weshalb???
pasquino
weshalb???
pasquino
Es geht doch gar nicht um „in Familien“, die Anfechtung einer Entscheidung kann doch von außen kommen. Dass du das nicht akzeptierst, belegt eben deine Unwissenheit bei diesem Thema; dir wird somit nichts unterstellt, sondern du beweist es eins ums andere Mal mit jedem neuen Posting.
Und du hast immer noch nicht verraten, was du eigentlich wissen wolltest.
Grüße
Siboniwe
Das ist richtig.
Das BGB sagt:
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer […]
Weiter sagt es:
Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln[…]
Dass Kinder von betreuungspflichtigen Personen das Recht haben, ohne mit der Betreuung beauftragt worden zu sein, über Leben und Tod zu entscheiden, steht nirgendwo.
Weil „manchmal über deren genaue Auslegung gestritten“ wird, soll eine Verfügung generell unnötig sein?
Das ist grob sinnentstellender Unsinn.
Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind nicht „mal eben“ durchgekaut.
Es sind rechtlich und ethisch brisante Bereiche. Wer die wichtigsten Informationen dazu vermitteln will, schreibt mindestens eine mehrseitige Broschüre.
Vielleicht um dem Gesundheitssystem unnötige Kosten zu sparen?
Um die Gerichte zu entlasten?
Um Angehörigen den eigenen Wunsch mitteilen zu können?
Um nicht von völlig Fremden betreut zu werden?
Um Leiden zu verkürzen, wenn Helfen nur noch kurzfristig möglich, aber nicht nachhaltig sinnvoll ist?
Um Ärzten bei der Entscheidungsfindung zu helfen?
offtopic, weil rechtliche erläuterungen hier angebracht wären
ich kann dir beim ersten punkt schon nicht folgen
die gleiche ökonomikerdebatte wie bei organspende.
tod hier, ausschlachtung dort, weil und wenn es ökonomisch sinnvoll ist.
der zweite punkt ist analog.
das andere zwischendrin halte ich hier außen vor (dein „nachhaltig sinnvoll“ ist bemerkenswert), stets die gleiche freiheitliche argumentation meinerseits gegen diese ethik, dennoch zum letzten punkt abschließend:
was ist der job eines arztes???
töten auf verlangen?
pasquino
[quote=„pa_2015, post:20, topic:9440132“]
die frage war übrigens sehr klar:
[/quote
Das war keine Frage, das war der Wunsch, die eigene Meinung bestätigt zu bekommen. Dem wurde nicht nachgekommen.
Mannomann, so viel Meinung und Abwertung mit NULL Argumenten.
weshalb schreibst du das nicht gleich so?
vielleicht noch bgb paragraph usw.
pasquino
Hallo,
die Dialoge hier scheinen dich wenigstens zum Nachdenken angeregt zu haben.
Ich nehme an, du warst Einzelkind.
Daraus schließe ich, dass ihr mindestens zwei Kinder habt. Du und dein Mann möchtet, dass keine lebensverlängernde Maßnahmen bei euch eingeleitet werden sollen, soweit ist das auch noch ok. Aber hast du darüber nachgedacht, was passiert, wenn (ich gehe erstmal einfach davon aus, dass ihr zwei Kinder habt) eines eurer Kinder sagt „sie haben mir gesagt, sie wollen nicht an Maschinen angeschlossen werden“ und das andere Kind sagt „aber MIR haben sie gesagt, man soll alles Mögliche tun, um sie am Leben zu halten, auch wenn sie nicht mehr bei Bewusstsein sind“. Was passiert dann?
Wenn ihr das aber schriftlich festgehalten habt (und es kostet nicht die Welt), dann ist euer Wille auf jeden Fall klar. Und wenn das ein Notar aufgesetzt hat, der genau weiß, was er tut, sollte es (in der Regel!) auch keine Probleme bei der Auslegung geben.
Dort steht unter Nr. 4, dass kein Notar notwendig ist (das ist auch richtig), allerdings auch: „Allerdings erhöht sich der Beweiswert einer solchen Urkunde mit der notariellen Bestätigung.“
Meine Schwiegereltern haben sich das aus dem Internet aus Textbausteinen zusammengebastelt (es gibt genug Seiten, die so etwas anbieten), meine Mutter hat es vorgezogen, zu einem Notar zu gehen und etwas von ihm formulieren zu lassen (auch er hat allerdings eigene Textbausteine!).
Gruß
Christa
Ich habe schon unzählige Vorträge zum Thema gehalten, und könnte inzwischen Wetten darauf annehmen, dass auch beim nächsten Vortrag wieder jemand kommt, und erzählt, dass bei Tante Erna letztes Jahr, und bei Opa Peter vor drei Jahren alles ganz einfach und harmonisch war, und man weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht bräuchte (warum kommen diese Leute dann aber zu solchen Veranstaltungen?).
Ich nehme dies niemand übel, und freue mich eigentlich eher über diesen Einwurf, weil er immer ein Steilvorlage dafür ist, das Gegenteil zu beweisen.
