Hallo,
folgende Angelegenheit.
Eine Mutter lebt in ihrem Haus im unteren Teil. Der Sohn mit Fam. in der oben ausgebauten Wohnung. Der Sohn ist nach Ableben der Mutter Alleinerbe. Die Mutter ist inzwischen zum Pflegefall geworden.( 24 Std.-Betreuung)
Nach der geriatrischen Reha musste sie in die Kurzeitpflege für vier Wochen, da noch kein Pflegedienst organisiert wurde. Deswegen muss sie anschießend auch noch in die Verhinderungspflege für ebenfalls. 4 Wochen. Da die Mutter nicht in die Kurzzeitpflege wollte, ließ sich der Sohn mit Ehefrau als Bevollmächtigte einsetzen.
Die Mutter weiß jedoch nicht, was sie da unterschrieben hat. Sie ist dement. Jedoch nicht diagnostiziert. (warum auch immer)
Nun räumen die Vorsorgebevollmächtigten die mütterliche Wohnung teilweise aus. Verschenken einen Gefrierschrank an die eigene Tochter, schmeißen Sachen fort etc.
Teilen das Geldder der Mutter ein bzw. sie bekommt kein Bargeld mehr.
Tochter geht zum Betreuungsgericht und stellt mit einstweiliger Anordnung auf Kontrollbetreuung einen Antrag.
Die wollen zunächst die Geschäftsfähigkeit der Mutter überprüfen. Doch Tage vergehen und es geschieht nichts. Währenddessen ist vieles aus der Wohnung entsorgt und zu eigenen Zwecken genutzt. Tochter kann schwerlich beweisen, dass dieses und jenes sich in der mütterlichen Wohnung befand.
Was kann sie machen, damit hier jemand endlich mal nach dem Rechten schaut?
Wie ist das Prozedere bei einem Betreuungsgericht?
Herzlichen Dank für´s Durchlesen und Antworten.
Viele Grüße