Vorstandsmitglied Abmahnung

Liebe Leser,
auf unserer letzten Mitgliederversammlung äußerten einige Mitglieder vom 2. Vorsitzenden, in privaten Gesprächen, derb angegriffen worden zu sein. Dabei ging es grob um die Feststellung, wer nicht der gleichen Meinung ist wie der 2. Vorsitzende, der macht sowieso alles falsch. Dabei fielen schon derbe Ausdrücke, die sehr unter der Gürtellinie lagen. Gleichzeitig bekundet der 2. Vorsitzende in öffentlichen Medien seinen Unmut über den Verein, ohne diesen zu nennen. Die Mitglieder entschieden sich durch Abstimmung in einer Mitgliederversammlung zur Abmahnung des 2. Vorsitzenden. Wie man vorgeht ist im Prinzip klar, allerdings bestehen die Mitglieder auf Entzug z.B. der Vertretungsberechtigung, sollte der 1. Vorsitzende ausfallen. Die Wahlperiode endet Anfang Juni. Darf man mit einer Abmahnung gleichzeitig die Tätigkeit des 2. Vorsitzenden sozusagen auf Eis legen?
Wir hoffen es kann uns wer Auskunft geben und danken allen Lesern für das Interesse

Hallo,

dafür ist eine Satzungsänderung erforderlich und dafür wiederum eine Mitgliederversammlung. Die muß dann noch mit der richtigen Frist einberufen werden und es muß eine ausreichende Zahl der Mitglieder anwesend sein, von denen dann wieder eine ausreichende Zahl für diese Schnappsideediesen Vorschlag stimmen muß. Wann die Mitgliederversammlung einberufen werden muß, wie viele Mitglieder anwesend sein müssen und wie viele entsprechend abstimmen müssen, steht in der Satzung und wenn dazu darin nichts geregelt ist, finden die Vorschriften des BGB Anwendung:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000602377

Ach so, nicht vergessen: bei allen Kreditinstituten müssen nicht nur die Vertretungs-, sondern auch die Verfügungsberechtigungen geändert werden, die ec-Karte muß zurück an die Bank, die wiederum natürlich auch den online-Zugang sperren muß (soweit vorhanden), die neue Satzung muß ans Amtsgericht und im Zweifel auch ans Finanzamt geschickt werden (sofern der Verein eingetragen und gemeinnützig ist) und wenn ich mich nicht ganz irre, muß die Beschränkung der Vertretungsberechtigung eingetragen werden, d.h. es ist ein Notartermin vonnöten.

In Summe wird die ganze Operation wahrscheinlich einen guten dreistelligen Betrag kosten und wenigstens ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Und wenn dann irgendwann ein neuer 2. Vorsitzender gewählt wurde oder der bisherige die Gnade der Mitglieder wieder erlangt hat, dann macht man den gleichen Zirkus wieder.

Gruß
C.

Danke C_Punkt!
Hart, aber sehr hilfreich.
Da ich mir auch nicht vorstellen konnte das es so einfach sein soll und unsere Satzung dazu nichts aussagt, habe ich hier um Schwarmwissen gebeten.
Diese Antwort reicht uns schon aus und wir wissen was, bzw. was nicht, zu tun ist.
Vielen Dank dafür

Das interessiert mich:
Habt ihr in der Satzung eine Regelung zu Abmahnungen? Oder ist so etwas ein im Vereinsrecht (wovon ich keine Ahnung habe) ein übliches Mittel?

Eine Abmahnung ist ja eigentlich ein Hinweis auf Fehlverhalten unter Androhung von Konsequenzen im Wiederholungsfall. Womit würde man denn drohen?

Nein, ganz und gar nicht. Daher bin ich darauf auch gar nicht eingegangen. Die möglichen Sanktionen erstrecken sich daher auf Abwahl oder eben die eher unhandliche bis untaugliche Maßnahme der Vertretungsberechtigung im Verhinderungsfall.

Bei einer Abmahnung müßte man ja - wie Du richtig schreibst - mit etwas drohen können und das einzige, mit dem man vernünftigerweise einem Vereinsvorstand drohen könnte, wäre die Absetzung, die aber hier eine Abwahl voraussetzen würde. Also kann man auch gleich zur Tat schreiten und den Kollegen aus dem Amt entfernen.

Wieso man hier den Umweg über eine Abmahnung gehen will, ist mir ein Rätsel und ich zweifle zudem an, daß der Beschluß für eine Abmahnung korrekt gefaßt wurden, denn dazu hätte der Punkt explizit so auf der Tagesordnung auftauchen müssen (also „Beschlußfassung über die Abmahnung des 2. Vorstand“ o.ä.). Daß dem so war ist aus mehreren Gründen unwahrscheinlich - der wesentliche Grund ist dabei, daß der Vereinsvorstand die Tagesordnung erstellt. Eine Beschlußfassung unter dem TOP „sonstiges“ oder „diverses“ ist jedoch nicht wirksam.

Gruß
C.

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Vielleicht ist es naiv noch an das Gute im Menschen zu glauben.
Wie in jedem anderen Sportverein soll es auch bei uns fair zugehen und jeder eine 2. Chance haben.
Wir sind ein kleiner Sportverein, kennen uns lange Zeit, dadurch hat unser Verein auch einen „familiären“ Charakter. Wir kämpfen nicht um Medaillen, wir haben Spaß am Sporteln.
Es ist nur durch die aktuelle Situation so, dass der Vereinsfrieden gestört wird und aus dem Grund dem Herren Grenzen aufgezeigt werden sollten. Leider ist das in Gesprächen nicht möglich, vllt. auch eine Folge der etwas verfahrenen Situation.
Der Fakt „Konsequenzen androhen“ ist wohl richtig, aber wir hoffen noch, dass man es ohne solche Maßnahmen hin bekommen kann.
Ich danke euch für die Diskussion.
Kurti

Die Satzung sagt nichts zur Einladungsfrist oder die Vertretungsberechtigung?
DAS sollte aber dann doch geschehen - also geändert werden.

naja - Abwahl ist normalerweise nicht, wenn nichts in der Satzung steht.
Möglich ist allerhöchstens die Neuwahl eines anderen Mitgliedes in den Vorstand.
Und auch das nur zum Ende der Wahlperiode.

Das ist es, was ich mit Abwahl meinte. Da die Wahlperiode in der Regel zwei Jahre dauert und der Kollege wohl kaum letztes Jahr erst gewählt worden ist, wäre dieses Jahr eine gute Gelegenheit, ihn loszuwerden. Geht wahrscheinlich schneller als die Sache mit dem Entzug der Vertretungsberechtigung.