Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Hallo zusammen,

Anna will vorsorgen:

Worin liegt der Unterschied, ob die Dokumente vom Anwalt (welcher?) oder vom Notar ausgearbeitet werden?

Wonach richten sich die Kosten/Gebühren ?

Wer hilft bei einer Patientenverfügung ? der Arzt? und wie wird hier verrechnet ?

Danke euch sehr für eure Hinweie

Eure
sun*

Die Patientenverfügung solltest du von deinem Hausarzt überfliegen lassen. Frage ihn vorher, wieviel eine Beratung in Bezug auf die Patientenverfügung kostet. Er sollte dich darüber aufklären was die einzelnen Phrasen bedeutetn. ZB. ist es wichtig, dass du weißt was in der medizinischen Fachsprache unter Wachkoma verstanden wird.
Rein rechtlich ist es egal, ob es vom Notar oder vom Anwalt ausgearbeitet wird, wobei ein Notar beruflich gesehen „über“ einem Anwalt steht.
Die Kosten sind je nachdem in welcher Stadt du wohnst unterschiedlich. Es gibt jedoch eine Tabelle, die in ganz Deutschland gültig ist, auf der Empfehlungen für Preise der Anwälte vorhanden sind. Die Tabelle gibt aber nur Empfehlungen für einen Preisbereich bzw. eine Preisspanne.

1.Kosten und Gebüren sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich
 2. Meistens verrechnet der Hausarzt es als Beratung. ( Unterschiedlich lieber nachfragen.
    da er aber nur einen Stempel und Unterschrift tätigen muß…
 3. Die Vorsorgevollmacht der Hospitzhilfe ist so angelegt das man nur sein Unterschrift    
    geben muss… Die Unterschrift eines Arztes zu Bestätigung sowie der Personen die  eingestzt sind als Betreuer. FERTIG.
4. Bei der Hospiitzhilfe bekommt man auch Hilfe und Erklärung beim Ausfüllen.

Gruß Dolly    .

Hallo Anna,
es gibt im Internet viele Vorlagen für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Dabei sind viele von Ministerien oder Wohlfahrtsverbänden entworfen. Hier sollte man erst einmal sich einen Überblick verschaffen und dann überlegen, was für einen zutrifft.
Ob der Gang zum Notar/ Anwalt bei diesen Angelegenheiten notwendig ist, sollte jeder selbst entscheiden, aber die Mehrzahl der Bürger erstellt diese Vollmachten zu Hause. Dann kann man, wenn man möchte, diese in einer Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Somit ist man für 10€ (kostet eine Beglaubigung), auf der sicheren Seite. Die Mitarbeiter dieser Behörden helfen auch bei eventuell noch offenen Fragen. Notare und Anwälte rechnen nach Gebührentabellen ab. Grundlage ist dabei oft das persönl. Vermögen.
Auch bei Patientenverfügungen sollte man sich im Internet erst einmal einige anschauen und dann für sich die wichtigen Punkte niederschreiben. Wenn man möchte, kann man dann mit seinem Arzt des Vertrauens, noch einmal über seine Vorstellungen reden. Wichtig bei aller Vorsorge sind aber die eigenen persönlichen Wünsche. Viele Experten zu fragen bewirkt dabei oft nur eine größere persönlichere Unsicherheit. Wichtig ist immer, was „ich“ selbst möchte. Richtig falsch kann man da nichts machen, da ja bekanntlich jeder Mensch eine andere Vorstellung von seinem Leben hat.