Hallo,
jemand wird wegen Prüfungsunfähigkeit beim Amtsarzt vorstellig und berichtet von seinen Beschwerden und legt seine Facharztbefunde dort vor. Der Amtsarzt befragt den Studenten auch zu Krankheiten wegen er früher schonmal bei anderen Ärzten behandelt wurde und sieht die Ursache nicht in den aktuellen fachärztlichen Diagnosen sondern den damaligen festgestellten Beschwerden und möchte daher alle möglichen Facharztbefunde anfordern.
Sollte man als Patient dem Amtsarzt eine Erteilung einer Schweigepflichtsentbindung mit der das Gesundheitsamt die Unterlagen von allen Ärzten und die Unterlagen die diese von anderen Ärzten und Einrichtungen erhalten haben, besser nicht voreilig geben oder braucht der Amtsarzt das auf jedenfall für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit und muss diese nicht ausstellen, wenn der Student diese nicht unterschreiben will und nur die aktuellen Befunde vorlegt?
Wie würdet Ihr das sehen?