Hallo,
ich verstehe die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nicht. Als meine Mutter und dann mein Vater starb, habe ich entschieden, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen eingeleitet werden sollen und bin als gesetzliche Erbin dann mit Erbschein und Ausweis zur Bank gegangen - jeweils ohne Probleme. Und so werden es auch unsere Kinder mit meinem Mann und mir handhaben. So einfach ist das.
Und was ist jetzt die Frage?
Dass Du als scheinbar Einzelkind keinerlei Probleme hattest die lebenserhaltenden Maßnahmen erst im Einvernehmen mit dem Vater und dann ohne diesen zu verweigern ist doch ein vollkommen normaler Fall. Ebenso, dass Du mit Erbschein das Erbe antreten konntest.
In dem von dir geschilderten Fall bedurfte es da auch nicht der Vorsorgevollmacht.
Vollkommen anders sieht das aus wenn nicht nur ein sondern mehrere Erben vorhanden sind.
Aber mach nur, der Letztversterbende - Du oder Dein Mann - bekommen dann ja nicht mehr mit wie nur eines der Kinder den gesamten Erbgang nahezu bis zum St. Nimmerleinstag blockieren kann oder vorher über die Frage der lebenserhaltenden Maßnahmen keine Einigkeit besteht. ramses90
Hallo!
Daß du von dem Thema nichts verstanden hast, zeigen deine weiteren Ausführungen nach dem ersten Satz nur zu deutlich.
Aber leider versuchst du nun, deine Unkenntnis in der Sache als „allgemeingültig“ darzustellen.
Und genau damit tust du sehr vielen betroffenen Menschen überhaupt keinen Gefallen.
Jeder Mensch soll und muß sich mit dem Thema beschäftigen. Wenn er dann - nach der Beschäftigung - feststellt, daß das alles für ihn persönlich nicht in Frage kommt: Gut!
Aber das trifft nur und ausschließlich auf ihn selbst zu. Jeder andere Fall hat andere persönliche Voraussetzungen und liegt ganz anders.
Darum: Bitte beschäftigt euch unbedingt mit den Themen „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“ und entscheidet ganz persönlich für euch, in der Partnerschaft und in der Verwandschaft, was notwendig ist!
Herzliche Grüße
Helmut
Ich sehe den Sinn hier eher bei Verfügungen zu Lebzeiten, speziell, wenn es darum geht Entscheidungen zu treffen wie anstehender Krankenhausaufenthalt, Verordnung von Medikamenten usw. Wie auch die finanzielle Vormundschaft kann das sehr sinnvoll sein. Aber, wie Sie schon schrieben, kann das natürlich auch ohne Vollmachten gehn.
Und was wollte deine Mutter bzw. dein Vater.
Vielleicht hätten sie ja für sich anders entschieden.
Siboniwe
Du verstehst nicht wirklich, wozu diese beiden Dinge gut sind.
OK.
Eines Tages bist du alt und verwirrt.
Dann wird vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt, der deine Geschtäfte erledigt.
Ob deine Kinder das auch könnten, ob du eigentlich mal vorhattest, dass deine Kinder dich vertreten sollen, kann dem Amtsgericht egal sein. Du hast ja keine Vorsorgevollmacht ausgestellt.
Und dann irgendwann leidest du an einer unheibaren Krankheit.
Du kannst selber nicht mehr kommunizieren, die Ärzte denken aber, dass man dein Leben noch etwas verlängern könnte und sollte. Deine Kinder denken das nicht. Aber wen sollte das interessieren? Dass damals, bei dir, die Ärzte deinem Wunsch (und dem vermeintlichen Wunsch deines Vaters) gefolgt sind, ist schön - das muss aber nicht bei dir auch der Fall sein.
Dass vor Gerichten Verwandte und Ärzte darüber streiten, ob man das Leben noch weiter verlängern soll oder nicht, hast du noch nie in einer Zeitung gelesen?
Selbst beim Vorliegen einer Patientenverfügung wird manchmal über deren genaue Auslegung gestritten, oder ob sie überhaupt anwendbar ist.
Mach dir selber und deinen Angehörigen einen Gefallen:
Formuliere Vollmacht und Verfügung, schaffe klarheit.
Ist gibt genügend Hilfen, auf welche Inhalte zu achten ist. Beachte diese.
Und ich verstehe den Sinn Deiner Frage nicht. Und ich fürchte, nichts, was man Dir antwortet, könnte Dich zum umdenken bewegen (muss ja auch nicht, das darf jeder für sich selber entscheiden, es gibt da kein „richtig oder falsch“).
Aber als ich mal eine ähnliche Entscheidung zu treffen hatte, war ich gottfroh, dass es eine Patientenverfügung gab, die sowohl mit mir als auch mit dem behandelnden Arzt besprochen war, die schriftlich vorlag und die sich mit dem zu klaren Zeiten geäußerten Wünschen dieser Person deckte. So ist es mir leicht gefallen, eine schwere Entscheidung zu treffen. Vielleicht möchtest Du ja auch, dass eines Tages genau das Deine Kinder über Dich schreiben können?
Und ich sehe nicht mal eine Frage!
