Vorsorgliche betrugsanzeige

hallo ich hatte vor 4 jahren ware bei einem onlineshop bestellt und in raten angefangen abzuzahlen. jetzt habe ich ein schreiebn bekommen mit einem letzten zahlungsziel für den restbetrag da ich ansonsten wegen warenkreditbetrug und eingehungsbetrug angezeigt werde. da ich angeblich bestellt hätte in ddem zeitraum wo ich die eidesstattliche abgegebne hätte- dies ist jedoch nicht der fall da die bestellung ein jahr vor abgabe der eidestattlichen erfolgte. desweiteren will er vorsoglich die dort gemeldeten personen anzeigen auch wegen warenkreditbetrug. was meint ihr dazu

Coolm bleiben, auch wenn ers tut passiert Dir ausser einer vernehmung durch die Polizei nix

hallo ich hatte vor 4 jahren ware bei einem onlineshop
bestellt und in raten angefangen abzuzahlen. jetzt habe ich
ein schreiebn bekommen mit einem letzten zahlungsziel für den
restb
hätte in ddem zeitraum wo ich die eidesstattliche abgegebne
hätte- dies ist jedoch nicht der fall da die bestellung ein
jahr vor abgabe der eidestattlichen erfolgte. desweiteren will
er vorsoglich die dort gemeldeten personen anzeigen auch
wegen warenkreditbetrug. was meint ihr dazu

Könnte durchaus Bestand haben die Anzeige. Denn auch wenn man weiss, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht, ist jeder weitere Ratenkauf bereits ein bewusster Eingehungsbetrug. Eventuell soll dieser Brief jedoch nur zur rigorosen Schuldabtragung anmahnen. Also wie gehabt die Raten weiterzahlen. Der Brief schien nur zur Kenntnissnahme zu sein? Wenn nicht unbedingt eine Antwort erforderlich ist, rate ich dazu dies auch dabei zu belassen. Im Endeffekt ist es ja immerhin so das der „Geschädigte“ bzw. der „Anzeigenführer“ dann auch in der BEweispflicht ist. Eine Anzeige bedeutet nicht zwingend ein gerichtliches Verfahren. Eine Vorladung zur Stellungnahme bei der Polizei ist dann der erste Weg. Kann den Beamten dann vor Ort das Gegenteil glaubhaft dargestellt werden, wird die Anzeige wahrscheinlich wieder fallengelassen.

LG

Domenco

Hallo Henne11,
tut mir leid, aber davon habe ich leider gar keine Ahnung. Wünsche Dir alles Gute. Hase1

Das ist ohne Prüfung der Unterlagen nicht möglich zu beraten. Bitte sofort einen Anwalt aufsuchen, sonst steht eine Anzeige im Raum.

Hi

was nicht passt - Du habest Raten gezahlt - und nun kommt eine Aufforderg. wegen Restbetrag. Man kann niemanden wegen einer offenen Forderung wegen Warenkreditbetrug anzeigen. Bluff!! Und wenn wegen einer Eidesstattl. Versichg. gedroht wird, sollen sie doch anzeigen, das muss die Gegenseite dann auch beweisen. Wie sollte das gehen - es sei, es stimmt. Also Bluff u. ruhig bleiben.

Man brauchte mal näher bezeichnete Zahlen v. Zahlungen u. wieviele nochj offen wären u. wie hoch der Restbetrag wäre. Dann könnte man näher darauf eingehen.

Grüsse

Klingt wie ein Rundumschlag des Gläubigers oder eines Rechtsanwaltsbüro bzw. einem Inkassounternehmen?

Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt und die Raten termingerecht bezahlt wurden, gibt es eigentlich keinen Grund für solche Drohungen.

Sofern natürlich bei diesem Onlineshop unter Deinem Namen oder Deiner Adresse in den nachfolgenden Jahren, weitere Einkäufe erfolgt sind und Rechnungen nicht bezahlt wurden, wäre das eine Erklärung für den massiven Druck.

Leider kommt es immer wieder vor, daß insbesondere bei Wohngemeinschaften, oftmals mit krimineller Energie versucht wird Waren zu bestellen, u.a. auch mit fingierten Namen, wohlwissend, daß man die Rechnungen nicht bezahlen kann und auch nicht bezahlen will.

Es gibt deshalb auch speziell für Onlineshops sogenannte schwarze Listen wo solche Namen und Adressen dann erfasst und ausgetauscht werden um damit den Eingehungs- oder Warenkreditbetrug nachweisen zu können sowie sich auch dagegen zu schützen.