Vorstandswahl, Mindestanzahl Mitglieder

Hallo,
gibt es laut BGB eine Vorgabe, wieviel Mitglieder bei der Wahl eines Vereinsvorstandes anwesend sein müssen? Unsere Satzung sagt zu diesem Punkt nichts.
Viele Grüße, Stefan

Hallo,
im BGB finde ich dazu auch nichts, also ist eine satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung zur Vorstandswahl wohl immer zur Wahl fähig.

Cu Rene

Soweit die Satzung nicht`s darüber sagt gilt die Stimmmehrheit der anwesenden Mitglieder der ansonsten ordnungsgemäß einberufenen MV.

Es sollte darüber nachgedacht werden eine Satzungsänderung herbeizuführen. Der Rechtspfleger der das Vereinsregister beim AG führt wird hierzu auch beratend tätig. Oft sind noch andere Mängel vorhanden die auf diesem Weg besser geregelt werden könnten.

ml