Das ganze kann man dann schön mit ein paar Gegenfragen einleiten: Wie viele Kilometer bist du unfallfrei gefahren? Und, nutzt du trotzdem einen Sicherheitsgurt? Wie oft wurde bei dir etwas gestohlen? Und, schließt du trotzdem ab? …
Zahlst du ggf. in Versicherungen ein, die du noch nie gebraucht hast? Und wenn, dann warum?
Natürlich erleben wir alle ständig, dass „Dinge gut gehen“, dass sich greifbare Risiken nicht verwirklichen, und trotzdem ist es sinnvoll Vorsorge zu treffen.
Auch wenn eine Gesetzesänderung zu erwarten steht, ist es bislang so, dass weder Ehegatte, noch Kinder automatisch im Falle des Falles berufen sind, für jemand zu entscheiden, der selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist. Das Gericht ist vollkommen frei darin, wenn es ohne Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht als Betreuer einsetzt. Und nicht wenige Familien haben schon sehr lange Gesichter gemacht, wenn ihnen dann im Falle eines Falles ein wildfremder Mensch vor die Nase gesetzt wurde. Sei es, weil irgendein x-beliebiger Dritter eine Betreuungsnotwendigkeit gesehen hat, die die Angehörigen nicht gesehen haben, sei es, dass man sich mit einem behandelnden Arzt über die Fortführung der Behandlung zerstritten hat, und der dann bei Gericht vorstellig geworden ist - natürlich nicht ohne darauf hinzuweisen, dass die Angehörigen als Betreuer nicht in Frage kommen, weil sie notwendige ärztliche Maßnahmen verweigern.
Und gerade dann, wenn es einen Dritten als Betreuer aufgrund einer solchen Situation gibt, braucht dieser natürlich klare Anweisungen, wie er in gesundheitlichen Angelegenheiten verfahren soll. Verbösert durch die ärztliche Aussage sind für ihn dabei die Angehörigen dann nicht unbedingt 1. Wahl. Das kann man ihm nicht übel nehmen. Woran soll er sich dann aber orientieren, wenn nicht an einer eindeutig formulierten Patientenverfügung?
Insoweit kann man wirklich nur dringend zu beiden Dokumenten raten, vollkommen unabhängig davon, ob es Ehegatten oder Kinder gibt, oder wie alt man gerade ist. Auch junge Menschen können jederzeit in eine Situation kommen, in der sie beide Dokumente brauchen.
Natürlich muss man auch die Grenzen beider Dokumente aufzeigen. In einer Akutversorgung wird kein Arzt/Sanitäter nach einer Patientenverfügung suchen, und auch Vorsorgevollmachten können missbraucht, oder durch ein Gericht außer Kraft gesetzt werden. Aber auch der Sicherheitsgurt schützt nur vor den Folgen vieler Unfälle, bietet aber keinen 100%igen Schutz.
Hallo,
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind 2 Seiten derselben Medaille. Eine Patientenverfügung ist ohne Vollmacht sinnlos.
Ich kann Dir ein erlebtes Beispiel geben: der Sohn erledigt alle Geschäfte für seinen Vater (Bank, Vermietung u. s. w.). Der Vater hat einen Infarkt und ist von jetzt auf gleich nicht mehr in der Lage sich zu artikulieren. Das Gericht setzt einen vom Gericht ernannten professionellen Betreuer ein, weil keine Vollmacht vorliegt. Der Sohn macht weiter die Arbeit und der Betreuer kontrolliert den Sohn, ob alles seine Richtigkeit hat. Es hat über ein Jahr gedauert, bis der Sohn vom Gericht als Betreuer berufen wurde. Mit einer Vollmacht wäre das nicht passiert.
Eine Vollmacht kann ich so formulieren, dass diese nur in Kraft tritt wenn der Vollmachtgeber aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht mehr in der Lage ist, für sich selber zu sprechen. Es ist sinnvoll, das eine Vollmacht so formuliert wird, dass diese auch über den Tod hinaus wirksam ist. Viele Verträge müssen nach dem Tod de Vollmachgebers gekündigt werden. Ohne Vollmacht können erhebliche Probleme auftreten. Die Problem können noch größer werden, wenn kein Erbschein vorliegt oder die Erbfolge unklar ist. Ich würde alles über einen Notar machen und keine Textbausteine aus dem Internet nutzen. Eine gute Beratung erspart hinterher eine Menge Ärger. Ein fehlendes Komma oder ein missverständliches Wort kann die ganze Vollmacht wertlos machen.
Schau Die einmal diesen Satz an: Dieses Haus soll mein Sohn nicht aber meine Tochter erhalten.
Wenn das Komma vor oder hinter dem „nicht“ steht, gibt es einen ganz anderen Sinn.
Jetzt kannst Du noch einfügen das der Notar Geld kostet, aber ein Erbschein kostet auch Geld. Ein falsch formuliertes Dokument koste u. U sehr viel mehr.
Gruß
Ricko