Hallo,
was passiert, wenn der komplette Vorstand aufgrund von Beendigungen der Mitgliedschaft aus dem Verein ausscheidet. Der Rücktritt des Vorstands wurde nicht erklärt. Wann muss ein neuer Vorstand gewählt werden? Wer kann die JHV einberufen, wenn der Vorstand komplett am 31.12. ausscheidet, die nächste JHV aber erst für Februar geplant ist?
Vielen Dank für die Antworten
Hat niemand eine Antwort für mich?
Bitte helfen. Es geht um einen Förderverein zugunsten der Kinder einer Schule.
Hi,
Hat niemand eine Antwort für mich?
doch, die Satzung Eures Vereins 
*wink*
Petzi
Hallo
doch, die Satzung Eures Vereins 
korrekt
Und dort muss drin stehen, dass in solch einem Fall das Amtsgericht die Leitung übernimmt. Dieses wird umgehend eine außerordentliche JHV einberufen.
Spannender ist es, wie das Amtsgericht vom ausscheiden des Vorstandes erfährt.
MfG Frank
Hallo
doch, die Satzung Eures Vereins 
korrekt
Und dort muss drin stehen, dass in solch einem Fall das
Amtsgericht die Leitung übernimmt. Dieses wird umgehend eine
außerordentliche JHV einberufen.
unsinn… - hast du jemals eine vereinssatzung gelesen…
wenn die satzung von einem juristen formuliert wurde, ist darin z.b. eine klausel über einen interimsvorstand enthalten (bis es zur neuwahl kommt); das ist in den wenigsten fällen der fall, daher hat der gesetzgeber mit § 29 bgb vorgesorgt.
es ist nicht erforderlich, dass die satzung diese gesetzliche regelung noch einmal wiederholt… bei § 29 bgb handelt es sich um die bestellung eines notvorstandes, der in „dringenden“ fällen (v.a. abwehr von schäden) erforderlich wird. ob dies hier vorliegt, wissen wir nicht… das gericht würde es auf antrag (z.b. eines vereinsmitglieds) näher prüfen.
Spannender ist es, wie das Amtsgericht vom ausscheiden des
Vorstandes erfährt.
auf antrag… siehe gesetzeswortlaut…
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