Hallo,man stelle sich folgenden Fall vor.
In einem Verein herrscht großer Streit.Eine Minderheit schickt ein Minderheitenantrag zwecks Mitgliederversammlung an den Vorstand(VS).
Der VS reagiert nicht.
Die Minderheit(M) wendet sich an das Amtsgericht(AG) und erhält die Erlaubnis eine Sitzung zu beantragen,d.h. die Mitglieder anzuschreiben.
Dann verschickt der VS 2 Wochen nach Erhalt der Einladungen selber Einladungen und erklärt die Sitzung der M für gegenstandslos.
Der VS übernimmt aber nicht die Tagesordnungspunkte des Antrags.Obwohl die gerade sehr wichtig sind.
Darf der VS so etwas machen?
Der Vorstand darf sich an die beschlossene Vereinssatzung halten. Die sollte doch regeln, wie mit Anträgen der Mitglieder zu verfahren ist?
G imager
Ich nehme an, dass das Amtsgericht im Beschlusswege gem. § 37 BGB die Einberufung der MV durch Minderheitenbegehr eingeleitet hat? Dann ware es für die begehrende Minderheit ggf. ratsamt das Amtsgericht über den Sachverhalt zu informieren und sich dort weiteren Rat und Unterstützung zu holen.
ml.