Kann man Mitgliedern eines Vereins die Teilnahme an Vorstandssitzungen gewähren, ohne dass sie zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt etwas beitragen können?
Kann man Mitgliedern eines Vereins die Teilnahme an
Vorstandssitzungen gewähren, ohne dass sie zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt etwas beitragen können?
was sieht die satzung vor ?
ist der gesamte vorstand damit einverstanden ?
In der Satzung steht diesbezüglich nichts geschrieben. Es steht darin nur, wie sich der Vorstand zusammen setzt und welche Aufgaben der Vorstand hat. Was sagt das Vereinsrecht dazu?
In der Satzung steht diesbezüglich nichts geschrieben. Es
steht darin nur, wie sich der Vorstand zusammen setzt und
welche Aufgaben der Vorstand hat. Was sagt das Vereinsrecht
dazu?
dass vorstandssitzungen -wie der name es nicht anders vermuten lässt- grds. nur für die vorstandsmitglieder gedacht sind. ein anwesenheitsrecht der mitglieder besteht grds. nicht. davon kann man natürlich ausnahmen zulassen, welchen zweck die anwesenheit von mitgliedern auch immer haben mag…
Danke Hendrik!
Es wäre nicht statthaft wenn die Satzung, eine etwaige Geschäftsordnung oder ein Beschluss der Mitgliederversammlung eine Teilnahme der Mitglieder an den Vorstandssitzungen verbietet. Ansonsten ist es vom Grundsatz her nicht verboten und damit erlaubt.
Anwesende Mitglieder haben rechtlich gesehen kein Stimmrecht. Aber - wenn man möchte - kann man sich deren Meinungen natürlich anhören und in das eigene Beschlussverhalten einfließen lassen. Es ist ja schließlich nicht gesagt dass nur der Vorstand allein gute Ideen hat.