Vorstand AG und Sozialversicherungspflicht

Hallo Zusammen,

angenommen Person A wird Gründungsmitglied und Vorstand einer AG in einem gleichwertigen Beteiligungsverhältnis, bpsw. vier Gesellschafter zu je 20% und 20% zur freien Verfügung.

Wie sieht es mit der Sozialversicherungspflicht für Person A im Rahmen der Vorstandstätigkeit aus? Gehalt bzw. Aufwandsentschädigung fließt erst mal nicht? Wie würde es sich weiterhin mit der Sozialversicherungspflicht in einer weiteren Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer verhalten? Hier wird noch darum gekämpft, aus der SV-Pflicht draußen zu bleiben, da bisher Person A auch selbstständig als Unternehmensberater und nur geringfügig für die GmbH tätig ist.

Für Quellen besten Dank

Andreas

Hallo,
das ist ein sehr schwieriges Thema. Da ich in meiner Krankenkasse
u.a. auch für die Beurteilung solcher Versicherungsverhältnisse zuständig
bin, kann ich ein Lied davon singen.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Vorstandsmitglieder einer
AG nicht rentenversicherungspflichtig sind, aber das muss nicht
immer so sein. Wurde die AG z.B. nur gegründet um eben aus der
Rentenversicherungspflicht rauszufallen, geht das nicht.
Als Geschäftsführer einer GmbH. kann man sowohl krankenversicherungs-
frei als auch pflichtig sein. Rentenversicherungspflicht besteht
eigentlich nur dann wenn eine entsprechende individuelle Prüfung
erfolgte und u.A. der Rentenversicherungsträger die Entscheidung der
>Krankenkasse akezeptiert.
Fazit : Du wirst eine befriedigende Antwort auf deine Frage hier
wahrscheinlich nicht erhalten - sorry.
Gruss
Günter Czauderna