Hallo,
eine Pflegeheimbewohnerin hat eine Vorsorgevollmacht an ihren Sohn erteilt. Dort steht drin, das er sie vertreten soll, wenn sie dazu selber nicht mehr im Stande ist.
Ist es möglich, wenn man merkt, dass das Pflegeheim, in dem sie lebt, sie immer wieder versucht, zu überrumpeln (Betrugsversuche), die Vollmacht sofort anzuwenden (natürlich mit Zustimmung der Mutter!), d. h. die Mutter zu vertreten?
Wie geht man da vor. Reicht eine schriftliche Erklärung der Mutter (ohne Notar)?
Gruß
Dieter