Du hast ja keine Frage, verstehst nur den Sinn von Möglichkeiten, über Dein eigenes Leben soweit es geht, selber zu bestimmen, nicht.
Okay. Man kann natürlich Verantwortung für das eigene Leben einschließlich Sterben einfach wem auch immer aufhalsen. Dir ist dann vermutlich wurscht, wer im Falle, dass Du selber eine Entscheidung, die Dich persönlich betrifft, nicht mehr treffen kannst, diese Entscheidung trifft oder sich wegen Ihr mit Gerichten streiten muss.
Ich fände das zwar ziemlich verantwortungslos mir selber und den nächsten Angehörigen gegenüber. Musst Du aber selber wissen. Vorher vielleicht mal die Inhalte von Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht lesen, vergleichen.
LG
Amokoma1
Es ist für einen sachlichen Meinungsaustausch wenig hilfreich, gleich mit oberlehrerhaften Unterstellungen zu beginnen. Ich habe das Thema mitnichten verallgemeinern wollen. Es trifft nur auf unsere Familiensituation zu - aber u.U.auch auf die mancher anderer Familien. Ich wende mich nur gegen die Foredrung einer generellen Vorsorgevollmacht bzw.Patientenverfügung für jeden . So wird diese Thematik jedenfalls oft dargestellt.
Was meine Mutter und mein Vater wollten, wußte ich ganz genau - sie hätten sich nicht anders entschieden als ich. da wir sie beide zu Hause gepflegt haben und täglich mit ihnenen kommunizieren konnten. Wir haben sie nicht in ein Heim abgeschoben.
Wieso eigentlich brauche ich eine schriftliche Patientenverfügung, wenn meine Eltern zu Lebzeiten eindeutig ihren Willen kundgetan haben ? Das reicht schließlich.
Du klingst defensiv. Ich wollte dich nicht angreifen.
Aber genau hier ist doch der Haken: Was wäre wenn jemand dir nicht geglaubt hätte? Wenn ein Arzt anderer Meinung gewesen wäre, dir unedle Motive unterstellt hätte?
Genau dann greift eine Patientenverfügung.
Grüße
Siboniwe
Weil es immer schwierig ist, etwas, das nur mündlich gesagt wurde, zu beweisen.
Du widersprichst dir.
Entweder es trifft nur auf euch zu. – Dann verstehe ich nicht, warum du es in einem öffentlichen Forum (einem FRAGEforum, wo du keine Frage gestellt hast) schreibst.
Oder es trifft für alle zu, dann verallgemeinerst du.
Und warum wendest du dich gegen einen Rat, der sich für viele Leute als segensreich herausgestellt hat, und der vielen Leuten in der Zukunft einiges leichter machen kann? Wenn die Patientenverfügung dann nicht gebraucht wird, umso besser.
Grüße
Siboniwe
Tut es leider Gottes nicht. Woher soll denn ein Arzt wissen, ob Du nicht über den Willen Deiner Eltern lügst? Könnte doch sein, dass Du froh bist, die loszuwerden um endlich an das Erbe zu kommen? Oder wie sollte ein Arzt bei ggf. widersprüchlichen Angaben der Kinder wissen, was nun wirklich Dein Wille war?
Schreib’s auf - dann gibt’s keine Diskussionen. Bevorzugt informierst Du Dein Umfeld (Partner, Kinder, behandelnde Ärzte, ggf. auch Nachbarn) über die Exisitenz und Inhalte der Verfügungen.
Aber ich glaub, das willst Du gar nicht hören oder diskutieren, darum wiederhole ich:
Ich kann nur erneut betonen, dass mir das seinerzeit sehr geholfen hat und ich dem Verstorbenen dafür sehr dankbar bin.
Servus,
Nö.
Wir reden weiter darüber, wenn Du mal das Verfahren zur Anregung einer Betreuung gem. §§ 1896ff BGB durchgezogen hast, außerdem den Pflichten des Betreuers gem. § 1901 BGB eine Weile nachgekommen bist.
Dann wirst Du nämlich die Stunde verwünschen, in der Du beschlossen hast, auf eine Vorsorgevollmacht zu verzichten und das Thema vermeintlich „einfacher“ anzugehen.
Schöne Grüße
MM
Gegen einen guten (!) Rat wende ich mich gar nicht, dies war jedoch kein Rat, sondern eine Zurechtweisung. Ich bin irrtümlich davon ausgegangen, dass in den meisten Familien - wie eben auch bei uns - eine schriftliche Voarausverfügung unnötig ist. Aber mir Unkenntnis zu unterstellen ist schlicht unfair und hilft einer sachorientierten Diskussion nicht…
Doch, das will ich schon hören. Sie haben voll und ganz recht . Ich habe die Themaik nicht zu Ende gedacht. Ich danke für die hilfreichen Gedanken.
vielleicht sollte man das thema in recht verschieben.
deine antwort schließt quasi aus, dass kinder überhaupt gefragt werden.
und weder du noch irgend jemand anderes liefert irgendeinen beleg oder hinweis für diese behauptung.
die frage war übrigens sehr klar:
und dann noch
WARUM?
angesichts
mannomann, so viele positive bewertungen für NULL information.
pasquino