Vorspiegelung falscher Tatsachen bzgl. Stellplatz?

Einmal angenommen, A und B haben eine Wohnung gemietet (Mindestlaufzeit 12 Monate) und zusätzlich (gleiches Datum) einen separaten Vertrag über einen Stellplatz auf dem Hof abgeschlossen.
Nun stellt sich plötzlich heraus, daß leider gar kein Stellplatz mehr frei ist - der Vermieter erklärt bei der Wohnungsübergabe (nehmen wir an, die Verträge liegen zu diesem Zeitpunkt bereits beidseitig unterschrieben vor) lapidar, daß er den Neumietern den Stellplatz dann eben wieder kündigen wird.

A+B hätten die Wohnung ohne diesen Stellplatz definitiv nicht angemietet!
Können die beiden in einem solchen hypothetischen Szenario von dem Mietvertrag für die Wohnung zurücktreten?
Nehmen wir erschwerend an, die Neumieter hätten ihren Umzug bereits kostenintensiv organisiert und wollten schon nächste Woche einziehen, hätten also auch gültige Verträge mit Umzugsunternehmen etc.

Kann ein Vermieter tatsächlich auf diesem Wege potentielle Mieter „anlocken“, ohne haftbar zu werden, solange es sich nur um einen separaten Vertrag handelt?

wenn es zwei unterschiedliche verträge sind und der stellplatz nichts mit der wohnung zu tun hat - warum sollten es dann die verträge?

…hallo kkookk…das hat der Vermieter ja toll gemacht…erst den Vertrag für die Wohnung…naja…die bringt jetzt mindestens 3 Monate Miete…und dann einen Vertrag für den Autostellplatz (der garnicht vorhanden ist) Beide Verträge sind eigenständig. Der Autostellplatz wird nicht erfüllt…da kann man keine großen Entschädigungen erwarten…aber der Wohnungs- Mietvertrag muß mindestens 3 Monate erfüllt werden.
Pech gehabt.

mfG liebertee

Hallo kkoo…,
Verträge müssen eingehalten werden !!
Wer einen Vertrag nicht erfüllt muss für den Schaden aufkommen.

Gruß

  • Volker Wolter -

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owT

  • Volker Wolter -