen Vordruck???
Gruß Melanie
Hallo Melanie,
danke für deine Mühe, Gerne nehme ich dein Angebot an. Meine email-Anschrift ist
[email protected]
herzliche Grüße