Hallo,
noch eine Frage zur Vorstandswahl. Ist es möglich, die Vorstandswahl offen, d.h. mit Handzeichen, durchzuführen, wenn vorher dazu eine Abstimmung unter den anwesenden Mitgliedern stattfand?
Grüße, Stefan
Ich bezeichne das Vereinsrecht als eine große Spielwiese der Auslegung und selbst Obergerichtliche Rechtssprechung im Vereinsrecht lässt den Eindruck entstehen, dass man in diesem Gebiet etwas wankelmütig ist.
Zur Frage:
Soweit die Satzung ausdrücklich bestimmt, dass schriftlich abzustimmen ist, werden die „ganz genauen“ wohl den Weg der Abstimmung per Handzeichen verneinen.
Die Personenn welche die materielle Wirksamkeit einer solchen Abstimmung mit etwas Abstand betrachten, würden dies auch aus logischen Gesichtpunkten anerkennen (ja, sowas kann es in der Juristerei auch geben.) Soweit der Kreis der Mitglieder, der der Einberufung einer Versammlung gefolgt ist (und das sind oft nicht viele) und dann noch EINSTIMMIG die Wahl per Handzeichen machen wollen sei es so zugestanden.
ml