Vorsorgevollmacht - Kosten für notarielle Urkunde

Meine selbstverfasste Vorsorgevollmacht sollte für evtl. notwendig werdenden Immobilienverkauf notariell beurkundet werden. Was kann dieser Akt ( Unterschrift und Stempel des Notars) für Kosten verursachen?
Danke für fundierte Antworten

Ein Notar berechnet seine Gebühr in Abhängigkeit vom Wert der Immobilie. Es ist dabei unerheblich wieviel Arbeit er oder sie mit der Erstellung der Vollmacht hat. Ob die selbstgeschriebene Vollmacht inhaltlich ausreicht, kann nur der Notar beurteilen.
http://dejure.org/gesetze/KostO/41.html

Hier ist ein Gebührenrechner der Bundesnotarkammer;
http://www.bnotk.de/_medien/KostO-Gebuehren-Rechner-…

Ich würde verschiedene Notare anrufen und mir vorab die Gebühr nennen lassen, denn es steht ihm oder ihr frei den Gebührensatz selber festzulegen.

Hallo,

einfach beim örtlichen Notariat anrufen und fragen!

Rechtsanwalt Harth
73614 Schorndorf
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Hallo,
da würde ich mal direkt bei einem Notar vor Ort direkt anfragen! Gruß Melanie

Allen Tippgebern vielen Dank! Inzwischen habe ich mit einigen ortsansässigen Notaren gesprochen und zur Kenntnis genommen, dass alle die Gebührenordnung auf dem Tisch liegen haben :frowning: Aber im Gesprächsverlauf meine ich herausgehört zu haben, dass eine Vorsorgevollmacht auf Gegenseitigkeit ausgestellt werden kann (?)Das ändert zwar an dem Wert der Immobilie auch nichts, könnte aber die Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister reduzieren - oder(?)

Tut mir leid, aber bzgl. Kosten habe ich absolut keine Ahnung.