Darf ein Arbeitgeber von einer Bewerberin im Vorstellungsgepräch Auskunft darüber verlangen, ob diese plant in den nächsten Jahren Kinder zu kriegen? Darf der Arbeitgeber eine Einstellung ablehnen, falls diese bejaht bzw. wäre es ein Kündigungsgrund, falls die Bewerberin nach Einstellung gegen gemachte Angaben verstößt?
Solche Fragen sind nicht erlaubt, d.h. man darf lügen ohne Konsequenzen (wegen der Lüge und späterer Zuwiderhandlungen) befürchten zu müssen.
Das man deswegen erst gar nicht eingstellt wurde, dürfte schwer zu beweisen kann, vielleicht könnte man auf Diskirminierung klagen…
Ausnahmen sind wohl Arbeitsplätze, die für Schwangere nicht zulässig sind. Dann könnte man gar nicht eingetellt werden und muss es sagen… (Aber welche Frau will schon einen Arbeistplatz, der evetuell ihr Baby gefährdet).
Ausnahmen sind wohl Arbeitsplätze, die für Schwangere nicht
zulässig sind. Dann könnte man gar nicht eingetellt werden und
muss es sagen… (Aber welche Frau will schon einen
Arbeistplatz, der evetuell ihr Baby gefährdet).
Auch da ist es nicht erlaubt. Was sind eigentlich Jobs die nicht für Schwangere geeignet sind? Ich arbeite als Physiotherapeutin und durfte während der Schwangerschaft fast nichts mehr machen. Außer Büroarbeit dürften Frauen dann wohl keinen anderen Job mehr machen (schwer heben, lange Stehen usw. sind ja verboten während der Schwangerschaft). Nene, dafür gibt es ja Gott sei Dank dann noch die Mutterschutzrichtlinien.
Z.B. als Chemielaborantin sollte man während der Schwangerschaft nicht ins Labor. Auch an der Tankstelle dürfen meines Wissens nach Schwangere wegen der Benzindämpfe nicht arbeiten.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das man sich in einem Labor bewerben kann, in dem man das nächste halbe Jahr nicht beschäftigt werden kann. Das würde ich schon fast als Betrug ansehen…
Generell darf der Chef nach einer Schwangerschaft bei einer Bewerbung nicht fragen, und die Frau muss darüber auch keine Auskunft geben. Aber…
davon gibt es ein paar gewichtige Ausnahmen. Denn erstens gibt es Jobs, in denen Schwangere nicht oder nur beschränkt eingesetzt werden dürfen, weil sonst die Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet wird (vgl. § 4 Mutterschutzgesetz, Beispiel: Chemielaboratorium mit giftigen Dämpfen). Weiter kann eventuell notwendiger körperlicher Einsatz mit der Schwangerschaft unvereinbar sein (Tänzerin, Fotomodell). Schließlich kann es sein, dass die offerierte Stelle ohnehin nur befristet ist - und dass bei Ausnutzung der gesetzlichen Schutzfristen und des Erziehungsurlaub durch die Schwangere die Stelle dann praktisch gar nicht besetzt wird. In diesen Fällen gibt es sehr wohl ein Fragerecht des Arbeitgebers und eine Auskunftspflicht der Schwangeren.
d.h. es darf keine Frau Chemielaborantin werden weil sie ja vielleicht mal schwanger werden könnte??? Dafür gibt es dann Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft wenn der Chef nicht auf eine mutterschutzkonforme Stelle umsetzen kann. Und das ist alles andere als Betrug! Seltsame Vorstellungen hast Du hier…
Mal eine andere Sichtweise: es gibt Frauen da klappt es mit dem Schwangerwerden nicht. Und dafür soll sie trotzdem auf eine Stelle verzichten nur weil sie eine Frau ist?
Das was Du hier von Dir gibst grenzt ja schon an Diskrimierung. Leider sehen das wohl auch immer noch Chefs so und stellen deswegen lieber Männer ein. Schade und sehr, sehr ärgerlich für uns Frauen.
d.h. es darf keine Frau Chemielaborantin werden weil sie ja
vielleicht mal schwanger werden könnte???
Mal eine andere Sichtweise: es gibt Frauen da klappt es mit
dem Schwangerwerden nicht. Und dafür soll sie trotzdem auf
eine Stelle verzichten nur weil sie eine Frau ist?
Komische Sachen liest du aus meinen Antworten raus… Ich habe geschrieben, das ich denke, das man unter bestimmten Umständen seine SCHON BESTEHENDE Schwangerschaft nicht verheimlichen darf, und zwar dann wenn man deshalb die ausgeschriebene Stelle nicht besetzen kann.
Klar, bei Schwangerschaftplänen gelten die gleichen Regeln wie immer, danach darf nicht gefragt, bzw gelogen werden.
Das betrifft aber nur eine bereits eingetretene
Schwangerschaft und nicht der generelle Kinderwunsch!
Eine potentielle Mitarbeiterin wird am 29.11.2011 für einen Job gecastet, der am 01.12.2011 beginnt und unterschreibt den Vertrag, ohne das Wissen, schwanger zu zu sein.
Am 30.11.2011 erfährt sie von ihrer Schwangerschaft, kann also den Job am 01.12.2011 nicht antreten.
Wäre es nicht ganz offensichtlich paradox, das anders zu bewerten?
Es spiel keine Rolle, ob sie eine Schwangerschaft plant oder bereits schwanger ist - die Frage ist grundsätzlich unzulässig.