Vorstellung beim Amtsarzt

Hallo,
jemand wird wegen Prüfungsunfähigkeit beim Amtsarzt vorstellig und berichtet von seinen Beschwerden und legt seine Facharztbefunde dort vor. Der Amtsarzt befragt den Studenten auch zu Krankheiten wegen er früher schonmal bei anderen Ärzten behandelt wurde und sieht die Ursache nicht in den aktuellen fachärztlichen Diagnosen sondern den damaligen festgestellten Beschwerden und möchte daher alle möglichen Facharztbefunde anfordern.
Sollte man als Patient dem Amtsarzt eine Erteilung einer Schweigepflichtsentbindung mit der das Gesundheitsamt die Unterlagen von allen Ärzten und die Unterlagen die diese von anderen Ärzten und Einrichtungen erhalten haben, besser nicht voreilig geben oder braucht der Amtsarzt das auf jedenfall für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit und muss diese nicht ausstellen, wenn der Student diese nicht unterschreiben will und nur die aktuellen Befunde vorlegt?

Wie würdet Ihr das sehen?

Sollte man als Patient dem Amtsarzt eine Erteilung einer
Schweigepflichtsentbindung mit der das Gesundheitsamt die
Unterlagen von allen Ärzten und die Unterlagen die diese von
anderen Ärzten und Einrichtungen erhalten haben, besser nicht
voreilig geben oder braucht der Amtsarzt das auf jedenfall für
die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit und muss diese nicht
ausstellen, wenn der Student diese nicht unterschreiben will
und nur die aktuellen Befunde vorlegt?

Wenn der Amtsarzt keine Schweigepflichtsentbindung erhält wird vermutlich folgendes in seinem Bericht stehen:

„Eine Prüfung war nicht möglich, da die erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung standen und der Patient eine Schweigepflichtsentbindung nicht unterschrieben hat.“

Hallo Chuck,

ich kenn mich da nicht aus,und bin auch nicht neugierig,aber wofür braucht man solche „Amtsarztbescheinigung“ ?

Gibt es da keine anderen möglichkeiten? Facharzt,Hausarzt und,und,und ?

Gruß

MückeHH

ich kenn mich da nicht aus,

Völlige Zustimmung!