vorstellungsgepräch/gesundh. einschränkung

darf man bei einem vorstellungsgespräch eine gesundheitliche einschränkung verschweigen. z.b. ein hebe/trageverbot über 20kg bei einem vorstellungsgespräch in einem logistischem unternehmen.

mfg hempo

Hallo,

wenn man danach gefragt wird und die Einschränkung jobrelevant ist. Es gibt ja auch Schreibtischmitarbeiter in logistischen Unternehmen und das Heben und Tragen von Lasten von über 20 kg ohne Hilfsmittel wird ja auch bei Lagerarbeitern eher die Ausnahme sein, oder?

Wenn auf der Stelle allerdings immer über 20 kg geschleppt wird, kann der Bewerber den Job von vornherein gar nicht ausüben, dann müsste er nicht nur eine entsprechende Frage richtig beantworten, sondern auch ohne Frage die Einschränkung offenbaren.

Beachtet der Bewerber die vorgenannten Pflichten nicht, kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

VG
EK