Wir haben eine Wohnung gemietet (Mindestlaufzeit 12 Monate) und zusätzlich (gleiches Datum) einen separaten Vertrag über einen Stellplatz auf dem Hof abgeschlossen.
Nun stellt sich plötzlich heraus, daß leider gar kein Stellplatz mehr frei ist - der Vermieter erklärt uns lapidar, daß er uns den Stellplatz dann eben wieder kündigen wird.
Wir hätten die Wohnung ohne diesen Stellplatz definitiv nicht angemietet!
Können wir von dem Mietvertrag für die Wohnung unter diesen Umständen zurücktreten?
Wir haben unseren Umzug bereits kostenintensiv organisiert und wollten nächste Woche einziehen, haben also auch Verträge mit Umzugsunternehmen etc.
Kann ein Vermieter tatsächlich auf diesem Wege potentielle Mieter „anlocken“, ohne haftbar zu werden, solange es sich nur um einen separaten Vertrag handelt?
Hi
der Gesetzgeber hat follgendes definiert, dass ein Vertrag angefochten werden kann wenn wenn dieser erhebliche Mängel in der Eigenschaft aufweist. Wenn ihr die Wohnung eben nur wegen dem Stellplatz angemietet hättet wäre die sicherlich gegeben gewesen. Was dagegenspricht schon aus mehreren Gründen. Das Wohnen ist eine Sache die wenig mit dem Parken zu tun hat. Der Mensch geht vor, in jedem Fall vor einem Auto. das trockene warme Dach über dem Kopf so sagt der Gesetzgeber muß einem wichtiger sein wie ein Stellplatz. Dann habt ihr ja auch zwei Verträge geschlossen daher wird es schwierig den einen mit dem anderen in Verbindung zu bringen, denn beide Verträge können vom inhalt her alleine gelebt werden. Parken aht ja auch nichts mit wohnen zu tun. Hat euch der vermieter einen bestimmten Parkplatz zugesagt oder nur ein Parkrecht? Ihr solltet dies auf jeden Fall vorab klären denn dann kann sein das er sich das mit dem Stellplatz auch noch mal überlegen kann.
gruß Peter
Beharren sie auf der einhaltung des Vertrages und drohen sie für den fall der Nichttenhaltung die Anmitung eies ersatzplatzes in der Nähe der wohn ung an, für dessen Mehrkosten der untreue Vermieter dann hernagezigen wird. Ihm bleibt es unbenommen, einen anderen Stellplatz zu Ihren gunsten zu kündigen.
Ihr stellplatzmietvertrag wäre nur dann völlig losgelöst vom wohnraummietvertrag zu betrachten, wenn dieser folgende Verinbarung beinhaltet:
„Für den Fall, dass zwischen den Parteien dieses Vertrages noch ein Wohnraummietverhältnis besteht oder ein solches später begründet wird, wird vereinbart, dass beide Vertragsverhältnisse voneinander unabhängig sind.“
Dieser Text mag Ihen den engen Zusammenhang im Überigen deutlich machen.
ja das sieht nicht gut aus. Ich vermute, genau dass war der Trick.
Wenn Mietvertrag und Stellpaltzmietvertrag separat abgeschlossen wurden, gibt es auch hier keinen nachweislichen Zusammenhang.
Es sei denn, Sie könnten nachweisen, dass er z.B. in der Wohnungsanzeige den Stellplatz mitangeboten hat und haen Zeugen, die bestätigen, dass Sie bei dem ersten Kontakt mit dem Vermieter darauf hingewiesen haben, dass der Stellplatz Bedingung für die Anmietung der Wohnung sein muss.
Leider muss ich fragen, wieso Sie den Mietvertrag nicht mit dem Stellplatz gekoppelt haben bzw. darauf bestanden haben. Dann wäre das früh ans Licht gekommen.
In jedem Fall nun sehr ärgerlich! Fragen Sie den Vermieter, ob er jemand anderem kündigen kann oder selber seinen Stellpaltz abgibt. Bessern Sie den Mietvertrag mit schriftlicher Zusage nach, dass Sie während der Wohnzeit immer ein Recht auf einen Stellpaltz haben.
Wenn alles nichts hilft:
Gang zum Rechtsanwalt mit Mietrechtsspezialisierung!
Zu guter Letzt hilft ein Brief vom Anwalt bei den Vermietern oft, oder er hilft zumindest, Kosten zu sparen bzw. ersetzt zu bekommen.
Vielen Dank für die Antwort!
Hier wird wohl von der Hausverwaltung tatsächlich ein Trick angewandt - neuerdings wird nämlich eine andere leer stehende Wohnung des Hauses auf immoscout angeboten - und zwar MIT Stellplatz. Mietbeginn für diese Wohnung ist genau das Datum, zu dem wir unseren Stellplatz nach erfolgter ordentlicher Kündigung (3 Monate Frist) wieder verlieren.
Die neuen Mieter dieser Wohnung werden sicher ebenso hereingelegt werden.
Unfassbar, daß man gegen eine so offensichtliche Nummer nichts machen kann…
Wir haben dennoch einen Anwaltstermin gemacht und wollen nichts unversucht lassen.
naja, selbst wenn der stellplatzmietvertrag kündbar ist, muss der vermieter ihn erstmal bis zur beendigung erfüllen. heisst also, dass ihm geschrieben wird, er möge dafür sorgen, das der platz zum mietbeginn zur verfügung steht. tut er das nicht, wäre es bequemer ihn anzukündigen, den platz wo anders in der nähe anzumieten und etwaige zusätzliche kosten, wie mehraufwand für miete, von der lfd. wohnungsmiete abzuziehen. ist in der nähe nix zu bekommen, sollte man es auch mitteilen und zugleich ankündigen, dass einem dadurch ein schaden in höhe de mtl. stellplatzmiete entsteht und die zieht man von der miete ab. so ganz richtig ist es nicht, aber es ist ein bequemer weg den vermieter zum weg zum richter zu zwingen, wenn er seine wohnmiete komplett haben will-in diesem prozess kann dann, ohne dass du vorher der kläger bist und kosten hast, das eigentliche problem geklärt werden.