Vorsorgevollmachten

Hi,

habe eine generelle Frage zu Vollmachten, angenommen es würde in einer Familie zu einem Streit kommen und es lebt nur noch ein Elternteil welches aber anzeichen von Alzheimer aufweist.
Nun würde das Gericht eine(n) Anwalt(inn) mit allem möglichen Vollmachten bestimmen (also ausserhalb der Familie vergeben) dieser jedoch würde nur finanzielle belange fokusieren.Die Interessen der Person über die die Vollmacht geht würden ignoriert werden, welche handhabe hätten familienangehörige um jemand anderen bestimmen zu lassen / eine weitere kontrollinstanz oder ähnliches zuzuschalten?

Es ist ja eher unüblich das jemand bestimmt werden kann der „absolute“ Macht über jemand hat? Das grundgesetzt (Würde usw…) besteht ja immernoch…

Das Gericht vergibt keine Sondervollmachten, es unterstellt d. betreffende Person einem Betreuer.
Es ist aber eher ungewöhnlich, dass vom Gericht ein fremder Betreuer bestellt wird u. direkte Familienangehörige dabei ohne Anhörung übergangen werden. Der vom Gericht bestellte Betreuer kostet nämlich Geld u. das nicht zu knapp!
Legt dagegen Einspruch ein u. beantragt, dass jemand aus d. Familie d. Betreung übernimmt.
MfG ramses90.