vorstellungsgespräch anfahrtskosten

hallo zusammen,
ich habe heute telefonisch eine einladung zu einem „ersten kennenlerngespräch“ bekommen, um für eine firma als selbständiger handelsvertreter tätig zu werden. anfahrt einfach 180 km. im telefongespräch wurde nichts von kostenübernahme durch die firma beredet. muss sie trotzdem bezahlen, da sie mich eingeladen haben ?
oder geht etwas über das arbeitsamt ?
viele dank für alle tipps,
martin

Nach meinem Wissen, zahlt das einladende Unternehmen keine Fahrtkostenerstattung. Das ist Aufgabe der Agentur. Bitte auch beim Vorstellungsgespräch nicht ansprechen - erzeugt einen schlechten Eindruck.

hallo

Anfahrten zu Bewerbungsgesprächen kannst du als Ausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen.

Gruß
D.K.

Hallo Martin,

schlechte Idee! Rufen Sie nochmal an und fragen Sie gezielt nach oder verbuchen Sie es als Investition in eine neue Partnerschaft. Interessiert Sie das Produkt bzw. die Dienstleistung oder wollen Sie über die Reisekosten Geld verdienen?!?

Wie lange sind Sie schon Handelsvertreter? Als Selbständiger können Sie sowohl das Auto als auch die Spritkosten als Aufwand geltend machen.

Einen schönen Abend wünscht
ss.diba

PS: 180km sind in diesem Business auch noch keine Entfernung. Sind Sie sicher, dass Sie wissen auf was Sie sich da einlassen?

Hallo,

das ist eine rechtliche Anfrage, die ich daher nicht beantworten möchte/kann.

Viel Erfolg!
Michael Wolke - bewerbungserstellung.de

hallo Martin:
normalerweise handelt es sich um eine „normal“ eingestufte Geschäftsreise - auf eigene Kosten.
So haben wir schon viele Kontaktgespräche von
HV-Kandidaten geführt.
(Übrigens, guter Treffpunkt sind Branchenmessen,
wo HV-Bewerber gleich eine Auswahl haben.)

Übernahme der Reisekosten in den Vordergrund zu stellen, wird je nach Sachlage ungewöhnlich aufgefaßt;
allerdigs kann ich nicht für deine Branche sprechen.

Das Wesen eines HV ist, dass er den Markt kennt und
dem Unternehmer Umsatzpotentiale benennen kann.
Gleichermaßen soll Risikobereitschaft erkennbar sein.

Abgesehen von dieser allg. Bemerkung versuche Kostenerstattung im Vorfeld zu klären -
jetzt leider nachträglich, wie ich verstehe.

Die Reisekosten sind vorgezogene Kosten (H+R km x2 à EUR 0,30) zur Gündung einer Handelsagentur.
Aus welcher Begründung könnte das AA zahlen können/wollen?

Als Unternehmer möchte man vom Neuen Marktchancen hören, nicht AN-ähnlich über € 108 Fahrtkosten diskutieren. Diesen Kostenzuschuß wird man bereitwillig zahlen, wenn dein Verkaufskonzept und
Umsatzprognose schlüssig sind und Potential erkennen lassen.
Ehrlich: das ist das Wichtige, darauf kommt es an!

Pack dir einen HV-Entwurf ein und mach dich über Konditionen schlau, wenn du in deinem Netzwerk mit
einem Branchenpraktiker einen Gedankenaustausch hattest.

viel Erfolg!
rinky

Hallo!
In der Regel zahlt der zukünftige Arbeitgeber die Fahrtkosten - falls Du z.Zt. arbeitslos sein solltest kannst Du es sicherlich von der Steuer absetzen! Erkundige Dich beim Arbeitsamt!

Dein Bewerbungscoach
www.bewerbungstrainer.net