Vorstand im Verein

Angenommen man möchte einen gemeinnützign Verein gründen.

  • Kann der Vorstand auf Lebenszeit benannt werden anstatt einfach nur für 1-5 Jahre?

  • der Vorstand führt ja die Geschäfte, hat die Mitgliederversammlung darauf Einfluß? Wenn ja, wie kann verhindert werden, dass die Mitglieder (z.B. weil sie dem Vorstand schlecht gesinnt sind) die Entscheidungen des Vorstands blockieren oder einfach Beschlüsse bzgl. der Geschäftsführung fassen, die nicht im Sinn des Vorstandes sind?
    (z.B. Preiserhöhung um Gewinn zu erzielen).

Für eure Antworten bin ich sehr dankbar!

Maike

Also das klingt mir gar nicht nach gemeinnützigem Verein.
Wenn sich der Vorstand derart absichern will, würde ich dort keine Mitgliedschaft anstreben.

Angenommen es wurde in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass viele Köche den Brei verderben und oft die Mitglieder weniger Beitrag zahlen und dafür die Preise erhöhen wollen.

Wer kein Mitglied werden möchte, weil er keinen Einfluss hat, auf den kann man denke ich verzichten. Es geht schließlich um die Sache, nicht darum „sinnfremde“ Entscheidungen durch zu drücken.

Hallo Maike,

Angenommen man möchte einen gemeinnützign Verein gründen.

also Gewinnerzielung als primäres Ziel ausgeschlossen, http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/BJNR006130976.ht… , vor allem §55.

  • Kann der Vorstand auf Lebenszeit benannt werden anstatt
    einfach nur für 1-5 Jahre?

hm, Bestellung kann auf jeden Fall widerrufen werden: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__27.html
Nur die Vereinssatzung kann dann noch auf wichtige Gründe einschränken.

dass die Mitglieder (z.B. Preiserhöhung um Gewinn zu erzielen).

Das würde dann wohl die Gemeinnützigkeit gefährden.

Für eure Antworten bin ich sehr dankbar!

Ich hoffe, mit meinen Links etwas geholfen zu haben.

Ansonsten gibt Google bei dem Stichwort „Vereinsrecht“ auch noch ein paar nützliche Tipps.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

vielen Dank, für deine Antwort. Zum Teil haben mir deine Links wirklich weiter geholfen! Nur einer Sache bin ich mir noch nicht sicher:

darf die Mitgliederversammlung Beschlüsse fassen? Und wer hat im Endeffekt das letzte Wort. Angenommen die Mitglieder sagen: Dafür wollen wird kein Geld ausgegeben (z.B. Überarbeitung von Infomaterial). Der Vorstand sagt aber: doch es ist wichtig, dass Infomaterial zu überarbeiten und ich werde das in Auftrag geben.

Wer sitzt am „längeren Hebel“ ?

Und zur Abwahl vom Vorstand: Das heißt doch praktisch, so lange der Vorstand sich nichts zu schulden kommen lässt (grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit), ist er nicht abwählbar, oder?

Vielen Dank schon mal für deine/eure Bemühungen,

Maike

Das oberste Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann sich dessen Willen nicht entziehen.

Also das klingt mir gar nicht nach gemeinnützigem Verein.
Wenn sich der Vorstand derart absichern will, würde ich dort
keine Mitgliedschaft anstreben.

Genau!

Oder wer sich als Vorstand derartig absichern u. manifestieren will, sollte erst gar keine Vorstandschaft anstreben.
MfG ramses90.

Hallo!

darf die Mitgliederversammlung Beschlüsse fassen?

Dafür ist sie da.

Und wer hat
im Endeffekt das letzte Wort.

Die Mitgliederversammlung.

Angenommen die Mitglieder sagen:
Dafür wollen wird kein Geld ausgegeben (z.B. Überarbeitung von
Infomaterial). Der Vorstand sagt aber: doch es ist wichtig,
dass Infomaterial zu überarbeiten und ich werde das in Auftrag
geben.

Die MV kann dem Vorstand dafür die Entlastung verweigern, und ein neugewählter Vorstand könnte den abgewählten Vortstand ggf. auf Schadenersatz verklagen.

Wer sitzt am „längeren Hebel“ ?

Die Mitgliederversammlung.

Und zur Abwahl vom Vorstand: Das heißt doch praktisch, so
lange der Vorstand sich nichts zu schulden kommen lässt (grobe
Pflichtverletzung oder Unfähigkeit), ist er nicht abwählbar,
oder?

Der Vorstand kann jederzeit abgewählt werden - wie genau, hängt auch von der Satzung ab, aber grundsätzlich gilt mE: So wie er gewählt wird, kann er auch abgewählt werden. Wenn z.B. der Vorstand durch die MV gewählt wurde, kann die nächste Mitgliederversammlung ihn auch seines Amtes entheben. Ein Grund ist dafür rechtlich nicht notwendig.

Oder der Vorstand kann im Rahmen einer außerordentlichen MV ersetzt werden:
http://dejure.org/gesetze/BGB/37.html

Das ist aber oft nicht so einfach, weil der Vorstand sich natürlich mit allen Mitteln weigern wird, zu seiner eigenen Absetzung einzuladen. Oft beginnt da schon der Rechtsstreit.

Gruß,
Max

Hallo,
kann es sein, daß für das Vorhaben die Form eines Vereins nicht geeignet ist? Wer die Mitglieder nicht mitreden, mitentscheiden und mitkontrollieren lassen will, braucht auch keinen Verein.
Nicht umsonst sind z.B. in den großen Fußballvereinen die Profiabteilungen in eine GmbH oder andere Rechtsform ausgelagert (abgesehen davon, daß die gewinnorientiert sind). Sonst könnte nämlich wirklich die Mitgliederversammlung über den Spielerhandel oder die Bestellung des Trainers mitentscheiden.

Cu Rene

Hallo Rene,
ich glaube, du hast Recht.
Für unser Vorhaben ist ein Verein leider nicht geeignet.

Vielen Dank!

Maike