Vorstellungsgespräch

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Dürfen Unternehmen, bei denen man sich vorstellt eigentlich Informationen beim aktuellen Arbeitgeber holen, wenn man noch im Arbeitsverhältnis ist?

Gruß

Axel

Hi Axel!

Also was ich so (erfahrungsmäßig) weiß, stellt sich nichts und niemand dagegen. Wieso sollte der potentielle neue AG sich nicht erkundigen dürfen. Hast du denn leicht was zu verbergen? +sfg+

mfg PN

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Datenschutz
Hallo,

Grob gesagt, ist es nicht verboten sich Informationen zu beschaffen, jedoch evtl. eine Verstoß gegen das Datenschutzgesetz Informationen (persönliche Daten) herauszugeben. Aber der mögliche zukünftige AG will ja keine geschützten persönlichen Daten wissen, sondern etwas über die Fähigkeiten. Und das fällt IMHO nicht unter persönliche Daten.

Gruß

Stefan

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Dürfen Unternehmen, bei denen man
sich vorstellt eigentlich Informationen beim aktuellen
Arbeitgeber holen, wenn man noch im Arbeitsverhältnis ist?

Gruß

Axel

Hi Axel!

Also was ich so (erfahrungsmäßig) weiß, stellt sich nichts und
niemand dagegen. Wieso sollte der potentielle neue AG sich
nicht erkundigen dürfen. Hast du denn leicht was zu verbergen?
+sfg+

Naja ich würd’s auch nicht mögen. Stell Dir nur folgendes vor:

Du bist in einer guten Position, bewirbst Dich aber woanders auf was besseres und dein Chef weiß von nix.

Auf einmal kommt ne andere Firma und sagt deinem Chef „Hey PerNotcum hat sich bei uns beworben, wie ist der denn so…?“

Gutes Gefühl - hat ich einmal und nie wieder… der Chef wird darüber sicherlich nicht erfreut sein.

@TE:

Ich hab bereits im Anschreiben damals gesagt, dass mein aktueller AG nichts über diese Bewerbung weiß und ich mich freuen wird, wenn es dabei bleibt.

Sofern trotzdem fragen offen sind, hab ich nen AP genannt, dem ich beim alten AG vertraute und der auch nix sagte…

mfg PN

Hi Blue!

Naja ich würd’s auch nicht mögen. Stell Dir nur folgendes vor:

Du bist in einer guten Position, bewirbst Dich aber woanders
auf was besseres und dein Chef weiß von nix.

Auf einmal kommt ne andere Firma und sagt deinem Chef „Hey
PerNotcum hat sich bei uns beworben, wie ist der denn so…?“

Gutes Gefühl - hat ich einmal und nie wieder… der Chef wird
darüber sicherlich nicht erfreut sein.
auch nix sagte…

Stimmt ok. In der Hinsicht hast du allerdings total recht. Es wäre ein klein wenig hinderlich, es auf die Art und Weise zu machen. Das Betriebsklima würde sicherlich darunter leiden.

mfg PN

@TE:

Ich hab bereits im Anschreiben damals gesagt, dass mein
aktueller AG nichts über diese Bewerbung weiß und ich mich
freuen wird, wenn es dabei bleibt.

Das ist z.B eine gute Möglichkeit/Idee

Hallo

Wie gut, daß ich die Frage erst kürzlich in einem anderen Forum beantwortet habe. Da habe ich das meiste nur kopieren und einfügen müssen :smile:

Nebst der Frage, ob der potentiell neue Arbeitgeber die Erkundigen einholen darf, stellt sich oft zeitgleich die Frage eines Schadensersatzes, wenn er es tatsächlich macht. Um überhaupt einen konkreten Schadensersatzanspruch herzuleiten zu versuchen zu können, müsste meines Erachtens all das Folgende passieren:

1.) Sie müssen nachweisen/glaubhaft darlegen, daß der AG, wo Sie sich beworben haben den aktuellen angerufen hat
2. ) Sie müssten nachweisen/glaubhaft darlegen, daß dadurch ein bezifferbarer Schaden entstanden ist. (Nicht erfolgte aber vorher vereinbarte Gehaltserhöhung oder Versetzung in eine besser dotierte Stelle, Differenz des Gehaltes zum ALG wenn daraufhin die Kündigung erfolgt, oder was auch immer)
3.) Sie müssten nachweisen/glaubhaft darlegen, daß die o.g. Gehaltserhöhung/Versetzung sicher in Aussicht gestellt war
4.) Sie müssten nachweisen/glaubhaft darlegen, daß die Gehaltserhöhung/Versetzung auch ohne 1.) bekommen hätten oder daß die Kündigung wegen 1.) erfolgte

Hans Gottlob Rühle, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg, schreibt zur Frage, ob der potentielle neue AG das darf, folgendes:
Es ist deshalb wichtig, in einem Bewerbungsschreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß das Bewerbungsschreiben “vertraulich” behandelt wird. Es muß dann auch ausdrücklich vermerkt werden, daß dem neuen Arbeitgeber Nachfragen beim bisherigen Arbeitgeber untersagt werden!

Diese Auffassung von Herrn Rühe - das will ich nicht verheimlichen - wird in anderen Quellen bestätigt, aber auch bisweilen anders gesehen (ausdrückliche Zustimmung muß vorher erteilt worden sein).

siehe auch Folge 1, letzter Abschnitt von:
http://www.arbeitsgericht-marburg.de/Tips/tips.html

Gruß,
LeoLo